Klage: 103gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: 60%-Sanktion wegen nicht zumutbarer Maßnahme bei der Euro-Schule
SGB II § 31 Widerspruch W 3283/17
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 60 AS 5847/17 ER, 2017
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 60 AS 6307/17 ER, 2017
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Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einleitung |
2. Gesetzliche Grundlage |
3. Chronologie |
4. Urteile zum Thema |
5. Infos zum Thema |
6. Presseberichte zum Thema |
7. Foreneinträge zum Thema |
Kurze Einleitung
Die Zuweisung in eine nicht zielführende Maßnahme ist rechtswidrig. Am 22.11.2017 folgte ein Leistungsberechtigter einer Vorladung zu einem Termin im Jobcenter Märkischer Kreis in Iserlohn. Trotz seiner Bemühungen, gelang es ihm nicht kurzfristig einen Beistand für diesen Termin zu organisieren. Vorausgegangene Erfahrungen hatten ihn zu aufRECHT e.V. geführt und er war zu vermehrter Wachsamkeit gemahnt worden. |
Chronologie
22.11.2017 Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt 05.12.2017 Anhörung 02.04.2017 Sanktionsbescheid 60% á 220,80 € (01.01.2018-31.03.2018) 27.12.2017 Widerspruch 27.12.2017 Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz 05.02.2018 Erörterungstermin - Die aufschiebende Wirkung wird angeordnet. Einbehaltene Leistungen müssen ausgezahlt werden. |
Urteile zum Thema: x ![]() |
Infos zum Thema: x ![]() |
Presseberichte zum Thema: x ![]() |
Forenbeiträge zum Thema: x ![]() |