Strafanzeige: Beispiel 056wegen Übler Nachrede und BeleidigungThema: Zweite Strafanzeige gegen den Seitenbetreiber 1)
Amtsgericht Iserlohn, 10.11.2014, Az.: 16 Ds-500 JS 417/12-133/13
"Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft,
des Angeklagten und seines Verteidigers wird das Verfahren gem. § 153 Abs. 2 StPO eingestellt." StGB § 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
StGB § 194 Strafantrag (1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch Verbreiten
oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen,
so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen
oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist
und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden,
wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. Stirbt der Verletzte,
so gehen das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über.
(2) Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, so steht das Antragsrecht den in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen zu. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn ein Antragsberechtigter der Verfolgung widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. (3) Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts. (4) Richtet sich die Tat gegen ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder eine andere politische Körperschaft im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes, so wird sie nur mit Ermächtigung der betroffenen Körperschaft verfolgt. |
"Der wahre Charakter einer Person wird gemessen an dem,
was die Person tun würde, wenn niemand jemals etwas davon erfahren würde." Thomas Babington Macaulay, 1. Baron Macaulay of Rothley, erklärter Gegner der Sklaverei
"Würde der Mensch beim Blick in den Spiegel statt des Ebenbildes seinen Charakter sehen, so mancher würde zu Tode erschrecken." . "Solange die Justiz parteiisch ist, stehen wir weiterhin am Rande dunkler Nächte der sozialen Zerstörung." Martin Luther King Jr., Rede am 14. März 1968, drei Wochen vor seiner Ermordung
"Wo Unrecht zu Recht wird,
wird Widerstand zur Pflicht." |
Kurze Einleitung
Auslöser für diese Strafanzeige gegen den Seitenbetreiber der Beispielklagen war ein Beitrag im Lokalkompass Iserlohn vom 23.09.2012. Der Verfasser hatte darin über einen Vorgang im Jobcenter Märkischer Kreis berichtet, den man wohl nur Skandal nennen kann. Unter dem Vorwand "fehlender Erreichbarkeit" hatten die verantwortlichen Jobcentermitarbeiter einem Leistungsberechtigten über Monate alle Leistungen gesperrt, obwohl dieser seit etwa 7 Jahren ohne Unterbrechung unter der gleichen - dem Jobcenter Märkischer Kreis bekannten - Adresse wohnt. Zudem zahlt das Jobcenter regelmäßig die Miete. Nachdem sich der Mann endlich mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich vor dem Landessozialgericht NRW (Az.: L 7 AS 931/12 B ER , 09.08.2012) durchgesetzt hatte, musste das Jobcenter Märkischer Kreis sämtliche Leistungen für die Vergangenheit nachleisten. Aber nur wenige Tage später (Fristablauf!) verweigerte der damalige Leiter der Widerspruchstelle die Leistungen des Mannes erneut für die Zukunft und ignorierte damit die erklärte Rechtsauffassung der Richterin am LSG NRW. Als Vertreter des Jobcenter Märkischer Kreis hatte er persönlich an der Verhandlung teilgenommen. (Vorgeschichte: Klage034) Aber der Wille des Leistungsberechtigten war nicht so leicht zu brechen. Er legte sofort wieder Klage ein. Der Artikel begann mit der Einleitung: "Jobcenter Märkischer Kreis, vollständige Leistungseinstellungen. Leistungsverweigerungen, 100 %-Sanktionen, Räumungsklagen, Energiesperren, psychischer Druck. Das ist Alltag in Jobcentern." Auch das Jobcenter klagte, beklagte sich. Nämlich als der Fall öffentlich gemacht wurde. Mag man auch die stilistischen Mittel des Artikels als "unglücklich gewählt" oder "überzogen" diskutieren, den Zusammenhang mit dem sog. "Milgram-Experiment" als Mißgriff rügen und die fehlende "journalistische Professionalität" des Verfassers beklagen, so sind genannten Fakten, um die es in dem Artikel wirklich geht, bewiesen: Leistungsverweigerung wegen fehlender Erreichbarkeit bei einem Mann, der seit sieben Jahren unter derselben Adresse wohnt und gemeldet ist, widerspricht dem sozialstaatlichen Kerngedanken. Bei solchem Vorgehen sind kritische Gedanken nicht nur zulässig, sondern zwingend geboten. Beleidigung ist ein Straftatbestand und in dem Artikel nicht das Grundthema. Die Interpretation der Staatsanwaltschaft ging weit über die wirkliche Botschaft hinaus. |
Chronologie
23.09.2012 Im Lokalkompass wurde ein Artikel mit dem Titel "Wenn Menschen Menschen quälen sollen
13.02.2013 Anklageschrift (Volltext) 26.04.2013 Amtsgericht Iserlohn Ladung zum 17.06.2013 21.05.2013 Amtsgericht Iserlohn Umladung zum 01.07.2013 01.07.2013 1. Verhandung
24.07.2013 Amtsgericht Iserlohn Durchsuchungsbeschluss
09.10.2013 Hausdurchsuchung
18.10.2013 Schreiben der Eigentümer der Fremdrechnern
06.11.2013 Landgericht Hagen
02.12.2013 Bestätigung der Sicherstellung
02.12.2013 Beschluss_vorlaeufige_Sicherstellung 02.12.2013 Anklagegeschrift 17.03.2014 153 Tage und zwei Rückfragen später kam endlich eine Kurzmitteilung, dass die PCs abgeholt werden können. Bei der Durchsuchung der Festplatten wurde nichts Belastendes gefunden. 21.03.2014 Mit fünf Personen holten wir die fünf Rechner und die Festplatten bei der Polizeiwache Iserlohn ab. Beim Einladen ist im Hintergrund das Jobcenter Märkischer Kreis sichtbar. 10.06.2014 8 Monate = 244 Tage nach der Hausdurchsuchung wurden die konfiszierten und gespiegelten Festplatten endlich überprüft. Der Auswertungsbericht wurde fertiggestellt. Hinweise auf eine streitgegenständliche Datei wurde nicht gefunden. Acht Monate! 18.06.2014 Staatsanwaltschaft Hagen
08.11.2014 Auszug Akte Staatsanwaltschaft
10.11.2014 2. Verhandung
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Urteile zum Thema: Beleidigung
2015-01- Amtsgerichts Hamburg Wandsbek Anzeige wegen Verleumdung . |
Infos zum Thema: Beleidigung, Milgram-Experiment
rechtslexikon-online Beleidigung . wikipedia Milgram-Experiment . (Stand 26.12.2014) |
Infos zum Thema: Hausdurchsuchung
ARAG Hausdurchsuchung Teil 1: Was tun? Hausdurchsuchung Teil 2: Meist vor dem ersten Kaffee . |
Presseberichte zum Thema: Beleidigung
2014-04-10 taz, Ulm Geldstrafe für "Querulanten" Jobcenter-Mitarbeiter beleidigt .
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