Chronologie
15.11.2015
Mitzeichnungsvermerk
Vom Jobcentermitarbeiter vorformuliert: "und erklärt zur Niederschrift"
"Ich lebe derzeit in einer für einen Ein-Personen-Haushalt unangemessenen Wohnung. Das einzuleitede Mietsenkungsverfahren wurde mir erläutert."
FALSCH wie sich herausstellen sollte! |
20.11.2015
Unterkunftskosten
"Ihre mtl. Unterkunftskosten (Kaltmiete inkl. kalter Nebenkosten) betragen derzeit 378,71 €.
•Die angemessene Kaltmiete nach dem grundsicherungsrelevanten Mietspiegel des Märkischen
Kreises beträgt für einen Ein-Personen-Haushalt in Wohnungsmarkttyp 3 bei einer angemessenen
Wohnungsgröße bis zu 50 m2 256,00 €.
• Die maximal angemessene Bruttomiete (Kaltmiete inkl. kalter Nebenkosten) nach dem grundsicherungsrelevanten
Mietspiegel des Märkischen Kreises beträgt für einen
Ein-Personen-Haushalt in Wohnungsmarkttyp 3 bei einer angemessenen Wohnungsgröße bis zu 50 m2 329,50 €.
• Ihre Unterkunftskosten (Kaltmiete inkl. kalter Nebenkosten) übersteigen daher die
angemessenen Kosten der Unterkunft um 49,21 €.
"Ich lebe derzeit in einer für einen Ein-Personen-Haushalt unangemessenen Wohnung."
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26.11.2019
Antrag auf Überprüfung der Bescheide vom 2018 und 2019
"Überprüfungsbescheid § 44 SGB II für die nachfolgend aufgeführten Bescheide
Sämtliche Bescheide beschränken meine Kosten der Unterkunft auf Vorgaben des Jobcenters. Diese entbehren jedoch der gerichtlichen Legitimation
und sind entsprechend den Vorgaben des Bundessozialgerichts nach zu bessern."
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20.10.2020
Bewilligungsbescheid 01.12.2020-30.11.2021
"auf Ihren Antrag vom 16.10.2020 bewillige ich Ihnen für die Zeit vom 01.12.2020 bis 30.11.2021 folgende Leistungen:
Monatlicher Gesamtbetrag für Dezember 2020 in Höhe von 828,44 €uro
Monatlicher Gesamtbetrag für Januar 2021 bis November 2021 in Höhe von 792,44 Euro
."
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11.11.2021
Ablehnungsbescheid zum Antrag auf Überprüfung der Bescheide vom 25.11.2017 und 11.12.2017
"Ihr Antrag vom 26.11.2019 auf Überprüfung der Bescheide vom 25.11.2017 und 11.12.2017 wird abgelehnt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 26.11.2019 haben Sie die Überprüfung der Bescheide vom 25.11.2017 und 11.12.2017 beantragt.
Der Überprüfungsantrag ist ohne Sach- und Rechtsprüfung abzulehnen. Nach § 40 Absatz 1 Satz 2 Zweites
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 44 Absatz 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) kann
eine Rücknahme und Nachzahlung nur für einen Zeitraum von einem Jahr erfolgen. Dabei wird der Zeitpunkt der
Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Überprüfungsantrag gestellt wird. Der auf Ihren Antrag
zu überprüfende Zeitraum liegt außerhalb dieser Frist."
Am 17.02.2022 wurde Klage eingereicht. Im Januar 2023 folgte ein Änderungsbescheid auf den andern.
10.01.2023 Änderungsbescheid (01.01.2018-31.05.2018) (196,05 €)
10.01.2023 Änderungsbescheid (01.06.2018-30.11.2018) (236,60 €)
10.01.2023 Änderungsbescheid (01.12.2018-30.11.2019) (470,52 €)
10.01.2023 Änderungsbescheid (01.12.2019-30.11.2020) (302,22 €)
08.02.2023 Änderungsbescheid (01.12.2021-30.11.2022) (256,02 €)
06.03.2023 Änderungsbescheid (01.09.2019-30.09.2020) (93,26 €)
Gesamtnachzahlung: 1553,67 €
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17.02.2022
KLAGE: Bescheid vom 11.11.2021, § 44 SGB X zu Bescheiden für den Zeitraum 5/18-11/20
(W-35502-02084/21)
"beantrage ich,
den Bescheid des Beklagten vom 11.11.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom
21.01.2022, Az. 416-35502//00021394-W-35502-02084/21, zurückzunehmen und den Beklagten zu verpflichten,
die Bescheide vom 12.04.2018, 16.04.2018, 22.06.2018, 03.08.2018, 20.09.2018, 09.11.2018, 24.11.2018, 29.11.2018, 20.02.2019, 04.03.2019, 17.06.2019, 02.10.2019 und 07.11.2019 aufzuheben
und der Klägerin höhere Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu bewilligen."
