Klage: 158

gegen das Jobcenter Märkischer Kreis


Thema: Leistungsversagung wegen behaupteter fehlenden Mitwirkung

SGB II § x




Widerspruch W ????/10
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 87 AS 3454/22 ER, 2022



       

Kurze Inhaltsübersicht:


1.    Kurze Einleitung
2.    Gesetzliche Grundlage
3.    Chronologie
4.    Urteile zum Thema
5.    Infos zum Thema
6.    Presseberichte zum Thema
7.    Foreneinträge zum Thema




        Kurze Einleitung

Leistungsversagung wegen behaupteter fehlenden Mitwirkung ist in der Konsequenz die Weiterführung von verfassungswidrigen 100%-Sanktionen. Der Antragstellung auf Sozialleistungen geht in den überwiegenden Fällen mit Existenzieller Bedrohung zusammen. Aufenthaltsrecht allein zum Zwecke der Arbeitsuche








         Chronologie



12.08.2022     Eingliederungsvereinbarung    
"3. Ziele
Verbesserung der Sprachkenntnisse um eine Integration In den ersten Arbeitsmarkt erzielen zu können."


12.09.2022     Aufforderung zur Mitwirkung    
"Bei dem vorgelegten Mietvertrag handelt es sich um einen Untermietvertrag zwischen Ihnen und den Hauptmietern.

Bitte legen Sie eine Bescheinigung des Hauptvermieters vor, dass die Untervermietung gestattet ist und eine aktuelle Kontoverbindung Ihrer Untervermieter ... oder ... .

Da Sie n.e.A mit 3 Monatsmieten im Rückstand sind, kann eine Zahlung der Unterkunflskosten AUSSCHLIESSLICH an Ihren Vermieter erfolgen. Die im Mietvertag angegeben Bankverbindung gehört nach den in meinem System hinterlegten Daten einer 3. Person mit anderem Namen. Sie geben an, Sie hätten seit Januar von Ihrem Minijob gelebt. Diesen haben Sie im Februar begonnen und erhalten aktuell 433,64 EUR nett. Ihre Mietkosten allein betragen aber bereits 420 EUR nach Angaben aus der Mietbescheinigung (welche sich von den Angaben im Mietvertrag 300 EUR incl. Nebenkosten im Übrigen deutlich unterscheiden).

Daher gehe ich davon aus, dass Sie weitere Einkünfte haben aus denen Sie ihren Lebensunterhalt finanzieren. Ich fordere Sie daher erneut auf darzulegen, wovon Sie seit Januar gelebt haben.

Zudem legen Sie bitte die Lohnabrechnungen Juli und August 2022 vor

Bitte reichen Sie diese bis 29.09.2022 ein."


21.09.2022     Antwort zum Schreiben vom 12.09.2022    
"Bereits mit der Antwort wurden Mietrückstände mitgeteilt.

Die Miete für Januar & Februar wurde mit der Mietkaution aufgerechnet."


22.11.2022     Versagungsbescheid    
"Versagung von Leistungen

die Leistungen ·zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 11) werden ab 1. Juli 2022 für Sie ganz versagt. .

Begründung:

Sie wurden am 12. September 2022 aufgefordert, fehlende Unterlagen einzureichen. Trotz dieser Aufforderung haben Sie folgende Unterlagen bisher nicht eingereicht: . . . ."


21.12.2022     Widerspruch gegen den Versagungsbescheid ab 01.07.2022    
"Widerspruch gegen den Versagungsbescheid ab 01.07.2022 vom 22.11.2022

Sie wurden am 12. September 2022 aufgefordert, fehlende Unterlagen einzureichen. Trotz dieser Aufforderung haben Sie folgende Unterlagen bisher nicht eingereicht:

Dieser Behauptung wird widersprochen.

Mit Schreiben vom 21.09.2022 wurde das Missverständnis Hauptmieter/Untermieter aufgeklärt. Die Forderung einer "Bescheinigung des Hauptvermieters" bleibt somit unerfüllbar.

Ein korrigierter Mietvertrag wurde beigebracht.
Die Anlage VM kann kein Vermögen aufweisen.
Auch die Lohnabrechnungen Juli und August übersende ich gern ein weiteres Mal.

Allerdings ist festzustellen, dass nach den Vorschriften des § 41a SGB II ein angemessener Abschlag zu gewähren ist. Solch überlange Bearbeitungszeit hat nach dem Willen des Gesetzgebers eine "Vorläufige Bewilligung" zur Existenzsicherung zur Pflicht.

