1. Gesetz |
2. Gutschein-Muster |
3. Händlerverzeichnis Märkischer Kreis |
4. abweichende interne Weisung |
5. Erste Anfrage an das JC Märkischer Kreis |
6. Zweite Anfrage an die Regionaldirektion NRW |
7. 10 Gutscheine für 60,00 € |
8. Dritte Anfrage an XXX |
9. Vierte Anfrage an |
10. Urteile zum Thema: Lebensmittelgutscheine |
11. Infos |
12. Presseberichte zum Thema: Lebensmittelgutscheine |
13. Forenbeiträge zum Thema: Lebensmittelgutscheine |
14.
IFG: Gutscheinvergabe im Jobcenter Märkischer Kreis und die zugehörigen Bearbeitungskosten |
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Mit der Einführung des "Hartz IV-Gesetzes" im Jahr 2005 wurde der Focus der rot-grünen Bundesregierung auf den "aktivierenden Sozialstaat" gerichtet. Erwerbslose sollten zu mehr Eigenverantwortung hingeführt werden. Mit der Neuregelung wurden Sozialleistungen in pauschalisierter Form erbracht und das Haushalten mit den (zu knapp) bemessenen Ressourcen, wurde in die Eigenverantwortung der Erwerbslosen gestellt. Damit wollte man die Sonderleistungen und Einmalzahlungen aus den Tagen der Sozialhilfe streichen.
Der Grundsatz "Bargeld vor Sachleistung" (SGB) gilt mit Ausnahme von drei Einschränkungen, bei Drogen- und Alkoholproblemen, und bei nachgewiesen unwirtschaftlichem Verhalten. Später wurde die Vergabe von Lebensmittel- oder Sachgutscheinen auch auf über 30% (60%)-Sanktionierte erweitert. Weitere Ausnahmetatbestände sieht der Gesetzgeber nicht vor. |
§ 10 SGB XII Leistungserbringung (20.11.2011) § 10 Leistungsformen (1) Die Leistungen werden erbracht in Form von 1. Dienstleistungen, 2. Geldleistungen und 3. Sachleistungen. (2) Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten. (3) Geldleistungen haben Vorrang vor Gutscheinen oder Sachleistungen, soweit dieses Buch nicht etwas anderes bestimmt oder mit Gutscheinen oder Sachleistungen das Ziel der Sozialhilfe erheblich besser oder wirtschaftlicher erreicht werden kann oder die Leistungsberechtigten es wünschen. |
§ 42 SGB II Auszahlung der Geldleistungen Geldleistungen nach diesem Buch werden auf das im Antrag angegebene inländische Konto bei einem Geldinstitut überwiesen. Werden sie an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Leistungsberechtigten übermittelt, sind die dadurch veranlassten Kosten abzuziehen. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte nachweisen, dass ihnen die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist. |
§ 47 SGB I Auszahlung der Geldleistungen (20.11.2011) Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut überwiesen oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitz übermittelt werden. |
Mit Gutscheinen wie diesem mussten sich Betroffene bis vor Kurzem an den Kassen der Discounter anstellen und öffentlich als Hartz IV-Bezieher zu erkennen geben. Viele Betroffene empfanden und empfinden dies als peinliche Demütigung, und nicht selten kommt es an den Kassen zu lautstarken Kommentaren. Mal sind die Kassierer mit den Abrechnungsmodalitäten nicht vertraut, bisweilen kommt es zu Komplikationen wegen des Rückgeldes. Betroffene berichten auch davon, dass sie aufgefordert wurden, weitere Kleinigkeiten einzukaufen, weil die Auszahlung von Rückzahlungen ausgeschlossen sei. (so z.B.: REWE Iserlohn)
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31704 Gutscheine in wieviel Jahren? WS (2011-01-07 3 Gutscheine statt Bargeld.pdf)
