IFG Anfrage 062

Sozialdatenschutz in Jobcentern







  1.    Einleitung
  2.    Übersicht: Was Jobcenter kopieren dürfen
  3.    SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
  4.    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  5.    Mietbescheinigungen verstoßen gegen den Schutz von Sozialdaten
  6.    Demütigung als Dienstverständnis - "Gutschein für Apotheke"
  7.    Arbeitsvertrag und Einkommensbescheinigung
  8.    Durchführung des Bußgeldverfahrens (OWiG)











In der Verwaltungspraxis der Jobcenter und Optionskommunen herrscht eine große Unsicherheit über den Umgang mit sensiblen Daten. Unter Berufung auf die Mitwirkungspflicht nach § 60 SBG II werden nicht selten auch Unterlagen eingefordert, die zur Bearbeitung der Bewilligungen nicht erforderlich und darum von der Weisungslage der Bundesagentur nicht gedeckt sind.
Außerdem werden Unterlagen und Kopien in den Akten aufgenommen, die nur vorgelegt, nicht aber kopiert werden dürfen. In diesen Fällen genügt ein kurzer Aktenvermerk über die Vorlage.

Nach Aussage der Pressestelle des Jobcenter Märkischer Kreis vom 13.09.2012 wurden in sieben Jahren lediglich vier Handlungs-/Dienstanweisungen beim Jobcenter Märkischer Kreis erlassen, die von den Empfehlungen der Bundesagentur abweichen (dazu: IFG017). Diese Aussage ist zwar nicht glaubwürdig, aber doch zitierfähig (Auskunft Pressestelle).

Das tatsächliche Verwaltungshandeln beim Jobcenter Märkischer Kreis zeigt das regelmäßig Dokumente und Unterlagen eingefordert, kopiert und zur Akte genommen werden, was nach den Vorgaben der BA ausdrücklich nicht zulässig ist.
Als Beispiele wären zu nennen: Personalausweis, Pass, Sozialversicherungsausweis, Mutterpass, Daten von Nichtleistungsempfängern, Schwerbehindertenausweis, Mietvertrag, Mietbescheinigungen, Nebenkostenabrechnungen usw. - Nichts davon darf nach der Weisungslage der BA kopiert und zur Akte genommen werden!

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 19.09.2008, B 14 AS 45/07 R  . sind Kontoauszüge maximal der letzten drei Monate nur vorzulegen und durch Vermerk zu bestätigen. Die Anfertigung von Kopien ist ausdrücklich nicht lässig und nicht erforderlich. In einzelnen Ausnahmefällen dürfen Kopien erstellt werden, vorher ist der Leistungsberechtigte auf die Schwärzungsmöglichkeit sensibler Daten hinzuweisen.

Andere Unterlagen dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen zur Akte genommen werden. Dazu zählen Scheidungsurteile nur bei Unterhaltsansprüchen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur bei Rechtsstreiten, wenn der Medizinische Dienst eingeschaltet wird,










Übersicht: Was Jobcenter kopieren dürfen (Stand 25.06.2012)

Arbeitshilfe SGB II Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte, 21.09.2021 (17 S.) .


(Auszug aus dem " Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte im Rechtskreis SGB II", SP II 23 - II-5020, Januar 2012)

März 2013 .











I. Gesetz

SGB X
SGB X .

Stand: 22.12.2005
SGB X .

Stand: 23.06.2017
§ 67a Datenerhebung
(2) Sozialdaten sind beim Betroffenen zu erheben. Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden . . .

§ 78b Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig Sozialdaten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.
§ 67a Datenerhebung
(2) Sozialdaten sind beim Betroffenen zu erheben. Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden . . .

§ 78b Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig Sozialdaten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.










II. Erste Anfrage



Bundesministerium für Arbeit und Soziales

"Der Schutz von Sozialdaten ist gesetzlich verbrieft. In der Verwaltungspraxis der Jobcenter und Optionskommunen herrscht offensichtlich eine große Unsicherheit über den Umgang mit sensiblen Daten. Durch die deutschlandweite Vernetzung und oft häufig wechselnde Mitarbeiter besteht ein Klärungsbedarf.

