IFG Anfrage 040

Ermittlung der Regelsätze







  1.    Aufteilung der Regelbedarfe
  2.    IFG-Anfrage: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - Datenerhebung, Auswertung und Manipulation
  3.    Hartz-IV Leistungen ab 01.01.2015
  4.    IFG-Anfrage: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - Datenerhebung und Auswertung
  9.    Infos zum Thema: Regelsätze


  F 01    Foto: Entwicklung.der.Regelsaetze.1500.jpg
  F 02    Foto: EichSiegelExistenzminimum.jpg
  F 03    Foto: Die.Hartz.IV-Sau.jpg
  F 04    Foto: Hartz_IV_Gemuesesuppe.jpg
   F 04    Video: Hart aber fair - Statistikverständnis der Ursula von der Leyen



Aufteilung der Regelbedarf




Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.06.2017, Az.: S 58 AS 5645/16

Eine aktuelle Pressemitteilung des Sozialgerichts Dortmund . vermeldete noch vor Ablauf der Berufungsfrist am 12.07.2017, dass der Regelbedarf für das Jahr 2017 „verfassungsgemäß“ sei.

2017-07-12
Fake-News? - Sozialgericht Dortmund: Hartz IV Regelbedarf für 2017 verfassungsgemäß     .






Eine besonders anschauliche Erklärung
des jahrelangen Regelsatzbetruges
ist der CSU gewidmet:


Horst Seehofer

z.B. weiß genau wieviel Bier in die Maas gehört.




Regelbedarf Hartz IV - Regelsatz 2015 beim Arbeitslosengeld II ab 01.01.2016    .

2015-09-25 hartziv.org/Regelbedarf


Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe - neue Regelsätze für die Grundsicherung ab 01.01.2015    .







Auch Abgeordnetenbezüge . orientieren sich ausschließlich
an Gehaltserhöhungen und aktuellen Preissteigerungen.





Video
WDR «Hart aber Fair» – Hartz IV – Sendung vom 20.10.2010
Hartz-Reform mit Nebenwirkung: reale Kürzung nur "Alkohol & Tabak" ca. 19,79 €; 5,00 € Erhöhung auf 364,00 €
aus Bier wird Wasser (S. 53)    .





Sie war Ihrer Zeit voraus: 12.11.2009.
Eine Dortmunder Sozialrichterin entscheidet über die Angemessenheit der Höhe der Regelleistung für Erwachsene    .
"Die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Evermann betonte gleich zu Beginn der Verhandlung: "Es gibt keinen Grund nicht zu entscheiden." Und: "Die Klage ist entscheidungsreif."
Nach Meinung der Richterin ist die Höhe der Regelleistung für Erwachsene verfassungskonform. Dabei berief sie sich auf eine ältere Entscheidung des BSG. (Das BSG hatte jedoch nie ernsthaft die Höhe der Regelleistungen hinterfragt, sondern lediglich einen Entscheidungsspielraum der Gesetzgeber bestätigt.)

Nur 89 Tage später stellte der damals Vorsitzende Richter am Bundesverfassungsgericht, Präsident Prof. Dr. Dres.h.c. Hans-Jürgen Papier fest: Az. 1 BvL 1/09 . "Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht.
Die einschlägigen Regelungen des so genannten "Hartz IV-Gesetzes" sind daher verfassungswidrig.""




Die Ermittlung der Regelsätze wurde im Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 26.10.2010 als Drucksache 17/3404   . neu geregelt.






"Die Hartz IV-Sau Ursula"
symbolisiert die Perversion der BundesreGIERung:
Die Hinterkeule wird amputiert und vorn wieder verfüttert.
Was die Bundesregierung als "Erhöhung der Regelleistung" medienwirksam verkünden lässt,
wird aus Kürzungen der Leistungsberechtigten finanziert.
Auf diese Weise wird nicht einmal die Preissteigerung des Lebensnotwendigtsten ausgeglichen.








Gemüsesuppe 2017 - nach der Regelsatzerhöhung


Abteilung 01 und 02: Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren: 142,42 € (: 30 = 4,74 € pro Tag; 1,58 € pro Mahlzeit)
02 Alkoholische Getränke, Tabakwaren (seit 2011): 0,00 €





Kosten für die Unterhaltung von Polizeihunden






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Hartz-IV Leistungen ab 01.01.2015 .








2012-11-04   Rüdiger Böker - Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs – 2011 – 2012 – 2013    .

2010-11-09   Dr. Ulrich Schneider - Stellungnahme des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes    . 27 S.









Die Einhaltung von Maßen und Gewichten wird durch den Staat überwacht.
1 Liter ist immer 1 Liter und 1 Meter bleibt 1 Meter.
Wer Waagen oder Maßbänder fälscht, betrügt.

Das Existenzminimum wird jährlich gefälscht . . .








Kindern kann man Armut erklären, den meisten Politikern nicht.

Die Sendung mit der Maus, "Was braucht man zum leben?",






Die Maus über arm und reich











I. Gesetz



2016-12-22 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe     .




II. Erste Anfrage






2017-02-15 Statistisches Bundesamt
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - Datenerhebung, Auswertung und Manipulation

1. Wer stellte den ersten "original Warenkorb" zusammen?

2. Wann wurde der "Warenkorb" als soziokulturelles Existenzminimum" zusammengestellt?

3. Bitte übersenden Sie mir die Tabelle zur Datenerfassung, einschließlich aller Abänderungen.

4. Seit 2004 dient die EVS zur Bestimmung der ALG II-Regelsätze. Vom Original bis zur Bestimmung der Regelsätze 2017 wurden etliche Kürzungen/Manipulationen vorgenommen. Bitte listen sie alle Kürzungen detailliert mit Datum der Änderung auf.

