Kurze Einleitung Der hier dokumentierte Fall zeigt ein weiteres Beispiel, wie so genannte 1-€-Jobs im Märkischen Kreis vorsätzlich dazu missbraucht werden, um Erwerbslose massiv zu traktieren. Unter Missachtung der Menschenwürde und des Sozialstaatsgebotes der Bundesrepublik Deutschland werden Arbeitsuchende der Willkür unzureichend qualifizierter Sachbearbeiter (z.B. ausgemusterte Beamte von Telekom, Post, Zoll und Bahn) ausgeliefert, offensichtlich um auf diese Weise ein paar "Einsparungen" zu erreichen. Sachgebietsleitung und Sachbearbeiter arbeiten dabei Hand in Hand. Die Arbeit ist derart schlecht, dass die Folgekosten bei den Sozialgerichten explodieren würden, wenn alle Eingeschüchterten Mut und Hilfe zur Gegenwehr fänden. Mit den Mitteln der Manipulation wurde im vorliegenden Fall dem Kunden zielgerichtet zugesetzt, um seine Schwachpunkte auszunutzen. Denn als der cholerisch geprägte Kunde auf die Provokation angesprungen war und sich in verbalen Entgleisungen erging, folgte zunächst ein ausgesprochenes Hausverbot bei der ARGE MK und dann eine Strafanzeige wegen "Beleidigung". Diese sollte sich jedoch als Bumerang für die ARGE MK erweisen, denn im Zuge der Anhörung durch die Staatsanwaltschaft Hagen erstattete der Angeschuldigte Gegenanzeige gegen die Arge Märkischer Kreis, um auf die Sanktions-Missstände hinzuweisen. Zu dem Zeitpunkt hatte das Sozialgericht die Sanktion bereits als rechtswidrig zurückgewiesen. Der Sachbearbeiter der ARGE Märkischer Kreis sagte später in der Verhandlung gegen den Kläger als Zeuge sinngemäß aus, dass er zwar hausintern zu Sanktionierungen gedrängt wurde, von der ARGE MK jedoch keine hinreichende Unterstützung für sich selbst erfahren hätte. Er arbeite inzwischen nicht mehr bei der ARGE und leide seit der Zeit dort unter Schlafstörungen und Angstzuständen. - Vielleicht nennt man das "schlechtes Gewissen"? Für wie viele 100%-Sanktionen der Mann verantwortlich zeichnet, ist derzeit noch nicht bekannt. Damit ist er nur einer von mehr als 170 Mitarbeitern bei der ARGE Märkischer Kreis, die seit Januar 2007 ausgeschieden sind. In einem Artikel des Iserlohner Kreisanzeigers (IKZ) vom 22.09.2010 "Arbeitsvermittlern droht Jobverlust" räumt der Geschäftsführer der Arge Märkischer Kreis Volker Riecke ein, "Es gebe wohl keine andere Behörde, die so viele Personalwechsel verkraften müsse, wie die Arge, so Riecke. Seit dem 1. Januar 2007 kamen 171 neue Mitarbeiter. "Bei 354 Stellen wurde fast die Hälfte einmal durchgemischt", so Riecke. Aktuell ist mehr als ein Viertel der Stellen befristet besetzt. Betroffen sind 91 Mitarbeiter. Wird die Arge ab dem 1. Januar 2011 zum Jobcenter, können nur 35 dieser Verträge verlängert werden. 56 Mitarbeitern droht damit nun selbst die Arbeitslosigkeit." Die Fähigkeit zur Mitarbeiterbindung ist ein wichtiges Kriterium zur Bewertung einer Geschäftsführung. Ein anderes Indiz ist der Krankenstand. Wer noch genauer hinsieht, wird zur Kenntnis nehmen müssen, dass nicht wenige Mitarbeiter der Arge in psychologischer Betreuung sind, bzw. aufgrund psychischer Überforderung ausscheiden mussten. Die Arbeit in einem künstlich geschaffenen sozialen Brennpunkt fordert ihren Tribut. Die Gegenstrafanzeige gegen die ARGE Märkischer Kreis ist sorgfältig begründet, aber bis Dezember 2010 nicht weiterbearbeitet worden. Um der Staatsanwaltsschaft das Argument des "mangelnden öffentlichen Interesses" zu nehmen wird angeregt, dass möglichst viele nachfragen. Die Staatsanwaltschaft Hagen ist wie folgt zu erreichen: Staatsanwaltschaft Hagen Lenzmannstr. 16-22 58095 Hagen Telefon: 02331 393-0 Fax: 02331 393-336 E-Mail: mailto:poststelle@sta-hagen.nrw.de Internet: Staatsanwaltschaft Hagen Das Aktenzeichen der Strafanzeige/Gegenstrafanzeige lautet: 767 Js 641/10. Ein Muster für eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft. |
13.09.2010 | Per Aufhebungsbescheid wird die Sanktion zurückgenommen |
24.08.2010 | Die Staatsanwaltschaft bekommt noch einen Nachtrag zur Strafanzeige. |
16.08.2010 | Der Antrag auf Akteneinsicht - Teil 2 |
11.08.2010 | aufRECHT e.V. Beistandsprotokoll 0046 |
11.08.2010 | Akteneinsicht 1 - Auszüge a.d. Behelfsakte |
07.08.2010 | Strafanzeige gegen die ARGE MK |
23.07.2010 | Antrag auf Akteneinsicht |
22.07.2010 | Anhörung zur Strafanzeige wegen "Beleidigung u.ä." |
19.07.2010 | Die Arge prüft die Erfolgsaussichten einer Beschwerde. |
13.07.2010 | Volltext der Strafanzeige der ARGE MK. |
13.07.2010 | Die Durchführung des Beschlusses wird ARGE intern angeordnet |
12.07.2010 | Antrag auf Kostenerstattung |
05.07.2010 | Beschluss |
28.06.2010 | Eingangsbestätigung |
24.06.2010 | ER-Klage |
24.06.2010 | Der Widerspruch kommt am Folgetag. |
23.06.2010 | Der Sanktionsbescheid schlägt mit voller Härte zu: Keine Regelleistung, keine Miete, keine Krankenversicherung. |
07.06.2010 | In der Anhörung wird der Vorwurf von Fehlzeiten erhoben. Die eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht einmal erwähnt. |
21.05.2010 | Änderungsbescheid.pdf |
11.05.2010 | Die Eingliederungsvereinbarung wurde nicht wie vorgeschrieben verhandelt, sondern nur diktiert zur Unterschrift vorgelegt. Darin wurde ein 1-€-Job der Stadt Iserlohn im Naherholungsgebiet Barendorf mit einer "Wochenarbeitszeit" von 24 Std bei 5 Tagen zugewiesen. Der Einsatzort ist 5,8 km entfernt. Einer Mehraufwandseintschädigung von 31,20 € /Woche stehen Buskosten von 22,50 € bei Einzelfahrten gegenüber, bzw. 46,10 € bei einer Monatskarte. Der Nutzen der Tätigkeit wird bestritten. |
Fazit: Die ARGE MK verursacht durch das hartnäckig uneinsichtige Verhalten der Widerspruchstelle Folgekosten in Höhe von mehreren Einhundert € für die Steuerzahler. |