Klage: 081gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: Eingang des Weiterbewilligungsantrags (WBA) geleugnet
2 Monate keine Leistungen, kein Schulgeld für drei Kinder SGB II § 41a Widerspruch W 1941/19
|
Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einleitung |
2. Gesetzliche Grundlage |
3. Chronologie |
6. Presseberichte zum Thema |
7. Foreneinträge zum Thema | 8. Zinsen nachgefordert (§ 44 SGB I) | -->
Kurze Einleitung
Beratungsstellen sprechen inzwischen vom "Bermuda-Dreieck der verschwundenen Dokumente". Dutzende von Rückmeldungen genervter Leistungsberechtigter belegen eine unannehmbare Schlamperei mit eingereichten Dokumenten. Manche berichten uns, dass einige Jobcenter-Mitarbeiter drei-, vier- oder gar fünfmal die gleichen Unterlagen nachfordern. Anders als bei Privatpersonen darf man beim Jobcenter nicht davon ausgehen, dass im Postkasten eingeworfene Unterlagen auch beim zuständigen Sachbearbeiter ankommen. Im vorliegenden Fall einer fünfköpfigen Familie waren Leistungen bis zum 30.06.2018 bewilligt worden. Der Weiterbewilligungsbescheid wurde von der Ehefrau fristgerecht und persönlich eingereicht worden. Als weder ein Folgebescheid zugestellt wurde, noch Leistungen angewiesen wurden, erfolgte zunächst eine Vorsprache in der Beratungsstelle von aufRECHT e.V. am 13.09.2018. Dass die unterlassene Weiterleistung nicht sofort auffiel lag zum einen daran, dass der Kläger Arbeitseinkommen erzielte und zum anderen daran, dass sehr wohl Zahlungen der Bundesagentur eingegangen waren. Dabei hatte es sich aber um Nachzahlungen aus vorläufigen Bewilligungen gehandelt und dies war für die Leistungsberechtigten nicht ersichtlich gewesen. Angeblich war der Weiterbewilligungsantrag vom Juni nicht auffindbar und somit wurde ein neuer angefordert. Allerdings wurde dieser Eingang am 04.09.2018 als verspätete Antragstellung behandelt und zwei Monate komplett unterschlagen, obwohl die aktuellen Einkommensnachweise regelmäßig eingereicht worden waren. Die ausgebliebenen Leistungen betrafen die Regelleistung, die Kosten der Unterkunft, Krankenkassenbeiträge für die Monate Juli & August und sogar das Schulgeld für drei Kinder in Höhe von 210,00 €, dass am 01.08.2018 fällig war. Der Überprüfungsantrag samt Widerspruch erbrachten zunächst eine Nachzahlung von 3.479,65 €. |
Chronologie
13.09.2018 Vorsprache bei aufRECHT e.V. .
18.09.2018 Antrag auf Akteneinsicht (als Überprüfungsantrag gewertet)
11.10.2018 Änderungsbescheid nach Kündigung (01.09.2018 bis 28.02.2019) . 13.11.2018 Niederschrift
26.11.2018 Ablehnungsbescheid zum Überprüfungsantrag vom 18.09.2018
15.07.2019 Widerspruch gg. Bewilligungsbescheid vom 11.07.2019
09.08.2019 (zugestellt: 18.08.2019) Abhilfebescheid - Bewilligungsbescheid für Juli & August 2018
09.08.2019 Bewilligungsbescheid - Schulbedarf 2018 für drei Kinder (210,00 €) 15.10.2019 Widerspruchsbescheid W 1941/19 x.10.2019 Klage gegen den Widerspruchsbescheid W 1941/19
|
![]() Zinsen § 44 SGB I
30.07.2021 Zinsen nachgefordert (3479,65 €)
2021-08-02 JC fordert Vollmachten statt zu zahlen
2021-08-24 Mahnung als Überprüfungsantrag uminterpretiert
|
Presseberichte zum Thema: ![]() 2021-07-29 Ulrich Wockelmann (lokalkompass)
2021-07-25 Ulrich Wockelmann (lokalkompass) |
Forenbeiträge zum Thema: ![]() |