Klage: 148

gegen das Jobcenter Märkischer Kreis


Thema: Wohngemeinschaft - Probejahr nicht gewahrt

SGB II § 7




Jobcenter Märkischer Kreis, Widerspruch W 1604/22, 15.12.2022
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 53 AS 21/23, 2023
08.06.2022- . ....
Richterin Fausten
Richterin Nadrowski



       

Kurze Inhaltsübersicht:


1.    Kurze Einleitung
2.    Gesetzliche Grundlage
3.    Chronologie
4.    Urteile zum Thema
5.    Infos zum Thema
6.    Presseberichte zum Thema
7.    Foreneinträge zum Thema




        Kurze Einleitung

Eine Wohngemeinschaft ist keine Bedarfsgemeinschaft, sondern in vielen Fällen eine sinnvolle Zweckgemeinschaft zum gemeinsamen Sparen von Mietkosten.

Ähnlich dem "Carsharing" oder der zeitweiligen Wohnungsüberlassung bei längeren Auslandsaufenthalten. Auch klösterliche Gemeinschaften oder "Betreutes Wohnen" begegnen in solchen Lebensformen dem Problem der Vereinsamung.

Und während sich in bestimmten Gesellschaftskreisen Eheverträge zum Schutz gegen Haftungsansprüche häufen, werden Leistungsberechtigte ungefragt in die Mithaftung verbracht.

Besonders auffällig ist im vorliegenden Fall, dass die Beklagtenbevollmächtigte Anja R. auch in diesem Fall trotz Einblick in die vollständige Fallakte mit Schreiben vom 23.01.2023 stereotyp die Klageabweisung beantragt, sehr wohl wissend, dass die im Überprüfungantrag vorgetragenen Argumente berechtigt sind und durch die Sozialrechtsprechung gedeckt sind. Trotzdem fordert Anja R.
"1. die Klage abzuweisen und
2. zu entscheiden, dass Kosten gemäß § 193 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht zu erstatten sind."

Anja R. weiß aus anderen verlorenen Klageverfahren ganz genau, dass immer ein "Probejahr" zu gewähren ist und dies hier rechtswidrig unterlassen wurde. Sie kennt auch die gesetzliche Deffinition einer Bedarfsgemeinschaft und dass diese vorliegend missachtet wurde.









         Chronologie



08.06.2021     Anhörung zu Überzahlungen
"Sehr geehrter Herr . . . ,

diese Anhörung richtet sich an Sie als Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung erfolgte eine Gutschrift in Höhe wn 905,13 Euro. Diese wird mindernd auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung angerechnet"


31.05.2021     Bewilligung von Leistungen (01.07.2022 bis 31.12.2022)
"***Der Bewilligungszeitraum wird auf 6 Monate verkürzt, da Ihre Unterkunftskosten unangemessen hoch sind.***"


28.06.2021     Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung
Das Jobcenter forderte eine Gutschrift aus einer Betriebs- und· Heizkostenabrechnung vom 23.03.2020 in Höhe von 905,13 Euro ein, obwohl die Hauptmieterin keine Leistungen vom Jobcenter bezog


02.06.2022     Anschreiben an Jobcenter
"im Jahr 2021 habe ich die Wohnung mühevoll mit Teelichtöfen beheizt.

Es war die einzige Möglichckeit durch Einsparung der Gasheizung Geld für die dringende Wohnungsrenovierung anzusparen. . . "


08.06.2022 13.06.2022     Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 08.06.22
"2013 sind meine Tochter und ich in die jetzige Wohnung eingezogen. Kurz vor dem Einzug kaufte ich eine gut erhaltene, gebrauchte Couch. Den Fußboden legten wir mit PVC-Böden aus.

Nach 7-8 Jahren war die Couch dmchgesessen und die PVC-Böden stark abgenutzt. Mir fehlten aber die finanziellen Mittel um zu renovieren und eine neue Couch zu kaufen. Da kam mir die Idee, die Wohnung mit Teelichtöfen zu beheizen, um Geld bei der Gasheizung einzusparen und von dem Guthaben zu renovieren.
Da ich die Kosten für die Gasheizung monatlich im Voraus bezahle, konnte ich etwa ausrechnen, wie hoch das Guthaben ausfallen würde.
Das Heizen mit Teelichtöfen kostete im Jahr 2021 rund 260€ (Berechnung liegt bei). Es war sehr aufwändig mit Teelichtern zu heizen, da die Kerzen mindestens 12Std. am Tag brennen mußten und nicht unbeaufsichtigt sein durften."


