IFG Anfrage 045

Das Bildungspaket im Märkischen Kreis







Einführung in das Thema "Bildungspaket im Märkischen Kreis"

Erst als das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2009 endlich die (erste) Überprüfung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder zur Entscheidung annahm, reagierte die Politik übereifrig mit der Einführung eines Schulgeldes in Höhe von 100,00 €.
Die Bundesregierung hatte zuvor für allein stehende Erwachsene einen monatlichen Bedarf für Bildung in Höhe von 1,39 € ermittelt.
Kinder erhielten je nach Alter nur einen Bruchteil, zwischen 0,29 € - 1,16 €, davon zuerkannt. Davon sollten sowohl die schulischen Bedarfe, aber auch die darüber hinausgehenden Bildungsbedarfe, gedeckt werden.

Nach Auswertung der eingebrachten Gutachten zu den existenzsichernden Bedarfen erklärte das Bundesverfassungsgericht - nach mehr als fünf Jahren Hartz IV - sowohl die Regelsätze für Erwachsene als auch die Sozialleistungen für die Kinder insgesamt als verfassungswidrig.





Regelsatz Erwachsene                

Regelsatz Kinder




Bedarfspositionen der EVS im Regelsatz (RS) 2004, 2005, 2007       .


2011-04-04  Hier gibt es die Formulare im Netz       .


BMAS listet  Anlaufstellen für Antragstellung   in einer eigenen Datenbank auf, verzichtet aber vorsorglich darauf die Formularflut direkt zu verlinken.





I. Gesetz

SGB II § 28 Sozialgeld

Stand: 21.03.2005
SGB II § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Stand: 22.12.2011
(1) Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. Das Sozialgeld umfasst die sich aus § 19 Satz 1 Nr. 1 ergebenden Leistungen. Hierbei gelten ergänzend folgende Maßgaben:
1. Die Regelleistung beträgt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 vom Hundert und im 15. Lebensjahr 80 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung;
2. Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 4 werden auch gezahlt, wenn Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Zwölften Buches erbracht wird;
3. § 21 Abs. 4 Satz 2 gilt auch nach Beendigung der in § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Zwölften Buches genannten Maßnahmen.
(2) § 19 Satz 2 gilt entsprechend.





























Fußnote ab dem 27.05.2010
§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Altern. 1 iVm § 20 Abs. 1 (F 24.12.2003): Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG unvereinbar gem. BVerfGE v. 9.2.2010 I 193 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09,1 BvL 4/09 -
(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).
(2) Bei Schülerinnen und Schülern werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt für
1. Schulausflüge und
2. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, gilt Satz 1 entsprechend.
(3) Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt.
(4) Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
(5) Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
(6) Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt für
1. Schülerinnen und Schüler und
2. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. In den Fällen des Satzes 2 ist für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs die Anzahl der Schultage in dem Land zugrunde zu legen, in dem der Schulbesuch stattfindet.
(7) Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für
1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
3. die Teilnahme an Freizeiten.

§ 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
(1) Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2 und 5 bis 7 werden erbracht durch Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen zur Deckung dieser Bedarfe (Anbieter); die kommunalen Träger bestimmen, in welcher Form sie die Leistungen erbringen. Die Bedarfe nach § 28 Absatz 3 und 4 werden jeweils durch Geldleistungen gedeckt. Die kommunalen Träger können mit Anbietern pauschal abrechnen.
(2) Werden die Bedarfe durch Gutscheine gedeckt, gelten die Leistungen mit Ausgabe des jeweiligen Gutscheins als erbracht. Die kommunalen Träger gewährleisten, dass Gutscheine bei geeigneten vorhandenen Anbietern oder zur Wahrnehmung ihrer eigenen Angebote eingelöst werden können. Gutscheine können für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus ausgegeben werden. Die Gültigkeit von Gutscheinen ist angemessen zu befristen. Im Fall des Verlustes soll ein Gutschein erneut in dem Umfang ausgestellt werden, in dem er noch nicht in Anspruch genommen wurde.
(3) Werden die Bedarfe durch Direktzahlungen an Anbieter gedeckt, gelten die Leistungen mit der Zahlung als erbracht. Eine Direktzahlung ist für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus möglich.
(4) Im begründeten Einzelfall kann ein Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangt werden. Soweit der Nachweis nicht geführt wird, soll die Bewilligungsentscheidung widerrufen werden.





