Klage: 113gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: 60%-Sanktion
SGB II § 31 Widerspruch W 18/14
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 23 AS 1184/13 ER
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Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einleitung |
2. Gesetzliche Grundlage |
3. Chronologie |
4. Urteile zum Thema |
5. Infos zum Thema |
6. Presseberichte zum Thema |
7. Foreneinträge zum Thema |
Kurze Einleitung
In der vorliegend geschilderten Klage wehrt sich der Kläger gegen eine weitere rechtswidrige 60%-Sanktion. Bereits am 06.01.2014 bewarb sich der Kläger in Eigeninitiative auf eine Stellenausschreibung als Sprengmeister. Am 14.01.2014 erfolgte jedoch eine Absage per Mail. Einen Monat später wurde ihm die gleiche Stelle durch seinen Arbeitsvermittler vorgeschlagen. Und obwohl er über die Absage umgehend informiert worden war, wollte er trotzdem sanktionieren. Als Vereinsmitglied von aufRECHT e.V. übertrug er RA Lars Schulte-Bräucker das Mandat und dieser legte am 25.03.2014 Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid ein. Außerdem stellte er einen Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht in Dortmund (S 23 AS 1184/13 ER). Nur 15 Tagen nach Erlass des Sanktionsbescheides und 8 Tage nach ER-Antrag wurde die Sanktion am 02.04.2014 durch Anerkenntnis aufgehoben. |
Chronologie
17.02.2014 Vermittlungsvorschlag als Sprengmeister mit Antwortschreiben und Anlagen 27.02.2014 Anhörung mit Antwortschreiben und Anlagen 12.03.2014 diverse VERBIS-Einträge 18.03.2014 Sanktionsbescheid 60% (01.04.2014-30.06.2014, á 234,60 €) 25.03.2014 Widerspruch 25.03.2014 Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz 02.04.2014 Anerkenntnis: nach nur 15 Tagen nach Erlass und 8 Tage nach ER-Antrag wurde die Sanktion aufgehoben 07.04.2014 Schreiben an die Geschäftsführung (vorm. Mails vom 06.03.2014 und 24.03.2014) 09.04.2014 Stellungnahme der Geschäftsführer Reinhold Quenkert und Volker Riecke 23.04.2014 Stellungnahme zum Schreiben der Geschäftsführer |
Urteile zum Thema: x ![]() |
Presseberichte zum Thema: ![]() |