27.07.2022     Bescheid
" Text "


06.09.2022     Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (128,50 €) 416-0WI-EV-35502-01500/22
"Frau J behauptet in Ihrer "Begründung"

"Nach meinen Feststellungen haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

Sie beziehen vom Jobcenter Märkischer Kreis die Bl!darfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II.

Nach meinen Feststellungen haben Sie ein Guthaben aus der Heiz- und Betriebskostenabrechnung 2021 vom 23.03.2022 in Höhe von 905, 13 Euro erhalten."

Der einfache Blick in die Betriebs- und Heizkostenabrechnung vom 23.03.2022 zeigt allerdings, dass B. B. als Hauptmieterin Empfängerin des Guthabens ist.

Außerdem zeigt sich nach eigenen Feststellungen, dass meine Mitbewohnerin , nie Teil meiner Bedarfsgemeinschaft war.

Vor dem Hintergrund der richtigen Fakten beantrage ich der Bußgeldbescheid zurück zu nehmen."


06.09.2022     Überprüfungsantrag
"Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X über nachfolgend gelistete Bescheide
  • 03.01.2022 Vorläufige Bewilligung von Leistungen (01.01.2022-30.06.2022)
  • 18.05.2022 Abschließende Bewilligung (01.01.2022-30.06.2022)
  • 31.05.2022 Bewilligungsbescheid (01.07.2022-31.12.2022)
  • 28.06.2022 Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung - P. W.
  • 28.06.2022 Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung - B. B.
  • u. ggfs. weitere


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wird Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X über alle Bescheide gestellt.

Bereits der Erstantrag vom 12.2021 betrifft ausschließlich . . .

Mit dem Einzug in die Ostenschlahstraße 33 zum 15.12.2021 wurde keine Bedarfsgemeinschaft begründet. Sozialrechtlich korrekt ist wohl von einer "Wohngemeinschaft" auszugehen, weil nur der Antragsteller selbst Sozialleistungen für sich selbst begehrte.

Eine "Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft im SGB II" wie hier fälschlich unterstellt wird, lag nie vor und ist aus heutiger Sicht nicht beabsichtigt. Fehlerhafte Eingaben in Formularen hätten gem. § 16 SGB I umgehend nachgearbeitet werden müssen.

Weiterführende Informationen treten nunmehr an die Stelle der Nicht- bzw. Falschinformationen des Jobcenter Märkischer Kreis.

Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Sinne des SGB II liegt nur vor, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Es muss sich
  1. 1. um Partner handeln, die
  2. 2. in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben (objektive Voraussetzungen) und zwar
  3. 3. so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (subjektive Voraussetzung) (BSG 23.8.2012, B 4 AS 34/12 R)


[. . .] Mit dem Auslaufen des Krankengeldes sind 2 Bedarfsgemeinschaften einzeln pro Person zu erfassen und auf separate Konten anzuweisen. Ein "Probejahr" ist entsprechend zu werten. Aufrechnungsbescheide sind umgehend aufzuheben und die Leistungen zu erstatten. "


07.09.2022     zwei Ablehnungsbescheide von 2 Mitarbeitern
"Herr K.

Antrag vom 06.09.2022 auf Überprüfung der Bescheide vom 27.07.2022 gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Mit Schreiben vom 06.09.2022 haben Sie die Überprüfung der Bescheide vom 27.07.2022 beantragt. Der Überprüfung Isl abzulehnen. Soweit sICh II'T\ Einzelfall erg,bt, dass bet Erlass emel Verwaitungn1ttes Das RtlCht unrdlbg angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ISI. der SICh als unnchhg erwetSi, und sowed deshalb SoZialleistungen zu Unrecht nICht erbracht worden Sind, Isl der Verwaltun;sakt. 8UCh nachdem er unanfechtbar geworden Ist, m!t Wirkung tur die Vergangenheit zurllCkzunehmen (§ 44 A~8tz 1 Slitz 1 Zehntes BUCh Sozlalgesetzbuch (5GB X)). Ol(! von Ihnen benannten Bescheide vom 27 07.2022 waren ledoch nicht zu beanstanden. Es wurde bei dessen Erlass das Rechl richtig angewandt sowie vom zutreffenden Sachverhal1 aus~gangen

Herr T.