Die Anfrage teilt sich in zwei Bereiche.

Informationsbeschaffung
Dürfen sich Mitarbeiter der Jobcenter ohne Kenntnis und Einwilligung der Leistungsberechtigten direkt an z.B. Vermieter, Banken oder Schulen wenden, um Informationen einzuholen?

Datenspeicherung
Jobcenter fordern bisweilen sehr intime und persönliche Daten ein und begründen dies mit der Mitwirkungspflicht gem. § 60 SGB II. So werden in der Alltagspraxis z.B. Einkommensbescheinigungen von Personen eingefordert, die nicht selbst im Leistungsbezug sind, wenn diese mit Leistungsberechtigten in einem Haus oder in einer Wohngemeinschaft leben. Sensibel sind auch Unterhaltsstreitigkeiten, wenn kein Kontakt zum Elternteil besteht, ärztliche Atteste, Kontoauszüge und Jahresabrechnungen von Energieversorgern und Nebenkostenabrechnungen.
"


2013-01-12    Sozialdatenschutz in Jobcentern (fragdenstaat.de)

2013-02-08    Mit dem Antwortschreiben wurden mehrere Handlungsanweisungen übersandt, die teilweise auch im Internetauftritt der Bundesagentur zum Download angeboten werden.

      1.    (S.  4- 5)    Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte    .

      2.    (S.  6-15)    Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte    .    .

      3.    (S. 16-27)    Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte im Rechtskreis SGB II (nur Intranet)    .

      3.    (S. 28-28)    Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II    .

      4.    (S. 28-29)    § 67a Datenerhebung SGB X    .

      5.    (S. 30-35)    Bundessozialgericht, B 14 AS 65/11 R, 25.01.2012    .

      6.    (S. 36)    bfdi - BildungUndTeilhabe    .

      7.    (S. 37-38)    Anlage HG (Hilfebedürftigkeit-Haushaltsgemeinschaft)    .

      8.    (S. 39)    § 33 Übergang von Ansprüchen    .

      9.    (S. 40-41)    § 67a Datenerhebung    .

      10.    (S. 42-54)    Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und SGB III    .

      11.    (S. 55)    § 52 Automatisierter Datenabgleich    .

      12.    (S. 56-72)    Fachliche Hinweise § 52 SGB II    .

      13.    (S. 73)    § 82 Schadensersatz SGB X    .

      14.    (S. 74)    § 7 Schadensersatz BDSG    .

      15.    (S. 75)    § 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen    .

2013-11-04     Antwort BMAS














Mietbescheinigungen verstoßen gegen den Schutz von Sozialdaten

"Die Mietbescheinigung wird den Betroffenen ausgehändigt und soll vom Vermieter ausgefüllt werden. Eine Forderung der vom Vermieter ausgefüllten Mietbescheinigung im Rahmen der Mitwirkungspflichten nach § 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) wäre nur dann zulässig, wenn Ihnen die Erfüllung der Vorlagepflicht objektiv möglich wäre. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung für den Vermieter, die Mietbescheinigung auszufüllen. Damit ist die Erfüllbarkeit der Anforderung der Mietbescheinigung von der Kooperationsbereitschaft des Vermieters abhängen. Sollte der Vermieter des Ausfüllen der Mietbescheinigung verweigern, wird Ihnen die Vorlage beim Jobcenter unmöglich."

2016-11-13 lokalkompass.de    Datenschützer rügen Jobcenter    .

2016-01-22 lokalkompass.de    Untätigkeitsklage zwingt Jobcenter Märkischer Kreis zur Mitwirkung    .

2015-04-22 lokalkompass.de    Verletzungen des Sozialdatenschutz beim Jobcenter Märkischer Kreis    .

2016-12-06 lokalkompass.de    Falsche Praxis bei Hartz IV Mietbescheinigungen    .

2014-05-21 Tacheles    Mietbescheinigungen sind nicht gesetzeskonform    .