Der Antwort waren Links und Anlagen beigefügt.

Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Drucksache 18/9984 vom 17.10.2016 (136 S.)     .

Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Drucksache 17/3404 vom 26.10.2010 (164 S.)    .

Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung Bundesrat Drucksache 635/06 vom 31.08.2006 (13 S.)    .

Verordnung zur Durchführung des§ 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung - RSV) Bundesrat Drucksache 206/04 Drucksache vom 12.03.2004 (17 S.)    .



2017-10-10 Antwort des Statistischen Bundesamtes

Anlagen:

Haushaltsbuch der EVS 2008 (64 S., 3,1 MB)    .

Feinaufzeichnungsheft der EVS 2008 (24 S., 257,2 kb)    .

Quotenplan für die EVS 2013 als Zip-Datei (3 Dateien, 101 kb)    .

Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (133 S., 1,9 MBb)    .

Verhaltenskodex Europäische Statistiken (31 S., 700,6 kb)    .

Ausschussdrucksache 16(11)286 des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 15.06.2006 (64 S., 706 kb)    .








2017-08-21 Statistisches Bundesamt

III. Zweite Anfrage

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - Datenerhebung und Auswertung

Die Bundesregierung hat die Kritiken des Bundesverfassungsgerichts an der Bestimmung des Regelsatzes für SGB II & SGB XII nicht umgesetzt.

Bitte übersenden Sie mir im pdf- oder Excel-Format

1. einen vollständigen Fragebogen zur Datenerhebung zur Einkommens- und Verbrauchsstatistik aus dem die sämtlichen Einzelpositionen der Erhebungen hervorgehen (Haushaltsbuch)

2. den vorgegebenen Quotenplan für die Datenerhebung

3. Feinauf­zeichnungsheft für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren

4. Prüfkriterien für die Sicherstellung der Vollständigkeit aller Gesamtausgaben (monatliche, quartalsweise oder auch jährliche Rechnungspositionen)

Es geht schwerpunktmäßig darum, die tatsächliche finanzielle Belastung der teilnehmenden Haushalte den Auswertungsergebnissen der Bundesregierung in der Regelsatzermittlung gegenüberstellen zu können. Bedarf und Gewährung.

5. Das Bundesverfassungsgericht hat für die Regelsatzentscheidungen
vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09);
vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12 - 1 BvL 12/12 - 1 BvR 1691/13)
auch auf statistisches Zahlenmaterial zugreifen müssen.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Anfrage das BVerfG an das Statistische Bundesamt gestellt hat und übersenden Sie mir die Angeforderten Datensätze als pdf.










III. Dritte Anfrage

Text 3


Vielen Betroffenen steht nicht einmal das "volle Existenzminimum" regelmäßig zur Verfügung.

Häufig wird dieses angeblich "verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum" massiv und oft längerfristig unterschritten.
Zum Beispiel durch Kürzungen bei Sanktionen, Rückforderungen, Aufrechnung von Kautionen und Überbrückungsdarlehen, Zuschüssen zur Miete und zum Stromgrundbedarf,
aber auch durch Inkassoschikanen durch die GEZ, die anhaltende finanzielle Bedarfsunterdeckung bei den Leistungen für Kinder usw.





         Urteile zum Thema: Regelsätze


2014-07-23 BVerfG     1 BvL 10/12 - 1 BvL 12/12 - 1 BvR 1691/13    .

L e i t s ä t z e
zum Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014
- 1 BvL 10/12 - 1 BvL 12/12 - 1 BvR 1691/13 -

1. Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein.

2. Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.

2012-04-25 SG Berlin    Vorlagebeschluss für das BVerfG  S 55 AS 9238/12 S 55 AS 9238/12    . (22 S.)

2010-02-09 BVerfG, (Regelsatzentscheidung)     1 BvL 1/09 . (39 S.)

L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010
- 1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09 -

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

1. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

2. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

3. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.

2014-02-21 LSG BRB, PKH-Beschluss, rechtskräftig     L 32 AS 2471 B PKH    .

2012-04-05 SG Berlin     S 55 AS 9238/12    .






Infos zum Thema: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EKS)


2015-10-06 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden     Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 .     (347 S., 2359 kb)

2012-08-03 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden     Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 .    (91 S., kb)

2012-08-03 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden     Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 .     (91 S.,

2012-08-03 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden     Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 .     (347 S., 2359 kb)














Infos zum Thema: Regelsätze


2017-02 Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen    
Chronologie gesetzlicher Neuregelungen - Grundsicherung/Sozialhilfe/Asylbewerberleistungsgesetz & Wohngeld 1998-2016 (50 S.) .

2017-11-16 Kleine Anfrage - die Linke - Drucksache 18/10337    
Neuermittlung der Regelbedarfe in den Grundsicherungen (24 S.) .

2016-09-26 Rüdiger Böker     Stellungnahme zum RBEG 2017-E . (44 S., 2971 kb)

2015- Irene Becker - Arbeitspapier 309, Hans-Böckler-Stiftung     Der Einfluss verdeckter Armut auf das Grundsicherungsniveau wa     . (33 S., 533 kb)

2014-12-29    E x p e r t i s e zur Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2015    . (32 S., 220 kb)

2014-10-18    .

2013-09-07    Rüdiger Böker Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs – 2011 – 2012 – 2013 - 2014
                      auf Basis Entwurf Regel-Bedarfs-Ermittlungs-Gesetz (RBEG) in BT-Drs. 17/3404 .

2010-11-16 Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. November 2010 347 S., .

2008-01-12 Herr Z.    Die Regelsatz-Lüge     .     . (44 S., 331 kb)

2005-05-26 Matthias Frommann    .



                       
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