Kurze Einleitung
Das Jobcenter Märkischer Kreis verweigert hartnäckig Leistungen wegen „fehlender Erreichbarkeit“ - obwohl nachweislich jedes Schreiben ankommt! Ein neues Beispiel für vorsätzliche Hartz IV-Schikanen hat das Jobcenter Märkischer Kreis gegen einen Mann aus Iserlohn aufgelegt. Unter dem Vorwand „fehlender Erreichbarkeit“ wurden dem Betroffenen sämtliche Leistungen für zunächst vier Monate in Folge komplett vorenthalten. In Ermangelung eines eigenen Kontos wurden die Regelleistungen seit Jahren per Scheck übersandt. ![]() Das Jobcenter sanktioniert bis in die Obdachlosigkeit,
und vermittelt dann an die Wohnungslosenhilfe . . . Die postalische Erreichbarkeit des Mannes wurde zuvor über die Diakonie Mark-Ruhr sichergestellt. Aus persönlichen Gründen aber meldete der Erwerbslose am 21.03.2012 dem Jobcenter Märkischer Kreis eine neue postalische Anschrift bei dem Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn an. Das Jobcenter MK stellte daraufhin die Leistungen mit Schreiben vom 26.03.2012 ein. Zur Begründung führte die Sachbearbeiterin D.L. aus: "Sehr geehrter Herr … nach meinen Informationen wurde die Erreichbarkeitsbescheinigung der Diakonie zurückgezogen. Desweiteren teilen Sie mit, dass Sie unter der o.g. Adresse erreichbar sind. Bei Personen ohne festen Wohnsitz ist die Erreichbarkeit über die Diakonie sicherzustellen. Für die Zeit der Rücknahme der Erreichbarkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Bitte stellen Sie die Erreichbarkeit daher schnellstmöglichst wieder sicher." Die Post war an die Adresse des Vereins aufRECHT e.V. adressiert und wurde am 30.03.2012 zugestellt und auch umgehend abgeholt. Der Mann bewohnt seit dem 15.09.2006 ohne Unterbrechung ein eigenes Zimmer in einer Unterkunft für wohnungslose Männer, die von der Kommune getragen wird und für das das Jobcenter monatlich 124,00 € für die Kosten der Unterkunft überweist. Der Briefkasten des Vereins aufRECHT e.V. wollte den Gesetzestreuen des Jobcenters Märkischer Kreis gar nicht gefallen: Die Sachbearbeiterin kommt zu dem Schluss: Über solch einen Briefkasten kann die Erreichbarkeit nicht sichergestellt werden. Damit stellt sie die Existenzsichernden Leistungen ein. Das Einvernehmen mit der Sachgebietsleitung . des Jobcenters darf vorausgesetzt werden. Hierbei dürfte es sich um einen eklatanten Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz . handeln. In der Begriffsdefinition bei Wikipedia . heißt es: "Das Verhältnismäßigkeitsprinzip, auch als Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezeichnet, ist ein Merkmal des deutschen Rechtsstaats. Zweck des Grundsatzes ist es, vor übermäßigen Eingriffen des Staats in Grundrechte, insbesondere auch in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), zu schützen (daher oft auch Übermaßverbot genannt). Als verfassungsrechtliches Gebot ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gem. Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 GG für die gesamte Staatsgewalt unmittelbar verbindlich." Der Verein aufRECHT e.V. hält einen eigenen Briefkasten vor, der werktäglich kontrolliert wird.