2014-03-30 dieLinke Gießen    Jobcenter Gießen: Mietbescheinigungen werden angeblich "nicht verlangt"    .

2014-03-27 Gießener Anzeiger    Formular nur schwer loszuwerden .

2013-04-11 hna    Hartz IV-Empfänger müssen Vermieter nicht informieren    .

2010-02-15 ULD    Arbeitslosen­geld II – Die häufigsten Fragen zum Datenschutz beim Arbeitslosengeld II       BAnzAT30.01.2014B4.pdf

"Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ein datenschutzkonformes und datensparsames Verfahren erarbeitet und den ARGEn Mustervordrucke zur Verfügung gestellt. Der Antragsteller selbst soll die erforderlichen Angaben zur Miete in der "Anlage KDU" eintragen. Dieser Vordruck beschränkt sich darauf, nur die wirklich erforderlichen Angaben abzufragen, bzw. weist darauf hin, dass z. B. Angaben zum Vermieter grundsätzlich freiwillig sind. Der Mitarbeiter soll die Angaben anhand des vorzulegenden Mietvertrages kontrollieren und das Ergebnis seiner Kontrolle in einem Aktenvermerk festhalten. Eine Kopie des Mietvertrages ist somit entbehrlich und der Vermieter erfährt nicht, dass sein Mieter ALG II benötigt.

Leider weichen auch in Schleswig-Holstein einzelne ARGEn von diesem Verfahren ab und fordern weitere Angaben bzw. Unterlagen. Es wird zusätzlich eine Mietbescheinigung gefordert, die weitaus mehr Fragen enthält und zu allem Überfluss vom Vermieter unterschrieben werden soll. So wird der Antragsteller bei seinem Vermieter zum Bittsteller und gezwungen, diesem seinen Hartz-IV-Bezug auf die Nase zu binden. Der Vermieter soll dabei angeben, ob der Mieter seine Miete stets pünktlich zahlt oder Mietschulden hat. Auch der Name und die Bankverbindung des Vermieters werden erfragt, um bei Bedarf die Miete direkt zahlen zu können.

Wir haben die ARGEn aufgefordert, sich an das Verfahren der BA zu halten. Weiter gehende Angaben können von den Betroffenen gefordert werden, soweit dies erforderlich ist. Selbst in diesem Fall muss verhindert werden, dass der Ver­mieter „ohne Grund“ von der Notlage seines Mieters Kenntnis erhält. Die ARGEn sagten zu, die Mietbescheinigung grundsätzlich nur als "Serviceangebot" für die Betroffenen vorzuhalten, die nicht über anderweitige aktuelle Nachweise verfügen.
"












III. Dritte Anfrage



Forderung der Vorlage von Mietbescheinigungen beim Jobcenter Märkischer Kreis


Trotz persönlicher


1. Bitte benennen Sie mir anhand der von Ihnen verwendeten Mietbescheinigung diejenigen Informationen, die nach Auffassung des Jobcenters Märkischer Kreis für die abschließende Bearbeitung der Bescheide erforderlich sind, die aber in den vorzulegenden Mietverträgen nicht einsehbar sind.
2. Bitte übersenden Sie mir die entsprechende Dienstanweisung, nach der Ihre Mitarbeiter regelmäßig die Mietbescheinigung einfordern sollen.
3. Bitte benennen Sie mir die Rechtsgrundlage auf der Sie die Antragsbearbeitung von der Vorlage der Mietbescheinigung abhängig machen.

2014-11-01 FragdenStaat.de Forderung der Vorlage von Mietbescheinigungen beim Jobcenter Märkischer Kreis    

2015-12-10     Untätigkeitsklage und Prozesskostenhilfeantrag     stellen allein auf die Beantwortung der IFG-Anfrage ab.

2015-12-11 VG Arnsberg     Eingangsbestätigung, Az. 7 K 3887/15

2016-01-18 Jobcenter Märkischer Kreis     Beantwortung der IFG-Anfrage     .

