"Ein demokratisches Gemeinwesen lebt von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess und der Kontrolle staatlichen Handelns. Dies setzt voraus, dass staatliches Handeln nachvollziehbar ist. Das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) gewährt den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen einen grundsätzlich freien Zugang zu allen bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen. In der Bundesrepublik Deutschland nahm das Land Brandenburg mit dem ersten Informationsfreiheitsgesetz eine Vorreiterrolle ein. Auch die meisten anderen Bundesländer haben inzwischen Informationsfreiheitsgesetze. Für die Bundesverwaltung gilt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes."

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfahlen