Ein bedauerlicher Einzelfall kann passieren.
Eine Vielzahl von "Einzelfällen" ist System.
Dies gilt es nachzuweisen.
Die Idee zu diesem Internetauftritt entstand aus persönlicher Betroffenheit und der Erfahrung, wie schwer es dem juristisch ungebildeten Laien gemacht wird, sein Recht in einem so genannten Rechtsstaat durchsetzen zu können.
Fristversäumnisse und Verfahrensfehler, ja selbst offene Irreführung seitens der Behörde ließen die ersten
Widersprüche und Klagen fehlgehen. Dazu kam einfach die Unkenntnis der Prozesse der Sozialgerichtsbarkeit.
Langsam wird es klarer: Zu jedem Ablehnungsbescheid gehört ein Widerspruch. Jeder ablehnende Widerspruchsbescheid muss mit einer Klage angegriffen werden, und wenn die Not groß ist, mit einer Klage und möglichst zeitgleich mit einer Klage im Einstweiligen Rechtschutz. Fristversäumnisse konnten durch überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X bis zu vier Jahren nachgeholt werden, seit Januar 2011 geht das nur noch für ein Jahr rückwirkend.
Aus der Praxis für die Praxis - für uns bedeutet das auch: Wir lassen den Leser nicht mit dem Verweis auf die vielfältigen Entscheidungsdatenbanken zurück, sondern wir lassen Sie auf Wunsch auch mitlesen, mit welchen Begründungen und Beweismitteln Widersprüche und Klagen vorgetragen wurden. Ergänzend sollen Verweise auf Urteile und Fachliteratur die Arbeit bereichern.
In eigener Sache:
Wer arbeitet macht Fehler. Sollten Sie beim Stöbern durch diese Seiten auf Fehler jedweder Art stoßen, bitten wir höflich um Mitteilung per Mail. Dabei sind nicht nur grobe Schnitzer, wie rechtliche Unkorrektheiten, sondern auch Rechtschreibfehler, Grammatik- und Zeichenfehler gemeint.
Durch freundliche Hinweise konnten bereits übersehene Anonymisierungen von Namen nachgebessert und auch die eine oder andere Formulierung verbessert werden.
Leider gibt es derzeit kein festes Team. Mitarbeiten heißt: jeder, der im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis erfolgreich prozessiert hat und seinen Fall in der vorliegend dargebotenen Art mit anderen Betroffenen teilen möchte, kann mich gerne kontaktieren. Am einfachsten ist es, wenn die Dokumente, Schriftwechsel und Urteile bereits als pdf-Dokumente in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt würden. Wenn dann noch ein fertiger Einleitungstext und Quellenangaben zugängig gemacht würden, wäre das hervorragend.
Mitarbeit kann aber auch heißen, Sie verlinken die Seite im Internet. Kommentierungen in den entsprechenden Foren erhöhen weiter den Bekanntheitsgrad.
Nicht zuletzt heißt Mitarbeit aber auch: Verbesserungsvorschläge einbringen, Urteile, Gutachten, Studien und Kommentare zum Thema benennen oder übersenden, sowie Hinweise auf markante Medienberichte zum Thema bekannt machen und vieles mehr. Wer weiß, vielleicht gehören auch Sie längst zu "unserem Team".
uwockelmann () gmx.de