Klage: 080gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: 100%-Sanktion
SGB II § 31 Widerspruch W 159/16
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 38 AS 5333/16 ER, 22.11.2016
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 38 AS 5334/16 ER, 22.11.2016
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Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einleitung |
2. Gesetzliche Grundlage |
3. Chronologie |
4. Urteile zum Thema |
5. Infos zum Thema |
6. Presseberichte zum Thema |
7. Foreneinträge zum Thema |
Kurze Einleitung
Am 07.11.2016 begleitete ich eine Person als Beistand zum Jobcenter Märkischer Kreis in Iserlohn. Während wir auf dem Flur warteten, wurde ich auf eine junge Frau aufmerksam, die ebenfalls einer Einladung ins Jobcenter gefolgt war. Wir kamen kurz ins Gespräch und als sie erzählte, dass sie bereits im vergangenen Jahr schon einmal zu 100% sanktioniert worden war, gab ich ihr eine Visitenkarte unseres Vereins aufRECHT e.V. und ein Infoblättchen. Unser Termin hatte sich schnell erledigt und als wir aus dem Büro kamen, wartete die Frau noch immer vor dem anderen Büro. Spontan bot ich ihr an den Termin mit ihr gemeinsam wahrzunehmen, was sie aber höflich ablehnte. Wir drängen uns nie auf. Aber bereits am Folgetag suchte sie uns in unserer Beratung auf und räumte ein, dass es doch wohl besser gewesen wäre, wenn sie den Termin bei ihrem Arbeitsvermittler in Begleitung eines Beistandes wahrgenommen hätte. Der Sachbearbeiter hatte Sie erneut zu 100% sanktioniert. - rechtswidrig, wie sich bald zeigen sollte! Wir vereinbarten einen Folgetermin an dem sie die Eingliederungsvereinbarung und den Sanktionsbescheid mitbringen wollte. RA Lars Schulte-Bräucker legte sofort Widerspruch ein und reichte zeitgleich eine Klage im Einstweiligen Rechtsschutz beim Dortmunder Sozialgericht ein. Bereits mit der Eingangsbestätigung und Vergabe des Aktenzeichens verwies das Gericht auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 23.06.2016 zur Rechtmäßigkeit von Eingliederungsvereinbarungen (Az. B 14 AS 30/15 R). Das BSG hatte herausgestellt, dass Jobcenter nicht nur fordern dürfen, sondern auch individuell und konkret Leistungszusagen machen müssen. Vorliegend wurden fünf Bewerbungen pro Monat gefordert, aber keine Kostenübernahme zugesichert. Außerdem wurde eine "Zwangseinweisung" in eine Maßnahme der EURO-Schule "Kickstart" angeordnet, ohne die Fahrtkosten zu gewähren. Bei einer räumlichen Entfernung von ca. 9-10 Kilometern von der Wohnung zum Träger sind Kosten für öffentliche Verkehrsmittel zu übernehmen. Und zwar in Vorkasse. Bereits Formulierungen im militärischen Befehlston wie "Die nachstehenden Festlegungen gelten für die Zeit . . . ", lassen viele hilflose Betroffen erschaudern und sind geeignet die "Beutegruppe" der unter 25jährigen. Dann ging alles ganz schnell. Die vorsitzende Richterin Besecke sah das allerdings ganz anders und das Jobcenter Märkischer Kreis hob die rechtswidrigen Eingliederungsvereinbarungen auf und zog auch die 100ige Sanktion zurück. Ohne die Fachkompetenz des Rechtsanwaltes wäre wieder einmal eine Sanktion rechtswidrig vollstreckt worden. Seit nunmehr elf Jahren verfasst das Jobcenter Märkischer Kreis "Eingliederungsverträge" und vollstreckt selbstherrlich "Sanktionsbescheide" gegen Erwerbslose. Der überwiegende