Antrag vom 06.09.2022 aut Überprüfung der Bescheide vom 03.01 .2022 für den Zeitraum 01.01 .2022 bis 30.06.2022, vom 11.05.2022 für den Zeitraum 01 .01 .2022 bis 30.06.2022 und vom 31.05.2022 tor den Zeitraum 01 .07.2022 bitl 31.12.2022 lIemll f 44 Zehnt .. Buch Sozialg, • • tzbuch (5GB XI

Me Sch~cen vom 06 09 2022 haben 518 dltl UberpNfung der Bescheide vom 03 01 2022 fur den Zeitraum 01 0' 2022·30 06.2022 . vom 18.05 2022 tur den Zeitraum 01 .0' 2022 bIS 30 06 2022 und vom 31 05 2022 fur den Zew.um 01.07 2022 bIS 31,'2 2022 beant~t Sowett Ichm Elnzelfan ergibt dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Rechl unnchtlg angewandt oder \/On tlIn8m S8Chvemalt ausgegangen worden Ist der sICh als unrichtig erweist. und soweit deshalb Sozllll!elstungen zu Unrecht nICht erbracht worden Sind. 1St der VelWaltungsakt auch nachdem er unanfechtbar geworden 1St. mit Wrkung fur dte Vergangenheit zurOckzunehmen (§ "4 Absatz 1 Satz I Zehntes Buch Sozllllgesetzbuch (SGB Xl)·

018 von Ihnen beMnnten Bescheide \/Om 03 01 2022 tur den Zellraum 01 .01 2022 - 30 06 2022. vom 18 05 2022 fur den Zertlllum 01 01 2022 biS 30 06 2022 um;! \/Om 31 052022 tur den Zeitraum 01 072022 biS 31 122022 waren jet1cxh nicht zu beanstanden Es wurde bei deren Erlass das Rechl nchtlg angewandt SOWle vom zultelfeoden Sach~ ausgaganQ8n

Im W"lndlChen beanstanden SIe, da .. Sie g,melfl..-n mit FnlU Bnna Bedue al. BedarfsgemeInschaft gefuhrl ""d, r Gaganlellege' 1St bei Beu.chlung der Aktin. und Ihre. personhchen Auftretens hter nICht ersIChtliCh Zur Antrag .. .,g ..... am 30 12 2021 lind S .. gemeln.am ml1 Frau Bedua Irschlenen tn Ihrem Antrag (VA) geben SIll.., da •• s. ml1lhrer Partnenn (In dlUem Fe_ Frau Bodue)ln einer Verantwortung.- und ElnSUthensgemeln_ lChIIft (ehUhnltche Gemeinschaft) zusammlnleben

AuOardlm llritllren Sie In Ihr.r handschnftloch verla.lten und unterzeIChneten Anlrag'begrUndung ~Oa ICh am 151221 bet meiner Freund,n Bntta Bedue eingezogen bin, wurde dlfl Zahlung des ALG 2 des Jobcenters LeverkUMn .. nges.1It Du KtankengtMd m .. nlr Frlundln t.t for zwei Menschen zu genng ~ Aus dieser Ertllarung kInn abgeleitet werden. du. Sitl das Einkommen von Frau Bedue al. Be'ta~telllur Bestreitung des gemeinsamen Leben.unterhalts ansehen Unler.tutzt wird die' dadurch, dass 51e sen nunmehr 6 Monalen Leistungen durch das JObcenter Mlrlulcher Krell ethallen und 518 bilher dll Berechnung Ihrer Laistungen nlChl bean.tandet haben, obwoht In den lUt Uberprufung ge.teillen eeachelden elndeullg er.lChthch I.t da .. Lel.lungen fur 5 .. und Frau Bedue gezahlt werden Gerade In den Monatan Januar bl' Juni 2022 all Freu Bedue Einkommen au, Krankengeld erziel! hat Ist davon auszugehen, da .. Sie oemelnllm gewirtschaftet haben Auch dll RudtlprKhe mit Ih,., luttandlOin Arbe,t.vermlttle"n I persönlIChen Anlprechpartneflnlm JObcenter Herner ha'ergeben. dass Stein den Gespflchen dort auldroCldlch von Freu Bedue als Ihrer Partner.n bezlehungswelH LebenlgeflhrM .precl\en

