Thema: Meine persönlichen Schriftstätze(KdU)
I. Bewilligungsbescheide
Die Kosten der Unterkunft, (KdU) werden derzeit auf der Grundlage der Vergleichsmietentabelle ermittelt. Diese wird regelmäßig durch den Landesverband Haus & Grund in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund und angeschlossenen Mietervereinen erstellt. Maßgeblich für die ARGE MK ist die Tabelle für den Hochsauerland- und Märkischen Kreis sowie für die Stadt Schwerte. Dieser 'Mietspiegel' kann z.Bsp. bei der Stadt Iserlohn beantragt werden. Rechtsgrundlage ist BGB § 558 c. Die Gültigkeitsdauer ist auf jeweils zwei Jahre beschränkt. Mit der Einführung des Alg II wurde die Vergleichsmietentabelle 2005/2006 zugrunde gelegt. ''Eine Beurteilung des Quadratmeterpreises hinsichtlich Wohnlage,Baujahr und Ausstattung (Kaltmiete ohne NK) erfolgt im MK anhand derVergleichsmietentabelle für HSK, MK und die Stadt Schwerte gültig bis 31.12.2005. Der angemessene Quadratmeterpreis ergibt sich somit aus der Kategorie mittleres Baujahr bis 1985, mittlere Wohnlage und Ausstattung, mit Heizung, Bad und WC. Mittelwert: 4,80 € / m² + Zuschläge in Höhe von 0,26 € / m² für die Städte Iserlohn,Lüdenscheid und Menden 5,06 € / m². Mietbescheinigung pdf, 379 kb Rechtswidrige Umzugsaufforderungen in Wuppertal Schikane Umzugszwang II. Rechtstreite: Widersprüche & Klagen III. Einladungen IV. Gesprächsnotizen V. Job - Angebote = 0 VI. 1-Euro-Job - Angebote
VII. Eingliederungsvereinbarung Rechtsvorbehalt, Muster kleine Sammlungen von Urteilen zum Thema Die Entscheidung des BSG zum Thema steht derzeit noch zu abschließenden Entscheidung an. Nach gültiger deutscher Rechtsprechung unterliegt jeder Vertrag der Mindesanforderung einer ''übereinstimmenden Willenserklärung''. Nicht einmal dieses deutsche Grundrecht wird im Alg II geachtet. Die Verträge sollen zwar Rechtsverbindlichkeit gegen den Kunden vorgaukeln und auslösen, sind dementsprechend überwiegend einseitige Verpflichtungen zulasten der Kunden. - Eine Verachtung des Grundgesetzes! - |