Die Antwort bestätigt die bereits mehrfach vom Datenschutzbeauftragten gerügten Datenschutzverletzungen: als einzigen Grund trägt das Jobcenter MK vor, dass nicht immer aus den Mietverträgen ersichtlich sei, wie die Warmwasseraufbereitung gewährleistet wäre. Diese Information kann aber auch beim Leistungsberechtigten erfragt werden. Kein Vermieter muss dafür einen zweiseitigen Fragebogen ausfüllen. Die Gebote der Datensparsamkeit und des Sozialdatenschutzes werden grob verletzt.

Außerdem sichert das Jobcenter zu: dass "es keine Dienstanweisung gibt, welche die Antragsbearbeitung von der Vorlage einer Mietbescheinigung abhängig macht."


2016-01-18 Verwaltungsgericht Arnsberg     Verfahrenseinstellung beabsichtigt

2016-01-22     Bitte um PKH-Entscheidung









Demütigung als Dienstverständnis



Viele Erwerbslose werden regelmäßig gedemütigt, entmutigt und ausgegrenzt, weil sie nicht mehr in der Lage sind sich selbst ausreichend zu versorgen. Bedauerlicherweise verstärken etliche Jobcentermitarbeiter diese negativen Erfahrungen zusätzlich. Dabei stehen hinter vielen Notlagen traurige Schicksale und persönliche Lebenskatastrophen.

Die Agenda 2010-Politik hat die Entmündigung von Bürgern erheblich verschärft. Jobcentermitarbeiter werden aufgefordert ihre "Kunden" wie hilflose Kinder zu bevormunden. Zwangsverträge in Form von Eingliederungsvereinbarungen werden unter Androhung von Leistungsentzug erzwungen; Zwangseinweisungen in sinnentleerte Maßnahmen auf dem Niveau von Krabbelgruppen brechen bei Vielen die Widerstandskraft. Bei der Überwachung der postalischen Erreichbarkeit und Ortsabwesenheit mutieren die Mitarbeiter zu "Spaziergangshelfern".

Bei der Anmietung von Wohnungen bedeutet die Bevormundung, dass Leistungsberechtigte vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages erst ihre Sachbearbeiter fragen müssen, wenn sie Folgekosten vermeiden müssen. Zur "Belohnung" werden sie mit seit Jahren nicht gerichtsfesten falschen Zahlenvorgaben belogen. Und in etlichen Fällen übernehmen Jobcentermitarbeiter sogar die die "Einteilung des Taschengeldes" oder verwalten deren Konten, als hätten sie einen Betreuerstatus über die Erwerbslosen.

Bei Miet- oder Energieschulden, bei akuten Notsituationen und Sanktionen greifen die Jobcentermitarbeiter sogar zum Mittel der Ausgabe von "Spielgeld" in Form von Lebensmittelgutscheinen.

Jetzt hat das Iserlohner Dorfrecht eine weitere Kuriosität vorgelegt. Eine übereifrige Mitarbeiterin stellte einen Gutschein für die Abholung von zwei Medikamenten per Rezept aus. Die Bargeldauszahlung verweigerte sie augenscheinlich im Auftrag der Geschäftsführung und zwang so die geschundene kranke Aufstockerin sich selbst in der Apotheke als Sozialleistungsbezieherin zu erkennen zu geben und hatte noch das Glück, dass die Apotheke bei dem Bullshit mitmachte. Letztlich entstand sowohl für die Apotheke als auch für die Jobcenter-Buchhaltung zusätzlicher und vermeidbarer Arbeitsaufwand. Nicht zuletzt stellt das Fehlverhalten der Jobcentermitarbeiterin einen groben Verstoß gegen den Sozialdatenschutz dar, indem sie vertrauliche Sozialdaten an eine Apotheke weitergibt.

Das die zehn Euro mit dem nächsten Bewilligungsbescheid wieder zurückgefordert wurden, versteht sich von selbst.



Die Entmündigung und Bevormundung im Jobcenter Märkischer Kreis treibt seltsam Blüten.