Unlet anderem dllnen dieN Anhal1.punkte al. Grundlage hit die Entscheidung dall e. ,lCh be.lhnen und Freu Bedue um etne Verantwortungs. und Etnatehensgemelnschatl handelt und Sie daher In "ner gemeinsamen B. dar'fsgemelnlCh8l\ zu fuh,.n "nd"


15.09.2022     Widerspruch gegen die Ablehnungsbescheide vom 07.09.2022
"hiermit lege ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen die Ablehnungsbescheide vom 07.09.2022 ein.

Entgegen Ihrer Aussage sind alle Bescheide gesetzeskonform abzuändern und auch vorenthaltene Leistungen nachzuzahlen.

"die Bescheide ???? Und ???? vom 31.05.2022 für den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.12.2022 bleiben unverändert."

Zunächst einmal ist anzumerken, dass die Sachbearbeitung bereits gravierende Fehler bei der Antragsannahme und Antragsbearbeitung gemacht hat, aber auch irreführende Formulare ausgegeben hat. Hier liegt wohl fahrlässige, wenn nicht sogar vorsätzliche Falschberatung mit dem Ziel der Vermögensschädigung vor.

Eine Sachverhaltsaufklärung über die sozialrechtlichen Spezialbegriffe "Bedarfsgemeinschaft - Wohngemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft" hat nie stattgefunden.

Den Experten von der Qualitätssicherung des Jobcenter Märkischer Kreis wurden bereits mehrfach vor dem Sozialgericht Dortmund diese Begriffe aufgeschlüsselt und die korrekte Anwendung angetragen.

Außerdem wird die korrekte Verzinsung nach § 44 SGB I eingefordert, um dem Betrug durch Unterlassung zuvor zu kommen."


05.12.2022    
Die Hauptmieterin stellt gegenüber dem Jobcenter richtig, dass keine Zusammenlegung hingenommen wird. "Herr W. und ich führen getrennte Konten. Ich habe keinen Zugriff auf sein Konto und er hat keinen Zugriff auf mein Konto."


09.12.2022     Bewilligung von Leistungen (01.01.2023 bis 30.06.2023)
"auf Ihren Antrag vom 06.12.2022 bewillige ich Ihnen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen für die Zeit vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 folgende Leistungen:

Abweichende Zahlungsempfänger
Jobcenter (gE) 01/23 242,40
Jobcenter (gE) 02/23 127,08
Jobcenter (gE) 03/23 121,20
Jobcenter (gE) 04/23 88,97

Der Bewilligungszeitraum wird auf 6 Monate verkürzt, da Ihre Unterkunftskosten unangemessen hoch sind."


15.12.2022     Widerspruchsbescheid W 1604/22
"wegen Ablehnung Überprüfung des Bescheides vom 27.07.22

trifft die Rechtsbehelfsstelle folgende

Entscheidung

Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Im Widerspruchsverfahren ggf. entstandene notwendige Aufwendungen können nicht erstattet werden.

Begründung

Mit Bescheid vom 07. September 2022 lehnte das Jobcenter Märkischer Kreis ab, den Bescheid vom 27. Juli 2022 abzuändem. Der Bescheid sei rechtmäßig erlassen worden.

Hiergegen richtet sich der Widerspruch. Auf den Inhalt der Begründung wird Bezug genommen. Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.

Der Bescheid vom 27. Juli 2022 wurde bindend, da nicht fristgerecht Widerspruch erhoben wurde (§ 77 Sozialgerichtsgesetz).

Der Bescheid darf daher nur unter den Voraussetzungen des § 44 Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) überprüft werden. § 44 Abs. 1 SGB X bestimmt. dass ein Verwaltungsakt nur dann zurückzunehmen ist, wenn bei dessen Erlass das Recht nicht richtig angewandt oder von einem falschen Sachverhalt ausgegangen wurde.

