Urteile zum Thema: Hausverbot
2017-02-14 VG München, Beschluss
Az. M 17 K 11.6025
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Da ein Hausverbot eine grundrechtseinschränkende Maßnahme darstellt, die präventiven Charakter hat, indem sie darauf abzielt,
zukünftige Störungen des Betriebsablaufs in der Behörde zu vermeiden, bedarf es entsprechend Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG zunächst der vorherigen (mündlichen oder schriftlichen)
Anhörung des Betroffenen. Ergeht ein Hausverbot nicht unmittelbar auf eine im betroffenen Gebäude eskalierende Konfliktsituation,
ist dem Betroffenen grundsätzlich auch schriftlich der dem beabsichtigten Hausverbot zugrundeliegende Sachverhalt zu schildern,
die Verhängung des Verbots anzukündigen und ihm Gelegenheit zu geben, sich vor dem Erlass des Hausverbotes zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Es sind - spätestens in der Hausverbotsverfügung - die Tatsachen zu benennen, die in vorangegangener Zeit den Hausfrieden gestört haben.
Weiter ist auszuführen, dass und warum in Zukunft wieder mit Störungen zu rechnen und das Hausverbot daher erforderlich ist, um erneute Vorfälle zu verhindern.
Da eine Behörde aber auch mit aus ihrer Sicht schwierigen Besuchern zurechtkommen muss, ist ihr die Möglichkeit der Verhängung eines Hausverbotes erst dann eröffnet,
wenn es durch das Verhalten des Adressaten zu einer beachtlichen, das heißt mehr als nur leichten und/oder vorübergehenden Beeinträchtigung der öffentlichen Tätigkeit
innerhalb der Behörde gekommen ist und darüber hinaus zu besorgen ist, dass auch zukünftig mit solchen gravierenden Beeinträchtigungen zu rechnen ist,
die nicht anderweitig verhindert werden können.
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Dies ist anzunehmen, wenn der Dienstablauf nachhaltig gestört worden ist, weil beispielsweise Bedienstete beleidigt werden oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weise
aggressiv reagiert und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen ist. Als Verwaltungsakt muss das Hausverbot hinreichend bestimmt sein (Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG),
insbesondere der Adressat, der Geltungsbereich sowie die Art und die Dauer des Verbots müssen genau bezeichnet werden.
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2016-04-21 Sächsisches Landessozialgericht
Az. L 3 AS 7/15
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2014-12-02 SG Chemnitz
S 20 AS 1459/14
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2015-06-16 SG Aachen, Beschluss
S 11 AS 521/15 ER und S 11 AS 522/15
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Hausverbot beim JobCenter - Sozialgerichte nicht zuständig
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2014-11-26 VG Heilbronn, Beschluss, M. ./. Jobcenter Landkreis Heilbronn
Az. S 10 AS 3793/14
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2014-09-04 VG Leipzig, Verwaltungsgericht Leipzig 04.09.2014, RA
Az. 5 K 15/13
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2014-07-21 BSG, Beschluss
B 14 SF 1/14 R
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Für Streitigkeiten über ein Hausverbot, das von einem Jobcenter gegenüber einem Antragsteller auf Leistungen nach dem SGB II ausgesprochen wurde,
sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig und nicht die allgemeinen Verwaltungsgerichte oder die ordentlichen Gerichte."
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2014-03-04 LSG NRW, Beschluss
L 19 AS 2157/13 B
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2013-10-17 OVG Hamburg, Beschluss
3 So 119/13
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2014-04-03 LSG NRW, Beschluss
L 19 AS 2157/13 B
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2013-01-14 SG Köln, S 18 SV 28/13
2012-02-16 VG München, Beschluss
Az. M 17 K 11.6025
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. . . dem Kläger sei für das Jobcenter im Sozialbürgerhaus … ein Hausverbot erteilt worden. Er trete dort regelmäßig als "Bevollmächtigter" diverser Leistungsempfänger auf,
beantrage Leistungen für diese und störe im Rahmen dessen die Aufgabenerfüllung des Jobcenters in erheblichem Maße. Aufgrund des im vorliegenden Fall gegebenen engen Sachzusammenhangs
zwischen dem erteilten Hausverbot und den Aufgaben nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sei der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben. Es werde daher beantragt,
das Verfahren an das Sozialgericht München zu verweisen.