Teil ist nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtswidrig, weil auch das Jobcenter Märkischer Kreis zumeist kostenintensive Forderungen stellt, ohne diese Kostenübernahme verbindlich zuzusagen. Wie kann es sein, dass eine so gravierende Rechtssprechung wie die des BSG zur Eingliederungsvereinbarung vom 23.06.2016 nicht beim Jobcenter umgesetzt wird? Noch vier Monate später (24.10.2016) werden die gleichen Fehler im Jobcenter Märkischer Kreis fortgeschrieben . . . Besserung ist nicht in Sicht wie neuere EGVs zeigen. |
![]() Chronologie 05.10.2016 Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt 24.10.2016 Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt mit der Verpflichtung zur Teilnahme an einer Maßnahme. 07.11.2016 Sanktionsbescheid - vollständiger Wegfall des ALG II vom 01.12.2016-28.02.2017 11.11.2016 Widerspruch gegen die EGV per VA vom 24.10.2016 11.11.2016 Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht Dortmund gegen die EGV VA vom 24.10.2016 11.11.2016 Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid vom 07.11.2016 11.11.2016 Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht Dortmund gegen den Sanktionsbescheid vom 07.11.2016 14.11.2016 Eingangsbestätigung, Az. S 38 AS 5333/16 ER 14.11.2016 Eingangsbestätigung, Az. S 38 AS 5334/16 ER 18.11.2016 Aufhebung der Eingliederungsvereinbarungen per Verwaltungsakt vom 24.10.2016 & 05.10.2016 22.11.2016 Aufhebungsbescheid (EGV VA) 22.11.2016 Aufhebungsbescheid (Sanktionsbescheid vom 07.11.2016) 28.11.2016 PKH-Beschluss (S 38 AS 5333/16 ER) 28.11.2016 PKH-Beschluss (S 38 AS 5334/16 ER) 28.11.2016 Das Verfahreneinstellung angeregt (S 38 AS 5334/16 ER) 28.11.2016 Das Verfahren wird für erledigt erklärt (S 38 AS 5333/16 ER) |
Urteile zum Thema: Eingliederungsvereinbarung ![]() Urteile zum Thema Sanktionen 2016-06-23 BSG B 14 AS 30/15 R . "Individuell bestimmte Eigenbemühungen des Leistungsberechtigten in einer Eingliederungsvereinbarung sind im Sinne des sog Koppelungsverbotes im Recht der öffentlich-rechtlichen Verträge nur angemessen, wenn deren Unterstützung durch Leistungen des Jobcenters in der Eingliederungsvereinbarung konkret und verbindlich bestimmt ist." Leitsatz des BSG "Keine Vereinbarung von Bewerbungsbemühungen ohne Vereinbarung zur Bewerbungskostenübernahme!" Medieninformation Nr. 12/16 . "Denn die Vereinbarungen sehen keine individuellen, konkreten und verbindlichen Unterstützungsleistungen für die Bewerbungsbemühungen des Klägers vor; insbesondere zur Übernahme von Bewerbungskosten enthalten die Eingliederungsvereinbarungen keine Regelungen. Dass gesetzliche Vorschriften die Erstattung von Bewerbungskosten ermöglichen, ändert nichts daran, dass Eingliederungsvereinbarungen ein ausgewogenes Verhältnis der wechselseitigen Verpflichtungen aufzuweisen haben. Damit fehlte es in allen drei Fällen an durch die Eingliederungsvereinbarungen begründeten Obliegenheiten des Klägers zu Bewerbungsbemühungen und so bereits an den Grundlagen für die angefochtenen Sanktionsentscheidungen." Terminbericht Nr. 25/16 . 2016-06-23 BSG B 14 AS 42/15 R . |
Infos zum Thema: Eingliederungsvereinbarung ![]() Infos |
Presseberichte zum vorliegend geschilderten Fall ![]() 2016-12-17 lokalkompass und wieder eine rechtswidrige 100%-Sanktion entlarvt . . . . |
Forenbeiträge zum Thema: Sanktionen ![]() |