Die Gutschein berechtigten ausschließlich zum Einkauf von "Lebensmitteln und Drogeriebedarf". Seit 2011 hat das Jobcenter Märkischer Kreis mit dem "Wertgutschein Pass" ein neues Gutscheinsystem eingeführt. Der Anbieter Sodexo tritt dabei als "Marktführer im Bereich staatlicher Sozialleistungen" auf. "Wir von Sodexo glauben, dass die Lebensqualität zur Entwicklung des Einzelnen und zum Erfolg eines Unternehmens beiträgt" ![]() Mit der Einführung der neuen Gutscheine ändert sich auch das Händlerverzeichnis. So verweigert z.B. Aldi in Iserlohn und Hemer die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Aus bisher noch unbestätigten Quellen war zu erfahren, dass es z.T. Händler aufgrund von Zahlungsverzögerungen durch das Jobcenter Märkischer Kreis die Annahme von Gutscheinen verweigerten. Einlösestellen für den Sodexo Wertgutschein Pass Gelsenkirchen Stand: 12.07.2012 . Sodexo Wertgutschein Pass . BildungsKarte . Ob damit die Diskriminierung an den Kassen beendet werden kann, muss sich im Alltag zeigen. ![]() REWE Iserlohn
Durch die Insolvenzen von Ihr Platz und Schlecker im Juni 2012 sank der Anteil der vormals insgesamt 99 Filialen bei 12 Firmen um 45%. Dies bedeutet eine weitere unzumutbare Einschränkung für das Verkaufsverhalten der Kunden, die auch nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass von Insolvenzen alle Bürger betroffen sind.
reduzierte HändlerlisteNur Bargeld ermöglicht den freien Zugang zum gesamten Markt. Die Beschränkung des Normalbürgers stellt eine weitere Grundrechtsverletzung dar. Stand: 05.03.2013
2008-02-04
Auf die Anfrage an Herrn Thomas G., ehemals Sachbereichsleiter der ARGE MK, ob es für die Ausgabe von Warengutscheinen eine interne Handlungsanweisung gebe, verneinte er klar. Als er aber von mir darauf hingewiesen wurde, dass diese Praxis nicht rechtskonform sei, bestätigte er, dass diese Praxis sehr wohl hausintern sei, eine Absprache bzw. Entscheidung der Sachbereichsleiter. Also doch eine rechtswidrige Handlungsanweisung. |
Erste Anfrage2008-07-08 Anfrage an die ARGE Märkischer Kreis . " Sehr geehrte Frau Rxxx, der IKZ berichtete am 05.07.2008 unter dem Titel "Riesenmengen Mineralwasser in die Blumenbeete gekippt" über den Fall eines Kunden denen die ARGE MK die Auszahlung von Bargeld versagt hatte. Dieser Artikel löste binnen Kurzem 148 Kommentare im Internetauftritt des IKZ "derWesten" aus. Dort wurde sehr kontrovers diskutiert. Riesenmengen Mineralwasser in die Blumenbeete gekippt Aus der Summe der genannten Informationen und Kommentare stellt sich eine Reihe von weiterführenden Fragen an die Verwaltungspraxis der ARGE MK. Als Sprecherin der ARGE Märkischer Kreis haben Sie zu dem Vorfall Stellung bezogen. Ich zitiere zunächst einige Ihrer Aussagen: "Die Ausgabe von Warengutscheinen stellt eine Sachleistung zu den üblichen Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) dar" "Die Höhe der ausgestellten Warengutscheine liegt im Ermessen der ARGE Märkischer Kreis und hängt von der besonderen Situation des Einzelfalles ab." "Zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch, wie beispielsweise dem Weiterverkauf, sind die Gutscheine personengebunden und damit nicht auf andere Personen übertragbar." "Ähnlich wie die monatlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wird vom Leistungsträger nicht geprüft, wie die gewährten Leistungen vom Hilfebedürftigen eingesetzt werden." Wie die ARGE-Sprecherin weiter