Klage: 075gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: Kann man aus dem Koffer "wohnen"?
SGB X § 45, 46 Widerspruch W ????/10
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 27 AS 5298/13,
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Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einleitung |
2. Gesetzliche Grundlage |
3. Chronologie |
4. Urteile zum Thema |
5. Infos zum Thema |
6. Presseberichte zum Thema |
7. Foreneinträge zum Thema |
Kurze Einleitung
Nach dem Auszug des Sohnes aus der gemeinsamen Wohnung forderte das Jobcenter Märkischer Kreis einen Leistungsberechtigten auf seine Wohnkosten zu senken. Nach den Vorgaben des Jobcenters war die Wohnung für eine Person zu teuer. Das angeblich "schlüssige Konzept" des Märkischen Kreises ist jedoch hinsichtlich der Kosten der Unterkunft noch immer nicht gerichtlich überprüft worden. Somit bestehen weiterhin Zweifel an dem vorgeschriebenen m²-Preis. Allerdings ist die Wohnung mit etwa 75 m² für eine Person in jedem Fall zu groß. Regelmäßig heißt es in den Jobcenterschreiben: "Sie erhalten zur Zeit Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II). In dieser Leistung sind auch Ihre Unterkunftskosten enthalten. Leistungen für die Unterkunft werden nach § 22 SGB II in tatsächlicher Höhe erbracht, soweit sie angemessen sind. Sofern die Kosten der Unterkunft unangemessen hoch sind, erfolgt die Übernahme der tatsächlichen Kosten so lange, wie es dem Betroffenen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch Wohnungswechsel, durch Vermietung oder auf andere Art und Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate." Nachdem der Leistungsberechtigte nach einer mehrmonatigen Probezeit mit unregelmäßigen Übernachtungsbesuchen sich zur Gründung einer Wohngemeinschaft entschloss, begann der Ärger mit dem Jobcenter Märkischer Kreis. Zum ersten Juli 2013 wurde ein Untermietverhältnis abgeschlossen und der neue Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt und Jobcenter angezeigt. Aus persönlichen Gründen war die postalische Erreichbarkeit der Untermieterin bereits über Monate genutzt worden. Das Jobcenter unterstellte eine Bedarfsgemeinschaft und forderte von dem Erwerbslosen die hälftige Miete für etliche Monate zurück. |
Chronologie
Mitsenkungsaufforderung ? Widerspruch Widerspruchsbescheid Klage 19.04.2016 Erörterungstermin 04.08.2016 öffentliche Verhandlung mit Zeugenvernehmung |
Urteile zum Thema: x ![]() |
Infos zum Thema: x ![]() |
Presseberichte zum Thema: x ![]() 2016-08-06 Kann man aus dem Koffer wohnen? " |
Forenbeiträge zum Thema: x ![]() |