IFG Anfrage 017
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Das Sozialgesetzbuch II ist die Grundlage aller Handlungs- und Verfahrensabläufe im Betrieb eines Jobcenters. Allerdings hat sich schnell herausgestellt, dass der Gesetzgeber zum Teil gravierende Unsicherheiten im Gesetzeswerk hinterlassen hat, unbestimmte Rechtsbegriffe wurden benutzt und die Auslegung der gesetzlichen Vorgaben erlaubt teilweise weite Interpretationsmöglichkeiten. So basteln die Sozialgerichte seit Jahren an der Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben für die Lebenspraxis. Innerhalb der einzelnen Jobcenter werden ständig weitere Ermessenspielräume durch Dienst/Handlungsanweisungen ausgelegt und teilweise Richtlinien erlassen, die für die besondere Situation vor Ort ausgelegt sind. Bereits mehrfach wurde Antrag auf die Herausgabe aller hausinternen Dienstanweisungen gestellt. So erstmalig bereits am 30.05.2008. Aber der Geschäftsführer des Jobcenters Märkischer Kreis verweigerte stets die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes. Selbst haben die Verantwortlichen offensichtlich keine Probleme, Kundes seines Hauses regelmäßig wegen "fehlender Mitwirkung" unter das soziokulturelle Existenzminimum zu sanktionieren. Aber Hartnäckigkeit führt zuletzt doch zum Ziel. Bezeichnungen gibt es viele, gemeint ist immer dasselbe: Dienstanweisungen, Handlungsanweisungen, Dienstvereinbarung, Rundschreiben, Am 20. Oktober 2016 startete das Portal fragdenStaat.de eine eigene Kampagne "FragDasJobcenter" mit dem Ziel die Transparenz für die Öffentlichkeit deutlich zu erhöhen. I. Gesetz
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II. Erste Anfrage2008-05-29 Die erste IFG-Anfrage zielte bereits auf die vollständige Herausgabe bzw. Veröffentlichung sämtlicher Dienst- und Verwaltungsanweisungen für die Jobcenter-Mitarbeiter. "Hiermit stelle ich Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG, IFG NRW) auf a) vollständige Veröffentlichung der Dienst- und Verwaltungsanweisungen für die Arge Märkischer Kreis in Ihrem Internetauftritt binnen vier Wochen b) Zustellung der vollständigen Handlungsanweisungen an meine Adresse (per Mail ist völlig ausreichend), sowie c) die unaufgeforderte Veröffentlichung und Zustellung künftig neuer Handlungsanweisungen." Die Antwort des Geschäftsführers am 30.05.2008 war knapp: "wie Ihnen meine Mitarbeiterin Frau R. bereits mitgeteilt hat, werden wir interne Verfahrensregelungen nicht veröffentlichen." Zuletzt am 14.06.2011. (P3-19) Die Herausgabe wurde jedoch hartnäcking verweigert. |
III. Die 2. Anfrage endet am Verwaltungsgericht2012-08-17 Die zweite IFG-Anfrage zielt noch immer auf die Herausgabe bzw. Veröffentlichung sämtlicher Dienst/Handlungsanweisungen. Inzwischen liegt eine Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vor, außerdem ist die rechtliche Zuständigkeit nun beim IFG des Bundes, so dass im Falle weiteren Verweigerung des Verwaltungsgericht Arnsberg eingeschaltet werden könnte. Eine weitere Verschleppung ist nicht mehr hinnehmbar. Und während sich die Jobcentermitarbeiter bei den Kunden-Terminen regelmäßig auf hausinterne Handlungsanweisungen beziehen, werden zumindest einige davon offiziell geleugnet, bzw. unterschlagen. Dabei ist ausdrücklich jede Weisung, die auch nur Abweichungen von den Vorgaben der BA enthält, Ziel der IFG-Anfrage. 2012-09-03 Eingangsbestätigung 2012-09-13 Die Teilantwort ist eine Farce. Entgegen des Antrags wurden nur vier Weisungen zugestellt. 2012-08-22 Kosten der Unterkunft: Rundschreiben 05/2012 KDU 2012-04-01 Fahrtkosten bei Meldepflicht: Reisekosten auf Veranlassung des Trägers der Grundsicherung 2012-04-01 Vermittlungsgutschein Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2009-01-01 Bewerbungskosten: Vermittlungsbudget 2012-09-19 Widerspruch 2012-12-03 Widerspruchsbescheid 2013-01-01 Klage vor dem VG Arnsberg 2013-01-02 Eingangsbestätigung Az. 7 K 2/13 2013-02-05 Das Jobcenter beantragt die Klageabweisung. 2013-02-28 Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe und die Beiordnung wird per Beschluss abgelehnt. 2013-03-11 PKH-Beschwerde vor dem OVG NRW 2013-04-06 Ergänzender Vortrag mit Anlagen 2013-04-07 Einschaltung der Vermittlung des Datenschutzbeauftragten
2013-04-08 Zustellung des Ablehnungsbeschlusses des OVG NRW.