2016-06-20 Jobcenter Märkischer Kreis     Apothekengutschein

2016-01-18 Verwaltungsgericht Arnsberg     Apothekenrechnung

2017-07-04 Änderungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts


Aufrechnung















Arbeitsvertrag und Einkommensbescheinigung





§ 57 SGB II Auskunftspflicht von Arbeitgebern
1Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft über solche Tatsachen zu geben, die für die Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Buch erheblich sein können; die Agentur für Arbeit kann hierfür die Benutzung eines Vordrucks verlangen.
2Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf Angaben über das Ende und den Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

§ 58 SGB I Einkommensbescheinigung
§ 58 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) 1Wer jemanden, der laufende Geldleistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, gegen Arbeitsentgelt beschäftigt, ist verpflichtet, diesem unverzüglich Art und Dauer dieser Erwerbstätigkeit sowie die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung für die Zeiten zu bescheinigen, für die diese Leistung beantragt worden ist oder bezogen wird.
2Dabei ist der von der Agentur für Arbeit vorgesehene Vordruck zu benutzen.
3Die Bescheinigung ist der- oder demjenigen, die oder der die Leistung beantragt hat oder bezieht, unverzüglich auszuhändigen.
(2) Wer eine laufende Geldleistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht und gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird, ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den für die Bescheinigung des Arbeitsentgelts vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich vorzulegen.

Stand:


2020-     gegen-hartz.de https://www.gegen-hartz.de/news/nur-das-duerfen-jobcenter-fuer-einen-hartz-iv-antrag-fordern .

2012-01     elo-forum.org Sozialdatenschutz – Rechte der Versicherten Info .

2016-03-08     www.dr-datenschutz.de Auskunftsersuchen: Datenweitergabe an Polizei und Behörden












         Durchführung des Bußgeldverfahrens (OWiG)


Während eines mehrwöchigen und dem Jobcenter bekannt gegebenen Krankenhausaufenthalts wurde einer Frau eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 in Höhe von 193,92 € zugestellt. Zweimal liess sie die Unterlagen durch Bekannte dem Jobcenter Märkischer Kreis zukommen. Der Zugang wurde geleugnet. Erst eine Einreichung mit Zeugen und gegen Eingangsstempel wurde erwähnt und als "Beweis der verspäteten Einreichung" vorgetragen.

Jan 2019       Mietnebenkostenaufstellung für 01.01.2018 bis 31.12.2018 (Guthaben: 193,92 €)

2019-03-14     Anhörungsschreiben beantwortet
In der Antwort auf das Anhörungsschreiben teilte die Betroffene erneut mit, dass sie seit dem 03.01.2019 in einer Klinik gewesen sei. Dort sei ihr von einem Bekannten die Abrechnung überbracht worden. Dieser wurde gebeten die Abrechnung (als Kopie) beim Jobcenter einzureichen, was dieser auch getan hatte.


2020-04-29     Ein Bussgeldbescheid kommt mit einem Jahr Verspätung.

2020-05-04     Einspruch gegen Bussgeldbescheid vom 29.04.2020
Wann ich den Zahlungseingang auf meinem Konto zur Kenntnis genommen hatte, kann ich nicht mehr mit Sicherheit sagen, jedenfalls erst nach meiner Entlassung aus dem Krankenhaus Ende Februar.
In Ihrem Bußgeldbescheid behaupten Sie nun der Wahrheit zuwider, dass ich die Unterlagen erst am 14.03.2019 „in der Dienststelle eingereicht“ habe. Richtig ist, dass der erste Postzugang per Hauspostkasten vom XY bezeugt wird und auch die zweite Abgabe am Schalter ist durch eine Zeugin bestätigt. Diese einzige von Ihnen erwähnte Einreichung war bereits zum dritten Mal erfolgt, diesmal mit Zeugen und gegen Eingangsbestätigung.
Außerdem hatte es mehrmals Versuche der telefonischen Kontaktaufnahme zu „ihrem Zeugen“ Herr Z. gegeben. Dieser rief jedoch nie zurück, ein Versuch persönlicher Vorsprache bei Ihm wurde zurückgewiesen. (Was bitte soll er bezeugen?)