Dieser Postkasten wird auch vom Jobcenter für Korrespondenz genutzt, ausgenommen der monatlichen Schecks. Mit Schreiben vom 30.03.2012 wurde zunächst beim Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt, welche Sonderweisungen für postalische Erreichbarkeit zu gelten hätten. Die Antwort war nichts sagend. Zur Wahrung seiner Rechte reichte der Erwerbslose sofort am 30.03.2012 eine Klage im Einstweiligen Rechtsschutz ein. |
Chronologie
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25.01.2012
Erreichbarkeitserklärung Diakonie
26.03.2012 Anhörung wird die vorläufige Leistungseinstellung angedroht. 11.04.2012 Per Fax wandte sich aufRECHT e.V. an das Sozialgericht Dortmund, in der Zuversicht die Sachverhalte klären zu können. 14.05.2012 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird mit Beschluss vom 14.05.2012 abgelehnt. 09.08.2012 Der Leiter der Widerspruchstelle verpflichtete sich gemäß des Protokoll des Erörterungstermins vor dem LSG NRW dazu, über den "Widerspruch eines Versagungsbescheides vom 25.06.2012 zeitnah, spätestens innerhalb von 6 Wochen" zu entscheiden." (➾ 20.09.2012) 13.09.2012 Nach fünf Wochen endlich wird der Widerspruchsbescheid erstellt. Abgelehnt! |
Iserlohner Dorfrecht
Leistungseinstellung wegen genehmigter Ortsabwesenheit |
Urteile zum Thema: Erreichbarkeitsanordnung (EAO) |
Infos zum Thema: Erreichbarkeitsanordnung (EAO)
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2012-05-21
§ 7 SGB II
(S. 38; 6.3.8 Besondere Personengruppen, Randziffer 7.79 Nichtsesshafte, dazu: das Anlageblatt 3)
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2012-05-21 Wikipedia: Erreichbarkeitsanordnung . 2012-05-21 Jahresbericht 2011 Wohnungslosenhilfe Iserlohn . 2011-08-12 Förderkonzept "Obdachlosigkeit verhindern - Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen" . 2012-05-21 § 7 SGB II Leistungsberechtigte . (6.3.8) 2012-05-21 Jahresbericht 2010 Wohnungslosenhilfe Iserlohn . 2012-05-21 Wohnungsnot - Definitionen . 2011-10-04 WDB Fachinformation Nr. 100008 Wohnungslose - Auszahlung der Leistung . 2008-06-30 Lebenslagen in Deutschland – Dritter Armuts- und Reichtumsbericht .
2008-09-26 Erreichbarkeitsanordnung (EAO) . 2007-01- . 2006-06-28 Wohnungslose und Hartz IV – Hilfe aus einer Hand?! . 1997-10-23 Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit zur Pflicht des Arbeitslosen, Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten zu können(Erreichbarkeits-Anordnung – EAO) |
Presseberichte zum Thema: Erreichbarkeitsanordnung (EAO)
2014-12-21 gegen-hartz.de Wohnungslose nun ohne Adresse . |
Hier wird deutlich, warum die Kosten für Hartz IV tatsächlich explodieren. |
Hier einige Reaktionen auf diese Fallschilderung aus Internetforen: Jobcenter Märkischer Kreis verweigert Leistungen wegen „fehlender Erreichbarkeit“ - obwohl jedes Schreiben ankommt! Wenn Menschen Menschen quälen sollen – Jobcentermitarbeiter in der Gewissenskrise 2012-09-23 Wenn Menschen Menschen quälen sollen . Der Artikel wurde nach 859 Zugriffen in knapp zwei Tagen mit der folgenden Begründung im Lokalkompass vom Netz genommen: "Ihre beiden Beiträge über das Jobcenter Märkischer Kreis mussten wir aus juristischen Gründen zurück in die Arbeitsmappe verschieben. Sie haben darin Tatsachen behauptet, die von uns weder geprüft werden können noch belegbar sind. Das entspricht dem Tatbestand des Rufmordes. Bitte verzichten Sie in Zukunft diese Art von Beiträgen im Lokalkompass." Das ist das Recht des Seitenbetreibers und wird auch so hingenommen, auch wenn dem Verfasser möglicherweise eher ein "schlecht gemachter Artikel", als juristisch vorwerfbare Handlungen nachgesagt werden können. Das StGB jedenfalls kennt den Begriff "Rufmord" nicht. Das Recht des Verfassers ist es, den Text weiterhin unverändert der Öffentlichkeit zugängig zu machen. 2012-05-18 . 2012-05-18 Erwerbslosenforum 2012-05-18 Tacheles 2012-05-18 www.chefduzen.de |