Klage: 136

gegen das Jobcenter Märkischer Kreis


Thema: 30%-Sanktion

SGB II § x




Widerspruch W ????/10
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS, 2015
LSG NRW, Az.: L 20 AS , 28.01.2015



       

Kurze Inhaltsübersicht:


1.    Kurze Einleitung
2.    Gesetzliche Grundlage
3.    Chronologie




        Kurze Einleitung

In der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.03.2019 vollstreckte das Jobcenter Märkischer Kreis eine 30%-Sanktion unter dem Vorwand ...... Aber auch diese Leistungskürzung war rechtswidrig und mußte nach erfolgreichem Klageverfahren erstattet werden. Der Unterschlagungsschaden lag bei 374,40 €. Und wieder einmal vergaß das Jobcenter den Schadenserdatz gesetzeskonform mit 4 % zu verzinsen.




         Chronologie



18.12.2018     Sanktionsbescheid
"für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. März 2019 (Minderungszeitraum) wird eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds II monatlich um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Gesamtbetrags, festgestellt.
Ihr Arbeitslosengeld II mindert sich um 124,80 Euro monatlich."


19.05.2020     Anerkenntnis

21.11.2020     Änderungsbescheid (Januar 2021 bis März 2021)

08.10.2020     Aufhebung des Sanktionsbescheids vom 18.12.2018
"im Rahmen des Anerkenntnisses vom 19.05.2020 und der Aufhebung des Sanktionsbescheids vom 18.12.2018 erhalten Sie eine Nachzahlung für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.03.2019 in Höhe von 374,40 Euro."








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