2013-11-02 Fristverlängerung beantragt 2013-11-04 Erweiterter Klagevortrag Anlagen Beistände 2013-11-04 Frist verlängert 2013-11-28 Per Gerichtsbescheid wird die Klage abwiesen. Die Zeugenvernehmung findet nicht statt. Die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen
In den Beratungsgesprächen berufen sich Mitarbeiter immer wieder auf interne Weisungen. Dies gilt besonders, wenn sie auf eine von der Weisungslage abweichende Rechtsanwendung hingewiesen werden. Nun hat das Verwaltungsgericht Arnsberg festgeschrieben, dass es diese Weisungen nicht gibt. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis jeden Mitarbeiter als Lügner hinstellt, der künftig in Beratungsgesprächen mit der Behauptung auftritt "eigene jobcenterinterne Weisungen" zu haben, die von der Weisungslage der BA abweichen. |
IV. Die 3. Anfrage richtet sich an den KreisEinige Weisungen mit Bindungswirkung für das Jobcenter Märkischer Kreis werden in unregelmäßigen Abständen durch den Märkischer Kreis herausgegeben. 2014-01-06 Anfrage an den Märkischen Kreis, Landrat Dienstanweisungen, Handlungsanweisungen für das Jobcenter MK 2005-2013 2014-03-19 LDI NRW Anschreiben an die Stadt Iserlohn . 2014-07-02 Ablehnungsbescheid . |
Einige Weisungen des Jobcenters Märkischer Kreis die gegenüber dem Verwaltungsgericht Arnsberg ausdrücklich geleugnet wurden, auf die sich allerdings JC-Mitarbeiter regelmäßig berufen. Weitere Indizien für weitere interne Weisungen wurden durch Kundengespräche mitgeteilt. Aber auch Gepräche mit Rechtsanwälten, Sozialarbeitern usw. bestätigen die Existenz weiterer verschriftlichter Handungsanweisungen. 2012- Bettlägerigkeitsbescheinigung
2012-06-01 Merkblatt Umzug Iserlohn - neu Mietkosten-Übersicht 2009-05-18 Weisungen zum Verfahren bei Umzügen innerhalb der Arge MK
2009-10-09 Hinzuziehung von Beiständen des Vereins aufRECHT e.V.
Die folgende Aufzählung betrifft von Gesetz und Handlungsanweisung der Bundesagentur abweichenden Handlungsanweisungen, die in der Verwaltungspraxis im Märkischen Kreis umgesetzt werden, und für die hausinterne Weisungen sachlogisch wahrscheinlich sind, die aber derzeit noch nicht in Schriftform belegbar sind. abweichende Gutscheinvergabepraxis fds . " Die angesprochenen Ausführungen zu den "Ausnahmetatbeständen", d. h. wann ein Lebensmittelgutschein gewährt wird, lassen sich nur im Einzelfall überprüfen. Diese Entscheidung treffen die gE in eigener Zuständigkeit, so dass sich die jeweiligen Kundinnen und Kunden zur Klärung an die gE wenden müssten." Verweigerung der Herausgabe von Antragsformularen an unter 25jährige Umsetzung von Vereinbarungen mit den Stadtwerken zur Tilgung von Altschulden Umgang mit Mietschulden im Bereich Jobcenter Märkischer Kreis Ausgabe von Möbelgutscheinen für das vom Jobcenter gesponserte Sozialkaufhaus "Werkhof - Möbel & Mehr" .
Abweisen von Antragstellern durch "abdrängen in Erwerbsunfähigkeit" nur 100,00 € Kostenpauschale bei Waschmaschinen trotz anderslautender BSG-Entscheidung vom 19.9.2008, B 14 AS 64/07 R 2009 Umgang mit Kontoauszügen
![]() © Foto vom 31.10.2013 ("reichen Sie ein" - nicht: "legen Sie vor"!)
2012 Zuweisung und Wechsel persönlicher Ansprechpartner (pAP)
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