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2012-02-16 BSG
Az. M 17 K 11.6025
B 14 SF 1/08 R
2011-08-01 VG Düsseldorf, Beschluss
21 L 1077/11
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"Das verfügte Hausverbot hat grundsätzlich die Tatsachen zu benennen, die in vorangegangener Zeit den Hausfrieden gestört haben. Des weiteren ist erforderlich,
dass in Zukunft wieder mit Störungen zu rechnen ist und daraus folgend das Hausverbot nötig ist, entsprechende erneute Vorfälle zu verhindern. Allerdings muss eine Behörde auch
mit aus ihrer Sicht schwierigen Besuchern zurechtkommen und sie ihr Anliegen ungehindert vortragen zu lassen.
Sie kann nicht sogleich auf ein Hausverbot zurückgreifen. Diese Möglichkeit ist dann eröffnet, wenn der Dienstablauf nachhaltig gestört wird, z. B. weil Bedienstete beleidigt
oder bedroht worden sind oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weise aggressiv reagiert und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen ist. "
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2011-02-01 SG Berlin, Beschluss
Sozialgericht Berlin kippt im Eilverfahren ein durch das JobCenter für 1 Jahr erteiltes Hausverbot
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2010-11-12 Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss
L 7 AS 593/10 B ER
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SG Chemnitz, 13.09.2010 - S 37 AS 5052/10 (Vorinstanz)
"Dem ist die Antragsgegnerin entgegen getreten und hat vorgetragen, der Antragsteller habe von Dezember 2009 bis August 2010 öfter ohne Termin vorgesprochen bzw. wiederholt angerufen und durch seine aggressive Art den Dienstbetrieb gestört sowie die Mitarbeiter der Antragsgegnerin bedroht und beschimpft. Am 18.08.2010 habe er gegenüber seiner Fallmanagerin wörtlich erklärt, "Überlegen Sie, was Sie tun, sonst wird Ihnen was passieren" und damit gedroht, dass sein Sohn bald Halbwaise und die Fallmanagerin dafür verantwortlich sei.
[...]
Daher musste im eilbedürftigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht weiter aufgeklärt werden, ob es tatsächlich zu den von der Antragsgegnerin vorgetragenen Beschimpfungen und Bedrohungen, die vom Antragsteller nicht in Abrede gestellt werden, gekommen ist. Denn schon die Forderung des Antragstellers, die Dienststelle täglich aufsuchen und telefonische Erstkontakte über die Telefonanlage der Antragsgegnerin ausführen zu können, steht außer Verhältnis zu dem Beratungs- und Betreuungsbedarf, den er im Rahmen des § 14 Satz 1 SGB II vernünftigerweise beanspruchen kann. Es liegt auf der Hand, dass durch eine derart häufige Vorsprache bei der Fallmanagerin ein geordneter Ablauf der übrigen dienstlichen Geschäfte in der Dienststelle nicht mehr gewährleistet werden kann.
[...]
Denn die Antragsgegnerin ist im Interesse ihrer Mitarbeiter sowie der anderen Leistungsempfänger gehalten, Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen, bevor es zu Beschimpfungen, Bedrohungen oder gar Tätlichkeiten kommt.