Inhalte des Bildungspaketes

Paket

max. Beitrag
Förderung
Anträge
Schulbasispaket
100,00 € *)
August 70,00 €; Februar 30,00 €
 -
Schulausflüge
bei Bedarf
Anspruch nur bei vorher genehmigtem Antrag
je Ausflug
Lernförderung
Anbieterpreis
nur wenn die Versetzung gefährdet ist,
aber keine Förderung zur Leistungssteigerung
1 x Jahr
Schulessen
möglich
nur wenn dies in Schule oder Kindergarten angeboten wird,
1 € Eigenbeteiligung pro Essen (Regelleistung für ein Mittagessen zuhause)
 2 x Jahr
Schülerbeförderung
Fahrkarte **)
nur zur nächsten Schule (nicht zur Wunsch-Schule), und erst ab 3,5 km
 2 x Jahr
Teilhabe (Verein)
  10,00 € ***) 
Teilnahme scheitert häufig an weiteren Folgekosten
(Sportkleidung, Fahrtkosten, Musikinstrument)
 2 x Jahr

*)    Die Grundausstattung soll den gesamten Schulbedarf eines Jahres abdecken:
      Schulbücher, Hefte, Stifte, Taschenrechner, Zirkel, Tornister, Turnschuhe, Schwimmzeug, Kopien
**) "soweit die Kosten nicht von Dritten übernommen werden
      und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten."

***)  Maximaler Jahresbeitrag: 120,00 €





Formulare

Anders als andere Städte und Kreise hat sich der Märkische Kreis eine ganze Formularflut zum Bildungspaket ausgedacht.
Diese wirkt als Abschreckung für viele Antragsberechtigte und dient als nutzlose Arbeitsbeschaffung für Verwaltungsbeschäftigte.
Eine Erhöhung der Kinder-Regelsätze um einen festen Betrag, hätte den ganzen Unsinn vermieden.
Einmal mehr zeigt sich, dass ausgerechnet die Arbeitsvermittlungsbehörde, überhaupt keine Ahnung von Arbeitseffizienz hat.

Solch törichtes Verhalten führt in der freien Wirtschaft unweigerlich zum Konkurs.

Jobcenter Märkischer Kreis: Downloads


Zusammenfassung (25 S. Papier!)







© kari







       weiterführende Infos zum Thema: Bildungspaket im Märkischen Kreis:


II. Erste Anfrage



2012-07-02  IFG Anfrage

" hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Landes NRW (IFG NRW) und zwar zu folgendem Vorgang:

Auf der Internetplattform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales propagiert BM Ursula von der Leyen neue Zukunftschancen für 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.
Beratungsstellen und Sozialverbände kritisieren dagegen ein Bürokratie-Monster, und weisen darauf hin, dass bei einem Großteil der Anspruchsberechtigten die Hilfe nicht ankommt. Da ist es an der Zeit nachzufragen.

  1. Wie viele anspruchsberechtigte Kinder gibt es im Märkischen Kreis insgesamt?
    Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind betroffen?

  2. Werden die Anspruchsberechtigten nach zuständigen Behörden getrennt aufgelistet,
    wenn ja, für wie viele Betroffene ist das Jobcenter MK zuständig?

  3. Wie hoch ist das vom Bund zur Verfügung gestellte Gesamtbudget?
    (getrennt nach Sozialleistungen und Kosten für Verwaltungsaufwand, Summe, %)

  4. Für wie viele Leistungsberechtigte wurden bisher Anträge gestellt? (Monat, Jahr)

  5. Wie viele Anträge wurden positiv beschieden?
    Wie viele Anträge wurden abgelehnt?

  6. Was geschieht mit den nicht abgerufenen Überschüssen der Leistungsberechtigten?
    Gibt es Überschüsse im anteiligen Verwaltungsbudget? (getrennt nach Summen, %)

  7. Wie viele Widersprüche und Klagen wurden wegen abgelehnter Anträge nach dem Bildungspaket anhängig gemacht? (Monat, Jahr)"


2012-07-17  Teil-Antwort

  1. Allein beim Jobcenter Märkischen Kreis haben ca. 11.000 Kinder aus ca. 5.500 Bedarfsgemeinschaften Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungspaket.

  2. Andere Leistungsberechtigte werden durch andere Träger betreut, z.B. das Sozialamt    (Bildungs- und Teilhabepaket für Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)) Märkischer Kreis

  3. keine Angaben

  4. 3.723 Antragsteller in 2011    (Stand: 31.12.2011)
    2.726 Antragsteller in 2012    (Stand: 30.06.2012)

  5. Von 3723 (s.o.) Anträgen wurden im Jahr 2011 nur 3234 bewilligt. 1209 Anträge wurden abgelehnt, das entspricht einer Ablehnungsquote von 27,21 %.

  6. keine Angaben

  7. 2011 wurden 46 Widersprüche eingereicht und 8 Klagen erhoben.
    Im ersten Halbjahr liegen 18 Widersprüche und 4 Klagen vor.