Bereits mit der Mitteilung vom 29.09.2022 wurde u.a. auf aufgelaufene Mietrückstände hingewiesen.

Ein förmlicher Antrag auf Mietschuldenübernahme ist nicht nötig.
Das BSG hat mit Urteil vom 13. Juli 2022 ( B 7/14 AS 52/21 R) entschieden das für eine Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 85GB 11 lediglich eine Mitteilung über das Bestehen der Mietschulden ausreichend ist und das ein förmlicher Antrag auf Mietschuldenübernahme nicht nötig ist."


21.12.2022     Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung    
"Der Antragsgegner hat die Antragsbearbeitung über Monate hinausgezögert und mit fehlender Mitwirkung zu begründen versucht. Richtig ist, dass den Aufforderungen zur Mitwirkung bestmöglich entsprochen wurde und der Antragsgegner alle für eine zumindest vorläufige Bewilligung benötigten Sozialdaten eingereicht wurden. Die nachgewiesene Unterdeckung des Existenzminimums verletzt die Antragstellerin in Ihren Rechten (Art 1, 20 GG). Der Anspruchsgrund dürfte somit hinreichend nachgewiesen sein."


23.12.2022     Eingangsbestätigung S 87 AS 3454/22 ER    
"Bitte übersenden Sie:

- Lohn- und Gehaltsberechnungen 09/22 - laufend, falls vorhanden
- ungeschwärzte, vollständige Kontoauszüge für d. Giro-Konto d. ASt. für den Zeitraum 09/22 - laufend
- aktuelle, tabellarische Aufstellung über das Vermögen d. Ast. (Sparvermögen, Immmobilien, Gesellschaftsanteile/Unternehmensbeteiligungen, Kapitalvermögen etc.) nebst geeigneter Unterlagen zur Dokumentation.
- Legen Sie dar, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche gegenüber anderen Personen bestehen. Sind diese tituliert, ggf. warum nicht? Wurden bereits (erfolglose) Vollstreckungsversuche unternommen? Der Vortrag ist geeignet zu dokumentieren.
- Bescheinigung des kontoführenden Kreditinstituts, ob bzw. in welcher Höhe ein Dispositionskredit besteht.

Um Erledigung innerhalb einer Woche wird gebeten."


05.01.2023     Aufforderung zur Mitwirkung    
"Sie beziehen derzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Es ist,zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.

Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:

- Einkommensnachweise in Form von Lohnabrechnungen ab August 2022 bis Dezember 2022
- Nachweise in Form von Quittungen oder Kontoauszügen der Bank aus denen hervorgeht, wann Ihnen der Lohn

Bitte reichen Sie diese bis 21.01.2023 ein."


05.01.2023     Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts    
"auf Ihren Antrag vom 13.07.2022 bewillige ich Ihnen für die Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 folgende Leistungen vorläufig:

Monatlicher Gesamtbetrag für Juli 2022 bis Oktober 2022 in Höhe von 523,50 Euro
Monatlicher Gesamtbetrag für November 2022 bis Dezember 2022 in Höhe von 479,00 Euro

Die Leistungen werden monatlich im Voraus gezahlt.

Sie haben angegeben, dass die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 1I nicht auf ein Konto überwiesen werden sollen. Deshalb erhalten Sie die Leistungen per Postscheck über eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung (PZZV) an die Anschrift Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts (§ 47 SGB I).

Diese Zahlungsart ist aber bei jeder Auszahlung kostenpflichtig. Das Grundentgelt wird bereits von dem auszuzahlenden Betrag einbehalten und die Auszahlungsgebühr ist von Ihnen bei der Einlösung am Postbankschalter zu entrichten.">

Die Höhe der Gebühren können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:

Grundentgelt   2,85 €  
Auszahlungsgebühr  
bis  50,00 € 3,50 €  
über   50,00 € bis 250,00 € 4,00 €  
über 250,00 € bis 500,00 € 5,00 €  
über 500,00 € bis 1.000,00 € 6,00 €  
über 1.000,00 € bis 1.500,00 € 7,50 €  


17.01.2023     Unterlagen nachgefordert    
"in o.g. Antragssache werden Sie gebeten, sämtliche angeforderten Unterlagen vollständig vorzulegen.

Um Erledigung binnen 1 Woche wird gebeten.

Sollten die Unterlagen vollständig nicht innerhalb der Frist vorliegen, muss mit einer Ablehnung gerechnet werden."






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