IFG Anfrage 035

Tätigkeitsberichte
für den Bereich Wirtschaftsdelikte
der Stadt Iserlohn




1.    Einleitung
2.    Gesetz
3.    Tätigkeitsberichte der Stadt Iserlohn - Bereich Wirtschaftsdelikte
4.    Presseberichte zum Thema Schwarzarbeit








In einem Artikel im Iserlohner Kreisanzeiger (IKZ) vom 17.02.2012 mit dem Titel   Schwarzarbeit schwächt das Handwerk .  war zu lesen: "2011 wurden insgesamt 153 neue Anzeigen und Hinweise auf Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch entgegen genommen"

Während in den Medien immer wieder kritisch über Schwarzarbeiter und Leistungsmissbrauch berichtet wird, sind so gut wie keine Hinweise auf die Qualität der Ermittlungsarbeit zu finden. Grund genug einmal die Arbeit der Abteilung Wirschaftsdelikte der Stadt Iserlohn unter die Lupe zu nehmen. Zu Recherchezwecken wurden die Tätigkeitsberichte des Fachbereichs von 2000-2011 angefordert.

Unübersehbar war bereits die Tatsache, dass kaum wirkliche Sachinformation vorgehalten wurde. Der überwiegenden Teil der Tätigkeitsberichte besteht aus einer losen Sammlung von Kopien von Zeitungsartikeln. Die Berichterstattung lässt jedoch keine eigene kritische Recherche erkennen, sondern erschöpft sich bereits in der Wiedergabe der Behördeninformation.

Bereits bei der ersten Inaugenscheinnahme fielen mir einzelne Artikel auf. Dabei schien es mir, als hätte ich diese Geschichten schon einmal gehört. - Anders gehört. Von Betroffenen völlig anders gehört.
Grund genug nachzufragen und - falls möglich und gewünscht - einen Blick in die Akten zu tun.
Es wird den Leser nicht überraschen, dass ein "Selberdenker" zu abweichenden Bewertungen kommt. Ob es die Menschen wert sind, dass man ihre Geschichten neu erzählt . . . ?

Dabei muss aber unterschieden werden. Und ich unterscheide.
  • kriminelle Schwarzarbeit oder gelegentliche Aushilfstätigkeit?

  • Gewinnmaximierung oder Existenzsicherung?

  • staatlich geförderte Schwarzarbeit oder wirtschaftliche Ausbeutung?

  • Vorteilnahme im Amt oder illegale Konkurrenz?

  • Sexuelle Ausbeutung oder "Anschaffen mit Gewinn"?

















I. Gesetz

§ 1 SchwarzArgG

Stand: 23.07.2004
§ 1 SchwarzArgG

Stand: 13.05.2011    (keine Änderung)
§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist die Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit.
(2) Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
2. als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
3. als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
4. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
(3) Absatz 2 findet keine Anwendung für nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die
1. von Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung oder Lebenspartnern,
2. aus Gefälligkeit,
3. im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
4. im Wege der Selbsthilfe im Sinne des § 36 Abs. 2 und 4 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2137) oder als Selbsthilfe im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076), erbracht werden. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.
§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist die Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit.
(2) Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
2. als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
3. als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
4. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
(3) Absatz 2 findet keine Anwendung für nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die
1. von Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung oder Lebenspartnern,
2. aus Gefälligkeit,
3. im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
4. im Wege der Selbsthilfe im Sinne des § 36 Abs. 2 und 4 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2137) oder als Selbsthilfe im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076), erbracht werden. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.







II. Erste Anfrage



2012-02-18   In der ersten IFG-Anfrage  wurde zunächst die Veröffentlichung, bzw. Herausgabe sämtlicher Tätigkeitsberichte im Volltext erbeten.

"Hiermit stelle ich den Antrag auf Vollveröffentlichung oder Übersendung sämtlicher vollständiger Berichte der letzen Jahre in digitalisierter Form an meine Mailadresse."





III. Zweite Anfrage

Text 2 zweite Anfrage




Link zur    Sanktionsstatistik der BA





Urteile zum Thema Schwarzarbeit:




Infos zum Thema Schwarzarbeit:


Die Tätigkeitsberichte des Bereiches Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn liefern leider nur wenig belastbares Material.

Erschreckend ist, dass in allen Berichten die Fantasiezahlen von Prof. Friedrich Schneider von der Uni Linz zu Schäden durch die sogenannt "Schattenwirtschaft" nachgebetet werden. Schneider beziffert die Schäden durch die Schattenwirtschaft (nicht Schwarzarbeit) auf ca. 360 Mrd. €

Einer hat nachgerechnet. 360 Mrd € durch einen fiktiven Jahresdurchschnittslohn von 40.000 € dividiert. Nach Adam Riese wären das 9 Millionen Schwarzarbeiter mit einem monatlichen Nebenverdienst von 3333 €, oder eben 18 Millionen mit 1666,5 € Nebeneinkommen. Glaubwürdig klingt das nicht.
http://www.flegel-g.de/maerchenstunde...

Für die "Ermittlung" der Schattenwirtschaft gibt es keinerlei solides Zahlenmaterial. Schattenwirtschaft umfasst mehr als Schwarzarbeit. In diesen Zahlenwust werden Umsätze aus Drogen-, Waffen- und Menschenhandel hineininterpretiert. Dazu gehören Steuerhinterziehung und Prostitution, Glücksspiel, Schmuggel und Betrug u.s.w.