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2010-03-15 VG Berlin, Urteil
Az. 34 K 78.09
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Klage auf Aufhebung des Hausverbotes abgewiesen:
"Seitens des Klägers sei es in mehreren Fällen zu verbalen Entgleisungen und Beleidigungen, teilweise auch zu körperlichen Übergriffen gekommen. Der Kläger habe in einem dieser Fälle damit gedroht, bestimmte Bedienstete durch Einsatz von Schusswaffen „alle“ oder in sonstiger Weise „kalt“ zu machen. Diese habe er teilweise als „Lügnerin und Diebin“, teils als „Du Schlampe“ abqualifiziert. Bei anderer Gelegenheit darum gebeten, auf dem Flur bestimmte Musik etwas leiser abzuspielen, habe er entgegnet: „Was is’? Willst Du was auf die Schnauze, Du Opfer!“. Nach späterer Wiederholung der Bitte habe er gedroht: „Ich hau Dir gleich auf die Fresse!“ Bezogen auf eine andere Bedienstete habe er geäußert: „Wenn ich sehe, wie die aus dem Regio steigt, reiße ich ihr alle Haare aus und mach’ sie kaputt. Ich schwöre es"."
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2010-02-23 VG Neustadt/Wstr., Beschluss
4 L 103/10.NW
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Der Antrag wird abgelehnt.
Der Ausspruch eines Hausverbots hat präventiven Charakter, indem er darauf abzielt, zukünftige Störungen des
Betriebsablaufs in der Behörde zu vermeiden. Das ausgesprochene Hausverbot hat daher grundsätzlich zunächst die Tatsachen zu benennen, die in vorangegangener Zeit den Hausfrieden gestört haben, weiter ist anzuführen, dass in Zukunft wieder mit Störungen zu rechnen und das Hausverbot daher erforderlich ist, um erneute Vorfälle zu verhindern. Allerdings muss eine Behörde auch mit aus ihrer Sicht schwierigen Besuchern zurechtkommen. Sie kann daher nicht sogleich auf ein Hausverbot zurückgreifen. Diese Möglichkeit ist ihr vielmehr erst dann eröffnet, wenn es durch das Verhalten des Adressaten zu einer beachtlichen, d.h. mehr als nur leichten und/oder vorübergehenden Beeinträchtigung der öffentlichen Tätigkeit innerhalb der Behörde gekommen ist (Mißling, NdsVBl 2008, 267, 270). Dies ist anzunehmen, wenn der Dienstablauf nachhaltig gestört wird, zum Beispiel weil Bedienstete beleidigt werden oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weise aggressiv reagiert und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 7 B 10104/05.OVG -).
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2011-02-22 BVerfG, Urteil
1 BvR 699/06
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Der Antrag wird abgelehnt.
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Infos zum Thema: Hausverbote und Strafanzeigen
2018-06-25 Jobcenter Osnabrück, Stadt
Geschäftsanweisung 04/2018 - Durchsetzung des Hausrechts
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2014-03-26 Viele Facetten zum Thema Hausverbot -
Aktuelles zum Thema Hausverbot
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2012-08 Dirk Feiertag./.Jobcenter Leipzig
Datenskandal – Klage gegen Jobcenter
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"OBM-Kandidat Dirk Feiertag reichte heute gegen ein ihm erteiltes Hausverbot im Jobcenter Leipzig Klage ein.
Das Jobcenter hatte am 01.08.2012 ein Hausverbot gegen ihn verhängt, nachdem er einen Datenskandal im Dienstgebäude in der Georg-Schumann-Str. 150 aufgedeckt hatte."
2012-07-09 Dr. Manfred Hammel
Das Hausverbot im JobCenter
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2012-01-08 soziales-netzwerk-bgs.de
Zu Hausverbot im Jobcenter (vormals ARGE)
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2013-10-03 anwalt-kiel.com
Hartz 4-Empfänger darf einen Beistand mit zum Termin bringen – Jobcenter darf nicht tricksen
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2008-08-29 Jens Ferner
Das Hausverbot im öffentlichen Recht
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2004-10-08 Frankfurter Rundschau
Strafantrag gegen Beamte stellen, die sich rechtswidrig verhalten
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Presseberichte zum Thema: Hausverbote und Strafanzeigen
2017-07-07 ruhrnachrichten
Wann das Jobcenter im Kreis Unna Hausverbot erteilt
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"Wann bekommt ein Kunde beim Jobcenter Hausverbot?
Für ein zeitlich begrenztes Hausverbot, das auch in Zusammenhang mit einer Strafanzeige einhergehen kann, gibt es verschiedene Gründe.