ausführt, erhielten im vergangenen Jahr 1662 Bedarfsgemeinschaften im Märkischen Kreis Warengutscheine zur Sicherung des Lebensunterhalts. Davon entfallen auf die Stadt Iserlohn 461 Bedarfsgemeinschaften. Nach Angaben aus Mitarbeiterkreisen gibt es interne Dienstanweisungen zum Umgang mit Geldkarten und Warengutscheinen im Bereich der ARGE MK, die – zumindest in der praktischen Umsetzung – von den allgemeinverbindlichen Weisungen der Bundesagentur z.T. gravierend abweichen. Selbst wenn man davon ausgehen darf, dass hinter dieser Praxis der Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen nicht die Demütigung der Kunden im Vordergrund steht, ja wahrscheinlich nicht einmal beabsichtigt ist, so bleibt doch festzustellen, dass zumindest einige Kunden diese Ausgabe von Gutscheinen an sie als sehr diskriminierend empfinden. Eine psychologische Bewertung dieser Praxis wäre hier hilfreich und aller Wahrscheinlichkeit nach richtungweisend. Meine Fragen an Sie formuliere ich wie folgt: 1. Eine Ihrer Aussagen im IKZ assoziiert eine Sachleistung zuzüglich zu der Regelleistung. Ist das so nicht irreführend? Wahrscheinlich meinten Sie eine Vorschussleistung auf die Regelleistung. 2. Gibt es bei der ARGE MK eine Handlungsrichtlinie für die "Ermessensprüfung im Einzelfall"? Gibt es entsprechendes Schulungsmaterial für Ihre Mitarbeiter? Welche Voraussetzungen an Sozialkompetenz und Rechtkenntnis berechtigen Ihre Mitarbeiter zur selbstständigen "Ausübung des Ermessens"? 3. Die von der ARGE MK ausgegebenen Gutscheine sind Personengebunden, d.h. jeder Kunde wird gezwungen sich als Hartz IV-Empfänger an der Kasse im Laden zu erkennen zu geben. Wie verträgt sich dies mit dem Datenschutz? 4. Ist es richtig, dass zur Abrechnung mit den Geschäften, sämtliche Kassenbelege an die ARGE MK beigelegt werden müssen, und die ARGE somit bis ins kleinste Detail die einzelnen Rechnungspositionen überprüfen kann? Wer trägt z.B. die Portokosten etc.? 5. Wie hoch beziffern Sie die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Märkischen Kreis, die im vergangenen Jahr Lebensmittelgutscheine erhielten, obwohl Sie aufgrund von Fehlbuchungen, Auszahlungspannen und ähnlichem gar nicht zum engen Kreis der sanktionierten Gutscheinberechtigten gehörten, sondern Anspruch auf Barauszahlung hatten? 6. Ihre Mitarbeiter begründen die Verweigerung von Barauszahlungen mittels Geldkarte den Kunden gegenüber mit behaupteter Kosteneinsparung für die Arge MK. Bitte schildern Sie mir detailliert die unterschiedlichen Phasen (Programmablauf) der Auszahlungen Auszahlungen per Geldkarte und Lebensmittelgutschein. Wie viele Mitarbeiter sind dazu jeweils erforderlich? Welche buchungstechnischen Handlungsabläufe finden statt? Wie groß ist der zeitliche Aufwand für die Ausgabe der Leistung für den Kunden? Welcher Zeitrahmen ist von Nöten, bis alle Buchungsvorgänge beider Zahlungsformen abgeschlossen sind (einschließlich der Nachbearbeitung durch Rechnungslegung der Discounter)? Welche finanzielle Ersparnis für den Steuerzahler legen Sie bei der Anwendung des "Gutschein-Systems" bei einer durchschnittlichen angenommene Höhe von 50,00 &euro:-Gutscheinen (unter Berücksichtigung aller Nebenkosten) zugrunde? 