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10.01.2022
Widerspruch gegen Änderungsbescheid vom 17.12.2021 zu dem Bescheid vom 27.11.2021
(01.01.2022-30.11.2022)
"in der oben genannten Angelegenheit zeige ich an, dass mich Frau mit der
Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Entsprechende Vollmacht als Anlage K 1 anbei.
Namens und in Auftrag meiner Mandantschaft habe ich gegen den o.a. Bescheid Widerspruch einzulegen."
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06.09.2022
Änderungsbescheid
(01.07.2022-31.08.2022) (439,00 €)
"für folgenden Zeitraum / folgende Zeiträume stehen Ihnen aufgrund der eingetretenen Änderungen insgesamt höhere Leistungen zu:
- vom 01.07.2022 bis 31.07.2022 in Höhe von 25,00 Euro mehr als bisher bewilligt
- vom 01.08.2022 bis 31.08.2022 in Höhe von 414,00 Euro mehr als bisher bewilligt
Der bisher in diesem Zusammenhang ergangene Bescheid wm 14.06.2022 wird insoweft aufgehoben.
Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Ihnen werden zusätzliche Leistungen für die Anschaffung von Brennholz in Juli und August 2022 gewährt.
"
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10.01.2023
Änderungsbescheid
(01.01.2018-31.05.2018) (196,05 €)
"für folgenden Zeitraum / folgende Zeiträume stehen Ihnen aufgrund der eingetretenen Änderungen insgesamt höhere Leistungen zu:
- vom 01.01.2018 bis 31.05.2018 in Höhe von 39,21 Euro mehr als bisher bewilligt" = 196,05 €
Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide vom 25.11.2017, 11.12.2017 und 16.04.2018 werden insoweit aufgehoben.
Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind bis zur Höhe der Werte aus der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz
zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 % zu übernehmen. Dieser liegt ab 2016 für einen 1-Personen-Haushalt
in Iserlohn bei 429,00 Euro (Grundmiete, Nebenkosten plus 10% Sicherheitszuschlag). Die tatsächlichen KDU
liegen bei 283,71 Euro Grundmiete und 90,00 Euro Nebenkosten. Die Garagenkosten in Höhe von 20,00 Euro
sind nicht zu berücksichtigen. Die Grundmiete ist also auf 283,71 Euro zu erhöhen: Heiz- und Nebenkosten bleiben
unverändert.
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10.01.2023
Änderungsbescheid
(01.06.2018-30.11.2018) (236,60 €)
"für folgenden Zeitraum / folgende Zeiträume stehen Ihnen aufgrund der eingetretenen Änderungen insgesamt höhere Leistungen zu:
- vom 01.06.2018 bis 30.11.2018 in Höhe von 39,21 Euro mehr als bisher bewilligt = 236,60 €
Der bisher in diesem Zusammenhang ergangene Bescheid vom 29.11.2018 wird insoweit aufgehoben.
Begründung:
Es sind folgende Änderungen eingetreten:"
Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind bis zur Höhe der Werte aus der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz
zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 % zu übernehmen. Dieser liegt ab 2016 für einen 1-Personen-Haushalt
in Iserlohn bei 429,00 Euro (Grundmiete, Nebenkosten plus 10% Sicherheitszuschlag). Die tatSächlichen KDU
liegen bei 283,71 Euro Grundmiete und 90,00 Euro Nebenkosten. Die Garagenkosten in Höhe von 20,00 Euro
sind nicht zu berücksichtigen. Die Grundmiete ist also auf 283,71 Euro zu erhöhen~ Heiz- und Nebenkosten bleiben
unverändert. |
10.01.2023
Änderungsbescheid
(01.12.2018-30.11.2019) (470,52 €)
"
"für folgenden Zeitraum / folgende Zeiträume stehen Ihnen aufgrund der eingetretenen Änderungen insgesamt höhere Leistungen zu:
-vom 01.12.2018 bis 30.11.2019 in Höhe von 39,21 Euro mehr als bisher bewilligt = 470,52 €
Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide vom 09.11.2018, 24.11.2018, 04.03.2019, 1l06.2019 und 02.10.2019 werden insoweit aufgehoben.
Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind bis zur Höhe der Werte aus der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz
zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 % zu übernehmen. Dieser liegt ab 2016 für einen 1-Personen-Haushalt
in Iserlohn bei 429,00 Euro (Grundmiete, Nebenkosten plus 10% Sicherheitszuschlag). Die tatsächlichen KDU
liegen bei 283,71 Euro Grundmiete und 90,00 Euro Nebenkosten. Die Garagenkosten in Höhe von 20,00 Euro
sind nicht zu berücksichtigen. Die Grundmiete ist also auf 283,71 Euro zu erhöhen: Heiz- und Nebenkosten bleiben unverändert.
"
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10.01.2023
Änderungsbescheid
(01.12.2019-30.11.2020) (302,22 €)
"für folgenden Zeitraum / folgende Zeiträume stehen Ihnen aufgrund der eingetretenen Änderungen insgesamt höhere Leistungen zu:
- vom 01.12.2019 bis 31.12.2019 in Höhe von 39,21 Euro mehr als bisher bewilligt = 39,21 €
- vom 01.01.2020 bis 30.11.2020 in Höhe von 23,21 Euro mehr als bisher bewilligt = 263,01 €
Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide vom 07.11.2019, 07.10.2020 und 20.10.2020 werden insoweit aufgehoben."
Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind bis zur Höhe der Werte aus der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 % zu übernehmen.
Dieser liegt ab 2016 für einen 1-Personen-Haushalt in Iserlohn bei 429,00 Euro (Grundmiete, Nebenkosten plus 10% Sicherheitszuschlag).
Ab 2020 gelten 468,60 Euro. Die tatsächlichen KDU liegen bei 283,71 Euro Grundmiete und 90,00 Euro Nebenkosten. Die Garagenkosten
in Höhe von 20,DO Euro sind nicht zu berücksichtigen. Die Grundmiete ist also auf 283,71 Euro zu erhöhen. Heiz- und Nebenkosten bleiben unverändert.
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08.02.2023
Änderungsbescheid
(01.12.2021-30.11.2022) (256,02 €)
"für folgenden Zeitraum / folgende Zeiträume stehen Ihnen aufgrund der eingetretenen Änderungen insgesamt höhere Leistungen zu:
- vom 01.12.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 23,21 Euro mehr als bisher bewilligt = 23,21 €
- vom 01.01.2022 bis 31.07.2022 in Höhe von 15,71 Euro mehr als bisher bewilligt = 109,97 €
- vom 01.08.2022 bis 30.11.2022 in Höhe von 30,71 Euro mehr als bisher bewilligt = 122,84 €
Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide vom 02.02.2022, 14.06.2022 und 06.09.2022 werden insoweit aufgehoben.
Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind bis zur Höhe der Werte aus der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 % zu übernehmen.
Dieser liegt ab 2020 tür einen 1-Personen-Haushalt in Iserlohn bei. 468,60 Eu~o (Grundmiete, Nebenkosten plus 10% Sicherheitszuschlag). Die tatsächlichen KDU
liegen bei 283,71 Euro Grundmiete und 90,00 Euro Nebenkosten für den Zeitraum 12/21 bis 07/22 und in Höhe
von monatlich 283,71 Euro und 105,00 Euro Nebenkosten für 08/22-1/22. Die Garagenkosten in Höhe von 20,00
Euro sind nicht zu berücksichtigen. Die Grundmiete ist also auf 283,71 Euro zu erhöhen. Heiz- und Nebenkosten bleiben unverändert."
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06.03.2023
Änderungsbescheid
(01.09.2019-30.09.2020) (93,26 €)
"Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Iml Rahmen des Klageverfahrens ist die Entscheidung insoweit abzuändern, als eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung
vom 27.09.2020 für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 in Höhe von 93,26 Euro zu berücksichtigen ist."
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16.01.2023
Widerspruch W 826/1123
19.01.2023
Eingangsbestätigung
"der Widerspruch vom 16 Mai 2023 ist am 17. Mal 2023 eingegangen_ Er wird unter dem angegebenen Zeichen bearbeitet"
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