Der Widerspruchsführer hat nichts vorgebracht, was für die Unrichtigkeit der Entscheidung sprechen könnte. Es ergeben sich auch keine neuen Erkenntnisse, die dafür sprechen, dass die Entscheidung falsch ist. Das Jobcenter Märkischer Kreis durfte daher eine sachliche Prüfung des Bescheides vom 27. Juli 2022 ablehnen.

Auch die Rechtsbehelfsstelle muss sich auf die Bindungswirkung berufen.

Die Einwände mussten unberücksichtigt bleiben, weil diese bereits bei der Entscheidung beachtet wurden.

Der Widerspruch konnte daher keinen Erfolg haben.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 63 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X)"


31.12.2022     Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid vom 09.12.2022
Mieterin und Untermieter reichten Widerspruch ein.

"Die Bedarfsgemeinschaft wird bestritten.

Außerdem werden die angekündigten Aufrechnungen gerügt und mit Hinweis auf das anhängige Klageverfahren die aufschiebende Wirkung beantragt."


31.12.2022     Klage    
"wegen
Widerspruchsbescheid vom 15.12.2022 (Überprüfung sämtlicher Bescheide für das gesamte Jahr 2022).
Begründung

Mit Schreiben vom 06.09.2022 stellte der Kläger einen Antrag auf Überprüfung gem. § 44 SGB X nachdem er eine Beratungsstelle für Erwerbslose aufgesucht hatte und über sozialrechtliche Begriffsdefinitionen, sowie gesetzliche Rahmenbedingungen aufgeklärt worden war. Es stellte sich schnell heraus, dass die Informationen des Jobcenters in wichtigen Verständnisfragen falsch waren.

Dieser Antrag auf Überprüfung rügte bereits mehrere Rechtsverletzungen, die den Klageführer erheblich finanziell belasteten, indem z.B. die in solchen Fällen zu gewährende einjährige Probezeit (bis zum 15.12.2022) nicht eingeräumt wurde.

Dann ist zu berücksichtigen, dass die Versorgung der Hauptmieterin bis einschließlich 11.05_2022 Leistungen der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse sichergestellt war und keine Sozialleistungen begehrt waren.

In diese Zeit als Jobcenterunabhängiger Selbstversorger fallen die Erstattung aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung (905,13 Euro), eine Urlaubsabgeltung (1869,60 Euro) sowie einer Sonderzahlung zum 10-jährigen Betriebsjubiläum (150,00 €). Alle Leistungen wurden vom Jobcenter eingefordert.

Die Bescheide des Klägers zogen die Hauptmieterin auf diese Weise in ein suggeriertes Haftungsverhältnis hinein, für dass es keine Rechtsgrundlage gibt. Eine Wohngemeinschaft schließt gerade Fremdhaftung aus und ist darüber hinaus nicht gewollt. Die Entscheidung zu einer Wohngemeinschaft ist ein Kompromiss aufgrund der angespannten Lage am Wohnungsmarkt und der Tatsache, dass die Tochter der Hauptmieterin verzogen ist."


10.01.2023     Eingangsbestätigung S 53 AS 21/23
"die Klage vom 31.12.2022 ist hier per Fax am 31.12.2022 eingegangen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen S 53 AS 21/23 geführt."


16.01.2023     Antrag auf Prozesskostenhilfe
"Hiermit stelle ich Antrag auf PKH und beantrage die Beiordnung eines Rechtanwaltes.

Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker, Kalthofer Straße 27, 58640 Iserlohn hat sich im Fall der Beiordnung zur Mandatsübernahme bereit erklärt."


23.01.2023     Klageabweisung beantragt
"wird beantragt,

1. die Klage abzuweisen und

2. zu entscheiden, dass Kosten gemäß § 193 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht zu erstatten sind.

Streitig ist der Bescheid des Jobcenters Märkischer Kreis Auslagerung Brausestraße vom 07. September 2022 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15. Dezember 2022.

Neue rechtserhebliche Gesichtspunkte wurden nicht vorgetragen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf den Inhalt des beigefüglen Vorgangs sowie die AusfOhrungen im angefochtenen Widerspruchs bescheid verwiesen"


24.03.2021     PKH-Beschluss des Sozialgericht Dortmund vom 02.03.23
"Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Dortmund für die Zeit ab AntragsteIlung Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Schulte-Bräucker aus Iserlohn beigeordnet."






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