III. Zweite Anfrage

Nachdem die erste Antwort des Jobcenters weitere Klarstellungen erforderlich machte, wurde in einer weiteren Anfrage um weiterführende Präzisierung gebeten.
Zweite Anfrage











III. Dritte Anfrage

2013-01-14   Mit dem Bildungspaket bemühte sich das Bundesministerium für Arbeit und Familie der Unterversorgung von Geringverdienern abzuhelfen und die Auflagen des Bundesverfassungsgericht nach der Sicherung eines soziokulturellen Existenzminimums nachzukommen. Sozialverbände kritisierten den Lösungsansatz von Anfang an als bürokratisches Monster.

Mit Abschluss des Jahres 2012 müssten erste Auswertungen vorliegen, ob und in welcher Höhe die Leistungen überhaupt die Leistungsberechtigten erreicht haben..

1. Wie hoch ist die Zahl der Anspruchsberechtigten Kinder im Märkischen Kreis insgesamt und welche Anspruchssumme wurde errechnet?
2. Wie viele Bedarfsgemeinschaften/Familien haben von Gesetzes wegen Ansprüche?
3. Wie viel Leistungen wurden abgerufen? (Zahl der Anträge, Zahl der Leistungsberechtigten, Summe der Leistungen)?
4. Wie hoch ist der ermittelte Verwaltungsaufwand der Kommunen und wie viele Gelder wurden für die Verwaltung abgerufen?
5. Was geschieht mit den nicht abgerufenen Leistungen?
6. Wie verteilen sich die vorgenannten Zahlen auf die einzelnen Kommunen?
7. Wie verteilen sich die vorgenannten Zahlen auf die einzelnen Behörden (Jobcenter, Grundsicherung, Kindergeldkasse etc.)?

Die Umsetzung des Bildungspakets im Märkischen Kreis





verschiedene Antragsformulare:



Göppingen . (6 Seiten)





Urteile zum Thema:




Infos zum Thema: Bildungspaket


2015

2015-08-17     Des Monsters technische Daten - Zum Zwischenbericht über das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung     .

2015-07-01     Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe     .

2014

2013

2013-04-26     Bildungspaket gut unterwegs     .

2013-04-24     Zwei Jahre Bildungspaket     .     10 Folien

2013-04-24 Dr. Helmut Apel, Dr. Dietrich Engels (im Auftrag des BMAS, Endbericht)
                        Umfrage zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets   .   (85 S., 694 kb)

2013-04-24     Mittelabfluss - Erläuterung der Angaben zu den Gesamtausgaben     .

2013-02-05 Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) (im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS))     
                        Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche nach SGB II: eine Strukturkritik     . (23 S., 304 kb)

2013-01-09     Drucksache 17/12036    .

Die Regelsatz-Lüge

Die Lüge mit dem Bildungspaket


2012


2012-09-25 Bojana Markoviæ    
                       Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vom Dezember     .     (63 S., 386 kb)

2012-07-17 Pressemitteilung BRH   Leistungen aus einer Hand für Kinder in der Grundsicherung     .
Der Bundesrechnungshof sieht Einsparmöglichkeiten durch Bürokratieabbau von jährlich mindestens 160 Mio. Euro.

2014-04-02 Viel Bürokratie - wenig Nutzen     .

2011

2011 - Uwe Klerks -   
.    (12 S.)




         Presseberichte zum Thema: Bildungspaket




2014





1:53 - Die Duisburger Hartz IV Spatzen

Nachdem Ursula von der Leyen (CDU) als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerin für Arbeit und Soziales erheblich an der Vernichtung der Zukunftschancen unserer Kinder und Familien mitgewirkt hat, umwirbt sie die Hoffnungslosen heute als Verteidigungsministerin mit Kriegseinsätzen im Ausland.

Mit Andrea Nahles (SPD) treibt die Verfolgungs-Betreuung der Arbeitsmarktpolitik mit den Rechtsverschärfungen ganz neue Blüten.

Die Duisburger Hartz IV Spatzen würdigen die Leistungen der Ministerinnen für die nicht zu leugnenden Resultate ihrer politischen Leistungen auf ihre ganz eigene Weise.





2014-02-06 Cornelia Merkel (IKZ)    Bildungsgerechtigkeit erfolgreich eingeklagt    .
(SG Do, Az.: S 19 AS 4336/11; S 19 AS 1036/12)


2011-08-25 mdr - Bildungspaket - Nur Ärger    (13:12 min)



6:14- Ursula von der Leyen (Originalton):

"Nur das das mal klar ist hier. Von wegen Bürokratie pur. Ein Zettel. Dieser Zettel reicht. Das ist der "Ankreuzer".
Da sind alle Dinge drauf, die notwendig sind, um diese . . . das Bildungspaket zu bekommen, meine Damen und Herren.
So wenig Bürokratie war noch nie. Da passiert was, da ändert sich was für die Kinder."







                       
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