Thema: Eingliederungsvereinbarung Am 17.10.2004 wurde mir eine erste Eingliederungsvereinbarung (EV) zur Unterschrift vorgelegt. Eine bundeseinheitliche Formulierung existiert nicht. Statt dessen gibt es einen ''Pool von Textbausteinen'' aus denen kein juristischer Laie schlau werden kann. Damit aber wird fast jede Unterschrift zum ''erfolgreichen'' Betrugsversuch. Namhafte Verfassungsrichter und Juristen äußern erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und ächten darüber hinaus weite Bereiche der Hartz IV-Gesetze als ''völlig unprofessionelles Flickwerk''. Um es vorweg zu nehmen. Auch die für mich (jetzt neuerdings) zuständige Fallmanagerin war mir gegenüber sehr aufgeschlossen, freundlich und verdient meinen ehrlichen Respekt. Wir führten ein ausführliches und intensives Gespräch. Es war ein wirkliches Interesse am Menschen abzuspüren. Eingliederungsvereinbarung - der mir ausgehändigte Vertrag Die Eingliederungsvereinbarung weist jedoch schwerwiegende Rechtsverletzungen auf und somit musste etlichen Textbausteinen klar widersprochen werden. Bei der ARGE MK in Iserlohn werden Kunden z.T. mit frechen Lügen unter Druck gesetzt, in dem ihnen rechtswidrig sofortige Sanktionen angedroht werden: ''Wenn Sie nicht sofort unterschreiben, werden Sie sanktioniert.'' Das ist natürlich dummes Zeug. Die Eingliederungsvereinbarung darf und muss wie jeder andere Vertrag von unabhängigen Personen überprüfbar sein. Zwar muss dem Grundsatz nach eine Unterschrift geleistet werden, aber eine 'übereinstimmende Willenserklärung'', wie es das deutsch Recht vorsieht, gibt immer ausreichende Nachbesserungsmöglichkeiten.
Welche Rechtsverletzungen liegen vor? Welche Gesetze werden übertreten? ARGEn handeln beim Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen (EV) auf Weisung der BA bewußt rechtswidrig Das folgende Beispiel einer Eingliederungsvereinbarung zeigt beispielhaft, wie die ARGE MK versucht zumindest einen Teil ihrer Kunden mit rechtswidrigen EV zu übertölpeln. Es darf vermutet werden, dass die einzige Intension mancher Mitarbeiter darin besteht einen größtmöglichen 'Sanktionen-Bonus' zu erwirtschaften. Ob dafür allerdings interne Prämien zur Ausschüttung kommen, ist derzeit noch nicht nachweisbar. Beispiel 2 - Die ARGE MK versucht somit einen Vertragsabschluss zu etablieren, der keinerlei eigenen Verpflichtungen zugesteht. Gleichzeitig aber wird wiederholt versucht aufgrund eben dieses unwirksamen Vertrages Sanktionen gegen den Kunden zu forcieren. . . . und wieder einmal zeigt sich dass Hartz IV nichts taugt. Die Kunden müssen sich gegen ihre eigenen Dienstleister wehren. Arbeitsplätze werden ausschließlich nur geschaffen durch den erheblich höheren Bedarf an Richtern, ''Denunzianten-Betreuern'' und ''Kühlschranküberwachungs-Sheriffs''! Eine breite Front von ''Aktiv-Kadavern'' wendet einen Kropf dummer Gesetze und Dienstanweisungen an, um den eigenen Hintern zu sichern und Millionen Betroffener in kollektive Depression zu pressen. Einige Gerichtsurteile zum Thema: Eingliederungsvereinbarung:
|