7. Welche Geschäfte in Iserlohn nehmen solche Lebensmittelgutscheine überhaupt an (Liste)? Welche Geschäfte verweigern die Mitarbeit? Mit welcher Begründung wird die Annahme von Wertgutscheinen verweigert? Abschließend stelle ich hiermit den erweiterten Antrag gemäß IFG, wie mit Herrn Landrat Steppuhn vereinbart, auf die Zusendung sämtlicher Dienstanweisungen der ARGE MK zu Sanktionen und Gutscheinen. Zur Vereinfachung und Kosteneinsparung wäre ich sehr dankbar, wenn Sie mir auch gleich die Internen Handlungsanweisungen zum § 16 SGB II sowie die aktuellen Rundschreiben des Märkischen Kreises an die Geschäftführung der ARGE MK ab Rundschreiben Nr.: 05/2007 beilegen würden. Auf lange Sicht bin ich, wie Sie bereits wissen, an den vollständigen Dienstanweisungen interessiert. Mit freundlichen Grüßen " 2008-07-10 ARGE MK Stellungnahme "In 2007 wurden im Märkischen Kreis Warengutscheine an 1.662 Bedarfsgemeinschaften ausgegeben." "Die seitens der ARGE Märkischer Kreis ausgegebenen Warengutscheine können grundsätzlich in jedem Einzelhandelsgeschäft im Märkischen Kreis eingelöst werden. " (Die Aussage ist länger nicht haltbar, weil z.B. Aldi aufgrund schlechter Erfahrungen die Zusammenarbeit mitt dem Jobcenter Märkischer Kreis abgelehnt hat und keine Gutscheine mehr abrechnet.) |
Zweite Anfrage
Erfahrungen mit der Gutscheinvergabe beim Jobcenter Märkischer Kreis verstärken die Zweifel an der rechtkonformen Umsetzung der abweichenden Leistungserbringung.
Anfragen an die Regionaldirektion NRW und die Bundesagentur für Arbeit "Lebensmittelgutscheine nach SGB II & SGB XII" 2013-05-31 Regionaldirektion NRW 2013-05-31 BA |
10 Gutscheine für 60,00 €
In einer weiteren Anfrage an das Jobcenter Märkischer Kreis wird der Focus auf die Anzahl der ausgegebenen Gutscheine und die damit verbundenen Verwaltungskosten gelegt. "Gutscheinvergabe im Jobcenter Märkischer Kreis und die zugehörigen Bearbeitungskosten" 2013-12-31 Anfrage
2013-01-06 Ablehnungsbescheid
2014- Die Fragen wurden neu formuliert 2014-03-27 Widerspruchsbescheid 2014-04-17 Empfangsbestätigung über 5 Schecks á 10,00 €.
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![]() Urteile zum Thema: LSG Sachsen-Anhalt, L 2 AS 428/10 B ER , 05.01.2011 rechtskräftig War demnach aus verfassungsrechtlichen Gründen eine weitere Aufklärung des Antragsgegners für eine Ermessensentscheidung über die Gewährung von Sachleistungen geboten, ist auch die aufschiebende Wirkung gegen die Sanktionsentscheidung selbst anzuordnen. LSG NRW, L 20 B 243/07 AS , 13.03.2008 rechtskräftig Dass ein Verlust oder Diebstahl von Bargeld im Einzelfall nicht genügen dürfte, den Nachweis der Unfähigkeit der Bedarfsdeckung oder eines unwirtschaftlichen Verhaltens zu erbringen (vgl. Münder, a.a.O.), wird vom Senat nicht bezweifelt. |
Infos zum Thema:
2015-08-18 Ralph Boes WÜRDE ODER LEBEN – ZU WESEN UND BESTIMMUNG DER LEBENSMITTELGUTSCHEINE . Lebensmittelgutschein2.jpg 2012-11-20 . 2011-01-01 Abweichende Erbringung von Leistungen - Oberhausen . 2010-01 IAB Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II - Wer nicht hören will, muss fühlen? .
2011 Auszahlung der Geldleistungen Handungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit (pdf, 5 Seiten, 20 KB) . 2006-06-20 Handlungsempfehlung/Geschäftanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Persönlichen Budget 2005-04-28 10006 Vergabe von Gutscheinen in der Praxis (Wissensdatenbank der BA) Vergabe von Gutscheinen in der Praxis 2005-04-28 wissendb . (800 S.) 2004-12-30 Bundesagentur für Arbeit Beschreibung des Verfahrens "Barzahlungen an Kunden" . Muster aus anderen Jobcentern: Bochum . . |