Klage: 100wegen Stadt IserlohnThema: Ordnungswidrigkeit Personalausweis
§ 17 OWiG Ordnungswidrigkeit
Amtsgericht Iserlohn, Az.: 18 OWi-574 Js 823/17-147/17, 27.09.2017
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Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einleitung |
2. Gesetzliche Grundlage |
3. Chronologie |
4. Urteile zum Thema |
5. Infos zum Thema |
6. Presseberichte zum Thema |
7. Foreneinträge zum Thema |
![]() Kurze Einleitung Altersarmut läßt sich toppen - die Stadt Iserlohn zeigt wie es geht. Der 2. Sozialbericht der Stadt Iserlohn mit dem Schwerpunkt "Armut" 2017 - Fortschreibung des Sozialberichts 2014 . zeigt auf 79 Seiten insgesamt 65 Tabellen, Zahlen und Statistiken zur Bevölkerung, aber nicht ein einziges Gesicht! Eine erste spontane Reation auf den Iserlohner Armuts-Bericht: "Was für eine gequirlte Scheiße". Stünde nicht auf allen 79 Seiten das Thema "2. Sozialbericht der Stadt Iserlohn mit dem Schwerpunkt „Armut“ 2017" in der Kopfzeile gedruckt, so würde man dies aus dem Gesamtverständnis kaum ableiten können, dass es eigentlich um eine konkrete Auseinandersetzung mit der Existenzbedrohenden Armut geht. Das Wichtigste kommt viel zu kurz:
Während in Iserlohn fast jeder achte Einwohner unter 65 Jahren im Dezember 2016
regelleistungsberechtigt war,
Kalte, gefühllose Statistik im Iserlohner Rathaus, die Arbeit erbringen Hunderte von "Ehrenamtlichen". Die Landtagsabgeordneten Thorsten Schick (CDU) und Michael Scheffler (SPD) waren im konkreten Fall angeschrieben. Keiner hat sich auch nur bewegt! Auch aus der Rechtsabteilung der Stadt Iserlohn kam nicht die geringste Reaktion. 0 Interesse an armen Bürgern. Und während der Gesetzgeber die Rechte der Armen immer weiter beschneidet und sie zudem mit nutzlosen aber kostenpflichtigen Forderungen überzieht, setzt die Stadt Isserlohn noch eins drauf und missachtet auch die letzten noch entlastenden Rechte wie Gebührenbefreiung für Personalausweise und macht sich zum Schutzgeldeintreiber für die GEZ-Schergen. Die nachgewiesene Armut ist nicht erheblich, solange ein Formular fehlt . . . |
I. Gesetz![]() |
PAuswGebV § 1 Gebühren für Ausweise Stand: 01.01.2010
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PAuswGebV § 1 Gebühren für Ausweise Stand: 01.07.2015
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(1) Für die Ausstellung eines Personalausweises sind folgende Gebühren zu erheben:
1. 22,80 Euro für einen Personalausweis, dessen Inhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, 2. 28,80 Euro in allen anderen Fällen. (2) 1Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder eines Ersatz-Personalausweises ist eine Gebühr von 10 Euro zu erheben. 2Wird neben dem Personalausweis auch ein vorläufiger Personalausweis beantragt, ist zusätzlich eine Gebühr nach Satz 1 zu erheben. (3) 1Die Gebühren nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 sind um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung vorgenommen wird auf Veranlassung der antragstellenden Person 1. außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder 2. von einer nicht zuständigen Behörde. 2Die Gebühr nach Absatz 1 ist um 30 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung von einer nicht zuständigen Behörde auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, vorgenommen wird. (4) Die Gebühr nach Absatz 1 ist ferner um 30 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung von einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird. (5) Gebührenfrei ist die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis nach § 19 Absatz 1 der Personalausweisverordnung. (6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist. |
(1) Für die Ausstellung eines Personalausweises sind folgende Gebühren zu erheben:
1. 22,80 Euro für einen Personalausweis, dessen Inhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, 2.&xnbsp;&xnbsp; 28,80 Euro in allen anderen Fällen. (2) Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder eines Ersatz-Personalausweises ist eine Gebühr von 10 Euro zu erheben. Wird neben dem Personalausweis auch ein vorläufiger Personalausweis beantragt, ist zusätzlich eine Gebühr nach Satz 1 zu erheben. (3) Die Gebühren nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 sind um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung vorgenommen wird auf Veranlassung der antragstellenden Person 1.&xnbsp;&xnbsp; außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder 2.&xnbsp;&xnbsp; von einer nicht zuständigen Behörde. Die Gebühr nach Absatz 1 ist um 30 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung von einer nicht zuständigen Behörde auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, vorgenommen wird. (4) Die Gebühr nach Absatz 1 ist ferner um 30 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung von einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird. (5) Gebührenfrei ist die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis nach § 19 Absatz 1 der Personalausweisverordnung. (6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist. |
![]() Chronologie
Ursula von der Leyen rechnet den Zuschauern vor,
"Lieber Bauern-schlau als Systemkonform doof." 15.03.2017 Anhörung 27.03.2017 Bußgeldbescheid über 78,50 € (Altersrente) 04.04.2017 Widerspruch und Antrag auf Gebührenbefreiung 06.04.2017 Eingangsbestätigung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid 13.04.2017 Ablehnungsbescheid 24.04.2017 Bitte um Abhilfe an Rechtsabteilung der Stadt Iserlohn 24.04.2017 Bitte um Abhilfe an Thorsten Schick (CDU) 24.04.2017 Bitte um Abhilfe an Michael Scheffler (SPD) 02.05.2017 Fr. Jaros war nicht in der Lage aus der niedrigen Rente auf Armut zu schließen 07.05.2017 Wiederholung der Antragsbegründung 30.05.2017 Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft 22.06.2017 Ladung zum 27.09.2017 09.08.2017 Antrag auf Zeugenvorladung 09.08.2017 Terminsladung zum 09.10.2017 Juli 2017 ? vorläufiger Personalausweis nach Rucksackdiebstahl (10,00 €] 23.01.2017 neuer Personalausweis 06.10.2017 Klageerwiderung mit Volltextentscheidungen (VG Darmstadt, 30.09.2013, Az. 5 K 1497 /12.DA; VG Berlin, 21.04.2016, Az. 23 K 329.15 09.10.2017 Verhandlungstermin 17.10.2017 Antrag auf kostenfreie Erstellung eines Personalausweises 12.11.2017 Presseanfrage zum OWi-Verfahren |
Urteile zum Thema: Gebührenbefreiung - Personalausweis ![]() Gebührenbefreiung - Personalausweis |
Infos zum Thema: Gebührenbefreiung - Personalausweis ![]() Gebührenbefreiung - Personalausweis |
Presseberichte zum Thema: Gebührenbefreiung - Personalausweis ![]() 2018-02-22 Huffingtonpost Hartz-IV-Berater: Bei den Schikanen des Jobcenters bleiben viele lieber arm . 2017-09-20 Prozessbeobachter für Verhandlung am Amtsgericht Iserlohn gesucht . 2017-09-29 Verhandlung am Amtsgericht Iserlohn gesucht / Handout zum Verfahren |
Forenbeiträge zum Thema: Gebührenbefreiung - Personalausweis ![]() |