Im Weiteren erschöpft sich die Berichterstattung in der Nennung von Zahlen, versäumt dabei aber die gerichtlichen Bestätigungen in Form von Urteilen zu liefern. Nicht wenige eingeleitete Bußgeldverfahren werden eingestellt und Strafanzeigen führen nicht unweigerlich zur Verurteilung.

Als "Nachweis" erfolgreicher Ermittlungstätigkeit müssen dann Presseartikel herhalten, die auf genau den Informationen beruhen, die die Abteilung Schwarzarbeitsbekämpfung vorformuliert hat. Nicht einer der eingescannten Artikel lässt eigenständige Recherchen der Journalisten der Printmedien erkennen. Aber die vorgegebenen Pressemitteilungen werden gern mehrmals wortgetreu und identisch aus den verschiedenen Zeitungen eingescannt als ob mehrere geradezu identische Seiten auch mehr Überzeugungsarbeit zu leisten vermöchten.








Tätigkeitsberichte der Stadt Iserlohn - Bereich Wirtschaftsdelikte



Die vorliegenden Tätigkeitsberichte sind überwiegend eine bereinigte lose-Blatt-Sammlung von Pressemitteilungen.
Nicht eingeflossen sind Schwarzarbeit in Verbindung mit Jobcenter-nahen Betrieben, illegale Ein-Euro-Jobs wie diverse Gefälligkeitsdienste und Haushaltsauflösungen im Auftrag des Werkhof "Möbel & Mehr" und Umzugstätigkeiten durch wettbewerbsverzerrende Hilfskräfte.

Wertersatzklage - bei rechtswidrigem Ein-Euro-Job

Haushaltsauflösungen - Werkhof - "Möbel & Mehr"





Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2017    .     (42 S., 3789 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2016    .     (37 S., 3721 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2015    .     (55 S., 2144 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2014    .     (45 S., 1538 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2013    .    (38 S., 1577 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2012    .    (45 S., 2577 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2011    .    (46 S., 254 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2010     (32 S., 2798 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2009    (47 S., 5318 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2008    (36 S., 4341 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2007    (44 S., 4030 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2006    (44 S., 8673 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2005    (38 S., 4012 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2004    (46 S., 6042 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2003    (46 S., 4883 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2002    (46 S., 5197 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2001    (46 S., 8266 kb)

Tätigkeitsbericht Bereich Wirtschaftsdelikte 2000    (53 S., 7034 kb)








Märchenstunde: 360 Milliarden .

Schwarzarbeit .








Presseberichte zum Thema Schwarzarbeit:



2017

2017-03- NRZ     Schwarzarbeit: Fliesenleger der dickste Fisch im Netz .





2016

2016-02-27 IKZ   Wenn der Handwerker dem Chef aufs Dach steigt    .





2015

2015-04-01 Lokalkompass   Iserlohn: Millionenschaden durch Schwarzarbeit      .

2015-03-27 IKZ   159 neue Anzeigen gegen Schwarzarbeiter      .



2014

2014-02-21 IKZ    Erfolgreich gegen Schwarzarbeit     .





2013

2013-03-04 dorfinfo.de    Stadt Iserlohn: Zwanzig Jahre erfolgreicher Kampf gegen Schwarzarbei

2013-03-01 IKZ    Das ist organisierte Kriminalität



2012

2012-10-14  Schwarzarbeit aufgedeckt      .

2012-10-12   Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch aufgedeckt .

2012-04-24  Für Betrug eine weitere Strafe auf Bewährung      .

2012-02-17  Schwarzarbeit schwächt das Handwerk .



2011-09-20  16 illegale Bautrupps aus dem Verkehr gezogen .

2011-08-19  Zoll bekämpft Schwarzarbeit in Iserlohn .

2011-02-18   Ein Teenager im Rotlichtmilieu



2010

2010-06-25  International agierende kriminelle Vereinigung betreibt Zigarettenschmuggel und Geldwäsche      .

2010-04-30  Angela Schunke leitet das Ordnungsamt      .

2010-12-29  Wer nicht betrügt, hat nichts zu befürchten .



2009

2009-08-08  Antiquitäten für kleines Geld restauriert . - "staatliche legalisierte Schwarzarbeit" durch 1-€-Jobber bei "Möbel & Mehr".

2009-05-07  200000 Euro Bußgeld gegen "Dachhaie" verhängt      .

2009-02-20  Iserlohns Wirtschaft verlor mindestens 1,5 Millionen Euro      .



2008

2008-11-13  Umfrage im Handwerk: Skepsis steigt .

2008-08-05  "Schleifer-Prozess": 54-Jähriger auf Anklagebank      .

2008-03-04  Rekord bei Schwarzarbeit aufgestellt      .

2008-02-15  Tätigkeitsbericht Wirtschaftsdelikte: Rekorderfolge im Jahr 2007      .

2008-01-07  Kraft der Mitte wiederentdecken      .

2007-12-26  Kampf gegen Schwarzarbeit      .

2007-05-02  Erfolge gegen Schwarzarbeit      .

2007-08-22  Kontrolleure schließen drei Betriebe in Menden und Werdohl Schwarzarbeit im Märkischen Kreis erfolgreich bekämpft      .









                       
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