IFG Anfrage 022

Hausverbote und Strafanzeigen in Jobcentern







       

Kurze Inhaltsübersicht:


1.    Einführung in das Thema
2.    Gesetzliche Grundlage
3.    3
4.    Urteile zum Thema: Hausverbot
5.    Infos zum Thema: Hausverbote und Strafanzeigen
6.    Presseberichte zum Thema: Hausverbote und Strafanzeige
7.    Forenbeiträge zum Thema: Hausverbote und Strafanzeigen
8.    Beispiel: verbale Bedrohung mit zwei Macheten, LSG Sachsen, Urteil vom 13.08.2015 - 3 AS 708/15
9.    Beispiel: rechtswidriges Hausverbot gegen einen Rechtsanwalt, VG Leipzig, 04.09.2014 - 5 K 15/13






Einführung in das Thema
Das Hausrecht in öffentlichen Gebäuden obliegt den verantwortlichen Geschäftsführern, ist aber aufgrund des Auftrags der Jobcenter an besonders hohe Toleranzgrenzen gebunden.










Hausrecht im Öffentlichen Recht
Das Hausrecht wird dann problematisch, wenn beispielsweise eine Behörde ein Hausverbot ausspricht In solchen Fällen ist das Hausverbot nicht nur Ausdruck des privatrechtliches Besitz- und Eigentumsrechts, sondern auch der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft, die zum Schutz der öffentlichen Einrichtung dient.
Es ist somit fraglich, ob nun der Verwaltungsrechtsweg der ordentliche Gerichtsweg vor den Zivilgerichten eröffnet ist. Es ist also eine Abgrenzung zum Privatrecht vorzunehmen. Nach der sog. modifizierten Subjektstheorie (auch als Zuordnungstheorie oder Sonderrechtstheorie bekannt) muss für den Verwaltungsrechtsweg die streitentscheidende Norm öffentlich-rechtlicher Natur sein, das heißt einen Hoheitsträger als Berechtigten oder als Verpflichtenden benennen. Diese Theorie bringt in einem solchen Fall jedoch keine Lösung, da die Behörde gerade privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich tätig geworden sein konnte.
Es sind daher entweder die sog. Interessentheorie oder sie sog. Subordinationstheorie heranzuziehen. Bei der Interessentheorie wird darauf abgestellt, ob die Maßnahme dem öffentlichen oder dem Individualinteresse dient. Bei der Subordinationstheorie wird hingegen geschaut, ob ein Verhältnis der Über- und Unterordnung oder ein Verhältnis der Gleichordnung vorliegt.
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I. Gesetz

§ 903 BGB Befugnisse des Eigentümers

§ 123 StGB Hausfriedensbruch

Stand: 01.01.1975
1Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
2Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.







II. Erste Anfrage



Text 1









III. Zweite Anfrage

Jobcenter Leipzig - Hausverbot gegen Rechtsanwalt Dirk Feiertag

2014-09-22 IFG-Anfrage    .

2014-10-10 Rückfrage    .

2014-12-05 Rückfrage Das JC versucht sich mit einer unzulässige Rückfrage nach einer Begründung der Erfüllung der Anfrage zu entziehen.   

2014-12-11 IFG-Anfrage erneute Anforderung

2015-04-10 Übersendung des Urteils im Volltext   VG Leipzig, 5 K 15/13    .






Link zur    Sanktionsstatistik der BA








III. Dritte Anfrage



Sozialgericht Heilbronn, S 10 AS 3793/14

2014-11-27 IFG Anfrage    IFG Anfrage

"In Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn (S 10 AS 3793/14) vom 19.11.2014 bestätigte das Sozialgericht ein Hausverbot gegen eine Ihrer Kundinnen wegen Störung des Dienstablauf und Hausfrieden.
Bitte Übersenden Sie mir eine Kopie der (nicht veröffentlichten) Entscheidung und Ihre Schriftsätze zur Begründung der Entscheidung an das Sozialgericht."


2014-12-01 IFG-Anfrage abgelehnt    Ablehnungsschreiben    .

2015-03-08    neue Anfrage ohne Rechtsfolgenbelehrung    .

2015-03-20    neue Abweisung    .

2015-03-26    Einschaltung des BfDI mit Anlagen    .

2015-04-22    Eingangsbestätigung und Antwort BFDI

2015-05-13    SG Heilbronn, Antwort vom 19.11.2014    Volltext S 10 AS 3793/14 .