„Schwere Beleidigung, Sachbeschädigung oder das Bedrohen von Mitarbeitern des Jobcenters führen zum Hausverbot“, sagt Uwe Ringelsiep.
Wie definiert das Jobcenter im Kreis Unna eine schwere Beleidigung?
Das kommt auf den konkreten Fall an. Eine Mitarbeiterin zum Beispiel als „dumme Kuh“ zu beschimpfen, erfüllt den Tatbestand noch nicht.
Ringelsiep: „Die Kolleginnen und Kollegen wissen sich bei solchen verbalen Anfeindungen auch anders zu wehren.“"
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2017-07-05 Radio Duisburg
111 Menschen haben Hausverbot im Jobcenter
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"Immer wieder werden Hartz-4 Empfänger im Duisburger Jobcenter gewalttätig oder bedrohen die Mitarbeiter.
111 Menschen haben wegen solcher Vorfälle aktuell Hausverbot. Gegen 47 von ihnen laufen sogar Strafanzeigen."
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2017-01-24 waz
Weniger als eine Hand voll Strafanzeigen
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"Wir haben insgesamt 52 000 Kunden in den Jobcentern. Im vergangenen Jahr haben wir 27 Hausverbote verhängt, im Jahr 2015 waren es zwanzig.
Dazu kommen noch für beide Zeiträume weniger als eine Hand voll Strafanzeigen. Die Zahl der Übergriffe ist also verhältnismäßig klein. Sie kommen vor, sind aber eher selten."
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2016-12-09 wp
Jobcenter wehrt sich gegen Beleidigungen
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"„Wir haben uns aus Gründen des Mitarbeiterschutzes dafür entschieden, konsequent gegen Beleidigungen und Beschimpfungen vorzugehen –
mit Strafanzeigen und Hausverboten.“
Keine Kinkerlitzchen
Denn natürlich gebe es in seiner Behörde mitunter unerfreuliche Nachrichten für Kunden, etwa
Leistungskürzungen. Doch lasse man es sich nicht gefallen, wenn darauf mit Beschimpfungen wie
„Schlampe“ oder Schlimmerem reagiert werde, sagte Quenkert."
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2015-05-10 jungewelt.de
Niemand muss allein zum Amt
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wa
2017-05-22 WP
17 Männer haben Hausverbot im Jobcenter
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"17 Männer haben im Jobcenter Hagen derzeit Hausverbot, vier davon unbefristet.
Sie alle haben Mitarbeitende im Jobcenter entweder körperlich oder verbal attackiert.
17, so heißt es aus dem Hagener Jobcenter sei - gemessen an der Zahl der Personen, die vom Jobcenter betreut werden - eigentlich sehr wenig.
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2013-11-29 ali-gegenwind.de
Hausverbot im ER-Verfahren gekippt
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2013-09-09 ali-gegenwind.de
Hausverbot der letzte Weg
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2014-10-07 gegen-hartz.de
Jobcenter verliert gegen Hartz IV-Kritiker - Hausverbot gegenüber Rechtsanwalt Dirk Feiertag rechtswidrig.
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2012-10-07 die-keas.org
Jobcenter Köln wendet KEA-Klage ab
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2012-09-23 jasminrevolution.wordpress.com
Sieg für Arbeitslose gegen Jobcenter
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2012-09-21 gegen-hartz.de
Hausverbot im Jobcenter Köln-Kalk rechtswidrig
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2012-09-20 die-keas.org
Prozessbericht: "Jobcenter kann sich sein Hausverbot sonstwohin schieben"
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2012-09-20 die-keas.org
KEA vor dem Verwaltungsgericht
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Forenbeiträge zum Thema: Hausverbote und Strafanzeigen
2015-05-15 hartz.info
Hausverbot beim Jobcenter – Anzeige bekommen – Strafantrag bekommen – soll 1250 zahlen
2012-07-01 Dr. Manfred Hammel
Das Hausverbot im JobCenter Aufsatz aus ZfF-10/2011:
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