Thema: Handlungsanweisungen der ARGE MK Am 29.05.2008 stellte der Autor erneut bei der ARGE Märkischer Kreis (ARGE MK) per Mail einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) auf Veröffentlichung der "Dienst- und Verwaltungsanweisungen des MärkischenKreises" im Internetauftritt der ARGE MK sowie Zustellung der vollständigen Handlungsanweisungen an seine Adresse. Vermutlich aufgrund von Missverständnisssen in der Leitungshierarchie der ARGE Märkischer Kreis wurde der Antrag zunächst negativ beschieden. Aber auf Antrag an die Optionskommune Märkischer Kreis zu den Rundschreiben des Märkischen Kreises gab es mit Schreiben vom 30.06.2008 dann doch eine feste Zusage von Landrat A.Steppuhn für die Einsichtnahme in Verwaltungsvorgänge der Arge Märkischer Kreis, bzw. auch deren Herausgabe. Der Landrat zeigt sich damit bürgernah und rechtskonform, denn mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum 01.01.2006 war ein erster Schritt vorbereitet worden um die "gläserne Behörde" zu schaffen. So heißt es im Grundsatz des Gesetzes unmissverständlich: IFG § 1 Grundsatz (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. (2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand. Für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW Das Recht auf freien Informationszugang - Leitfaden zum Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.11.2001 (27 Seiten) . Neue Weisungen der BA zum SGB II Stand: 27.04.2008 Stichwortverzeichnis zum SGB II Weisungen und Gesetze der Bundesagentur für Arbeit zum Thema ''SGB-II-Leistungen'' Stand: Februar 2007
weitere Quelle: Durchführungshinweise der BA zum SGB II
Übersicht der ARGEn in NRW Übersicht der ARGEn in NRW Rundschreiben 01/2006 Rundschreiben 01/2006 Mein Antrag auf die Weisungen des Märkischen Kreises zum SGB vom Mai 2008 und erste: Weisungen der ARGE MK, sowie Rundschreiben des Märkischen Kreises.
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