2020-06-26     "Zeugenbefragung"
das Jobcenter Märkischer Kreis führt gegen XYZ ein Ermittlungsverfahren.
Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde die Betriebskostenabrechnung von 2018 von Januar 2019 erst am 14. März 2019 eingereicht.
Es besteht die Möglichkeit. dass Sie Angaben machen können. die rur die weitere Aufklärung des Sachverhalts bedeutsam sein können.
Frau XYZ gibt an. dass Sie die Abrechnung 2018 bereits früher eingereicht haben.

Um Ihnen das Erscheinen zur mündlichen Vernehmung als Zeuge im Dienstgebäude des Jobcenters Märkischer Kreis zu ersparen, werden Sie gebeten, bis spätestens 15.07.2020 auf dem beiliegenden Äußerungsbogen, der ggf. durch weitere Blätter ergänzt werden kann, folgende Fragen zu. beantworten:
Wurde die Betriebskostenabrechnung von Ihnen eingereicht? Bitte geben Sie ein genaues Datum an.


2020-07-09     Antwort auf eine Beschwerde
"Im Bußgeldverfahren obliegt die Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich der BearbeitungssteIle Ordnungswidrigkeiten. Die in einem Bußgeldverfahren ermittelnden Mitarbeiter des Jobcenters besitzen weitgehend dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten (vgl. § 46 Absatz 2 OWiG)."








         Urteile zum Thema: keine Auskunftspflicht von Vermietern von Leistungsberechtigten


2012-01-25 BSG, B 14 AS 65/11 R .
"Die zulässige Revision der Kläger ist begründet. Das Urteil des LSG ist aufzuheben, das des SG ist zu ändern und es ist festzustellen, dass das beklagte Jobcenter bzw seine Rechtsvorgängerin durch das Schreiben vom 12.2.2008 an den Haus- und Grundbesitzerverein E. und die Telefonanrufe vom 29.2., 3.3. und 17.3.2008 beim Haus- und Grundbesitzerverein E. sowie durch das Telefongespräch am 19.3.2008 mit dem Ehemann der früheren Vermieterin der Kläger unbefugt Sozialgeheimnisse der Kläger offenbart hat."

"4. Aus den Auskunfts- und Mitwirkungspflichten Dritter nach §§ 57 ff SGB II kann keine gesetzliche Befugnis des Beklagten zur Offenbarung des SGB II-Leistungsbezugs der Kläger gegenüber dem Haus- und Grundbesitzerverein E. als Vertreter der früheren Vermieterin und dem Ehemann der früheren Vermieterin hergeleitet werden. Denn nach diesen Normen besteht keine allgemeine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht von Vermietern von Leistungsberechtigten nach dem SGB II gegenüber dem Beklagten, und die speziellen Voraussetzungen der allenfalls in Betracht kommenden Auskunftspflicht nach § 60 Abs 2 SGB II wegen der Mietkaution sind den Feststellungen des LSG nicht zu entnehmen."


2010-10-13, LSG Baden-Württemberg, L 3 AS 1173/10    .
2010-01-29, SG Freiburg, S 18 AS 2139/08


2011-04-21 OLG München, 1 U 133/11 .


2005-08-22 Hessisches Landessozialgericht, L 7 AS 32/05 ER    .
Das Beharren des Antraggegners auf einer Bescheinigung des Vermieters ist zudem mit § 67 a Abs. 2 SGB X, welcher im Grundsatz die Erhebung der Sozialdaten beim Betroffenen fordert, unvereinbar.




         Infos zum Thema:


2020-07-18 gegen-hartz.de Nur das dürfen Jobcenter für einen Hartz IV Antrag fordern? .

2013-11-01 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) - Blaue Reihe 13


2009-09-07        Arbeitshilfe verBIS





         Presseberichte zum Thema:


2013-05-24    Jobcenter wollten offenbar Hartz-IV-Empfänger ausspionieren    .

2009-09-07 Thomas Öchsner    Bewerber und Betrüger .







                       
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