         Urteile zum Thema: Hausverbot


2017-02-14 VG München, Beschluss    Az. M 17 K 11.6025    .
"16 Da ein Hausverbot eine grundrechtseinschränkende Maßnahme darstellt, die präventiven Charakter hat, indem sie darauf abzielt, zukünftige Störungen des Betriebsablaufs in der Behörde zu vermeiden, bedarf es entsprechend Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG zunächst der vorherigen (mündlichen oder schriftlichen) Anhörung des Betroffenen. Ergeht ein Hausverbot nicht unmittelbar auf eine im betroffenen Gebäude eskalierende Konfliktsituation, ist dem Betroffenen grundsätzlich auch schriftlich der dem beabsichtigten Hausverbot zugrundeliegende Sachverhalt zu schildern, die Verhängung des Verbots anzukündigen und ihm Gelegenheit zu geben, sich vor dem Erlass des Hausverbotes zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Es sind - spätestens in der Hausverbotsverfügung - die Tatsachen zu benennen, die in vorangegangener Zeit den Hausfrieden gestört haben. Weiter ist auszuführen, dass und warum in Zukunft wieder mit Störungen zu rechnen und das Hausverbot daher erforderlich ist, um erneute Vorfälle zu verhindern. Da eine Behörde aber auch mit aus ihrer Sicht schwierigen Besuchern zurechtkommen muss, ist ihr die Möglichkeit der Verhängung eines Hausverbotes erst dann eröffnet, wenn es durch das Verhalten des Adressaten zu einer beachtlichen, das heißt mehr als nur leichten und/oder vorübergehenden Beeinträchtigung der öffentlichen Tätigkeit innerhalb der Behörde gekommen ist und darüber hinaus zu besorgen ist, dass auch zukünftig mit solchen gravierenden Beeinträchtigungen zu rechnen ist, die nicht anderweitig verhindert werden können. 17 Dies ist anzunehmen, wenn der Dienstablauf nachhaltig gestört worden ist, weil beispielsweise Bedienstete beleidigt werden oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weise aggressiv reagiert und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen ist. Als Verwaltungsakt muss das Hausverbot hinreichend bestimmt sein (Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG), insbesondere der Adressat, der Geltungsbereich sowie die Art und die Dauer des Verbots müssen genau bezeichnet werden.


2016-04-21 Sächsisches Landessozialgericht    Az. L 3 AS 7/15    .
2014-12-02 SG Chemnitz    S 20 AS 1459/14    .


2015-06-16 SG Aachen, Beschluss    S 11 AS 521/15 ER und S 11 AS 522/15    .
                               Hausverbot beim JobCenter - Sozialgerichte nicht zuständig    .

2014-11-26 VG Heilbronn, Beschluss, M. ./. Jobcenter Landkreis Heilbronn    Az. S 10 AS 3793/14    .


2014-09-04 VG Leipzig, Verwaltungsgericht Leipzig 04.09.2014, RA    Az. 5 K 15/13    .


2014-07-21 BSG, Beschluss B 14 SF 1/14 R    .
" Für Streitigkeiten über ein Hausverbot, das von einem Jobcenter gegenüber einem Antragsteller auf Leistungen nach dem SGB II ausgesprochen wurde, sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig und nicht die allgemeinen Verwaltungsgerichte oder die ordentlichen Gerichte."

2014-03-04 LSG NRW, Beschluss    L 19 AS 2157/13 B    .

2013-10-17 OVG Hamburg, Beschluss    3 So 119/13    .

2014-04-03 LSG NRW, Beschluss    L 19 AS 2157/13 B    .
2013-01-14 SG Köln, S 18 SV 28/13

2012-02-16 VG München, Beschluss    Az. M 17 K 11.6025    .
" . . . dem Kläger sei für das Jobcenter im Sozialbürgerhaus … ein Hausverbot erteilt worden. Er trete dort regelmäßig als "Bevollmächtigter" diverser Leistungsempfänger auf, beantrage Leistungen für diese und störe im Rahmen dessen die Aufgabenerfüllung des Jobcenters in erheblichem Maße. Aufgrund des im vorliegenden Fall gegebenen engen Sachzusammenhangs zwischen dem erteilten Hausverbot und den Aufgaben nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sei der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben. Es werde daher beantragt, das Verfahren an das Sozialgericht München zu verweisen. "


2012-02-16 BSG    Az. M 17 K 11.6025    B 14 SF 1/08 R

2011-08-01 VG Düsseldorf, Beschluss    21 L 1077/11    .
"Das verfügte Hausverbot hat grundsätzlich die Tatsachen zu benennen, die in vorangegangener Zeit den Hausfrieden gestört haben. Des weiteren ist erforderlich, dass in Zukunft wieder mit Störungen zu rechnen ist und daraus folgend das Hausverbot nötig ist, entsprechende erneute Vorfälle zu verhindern. Allerdings muss eine Behörde auch mit aus ihrer Sicht schwierigen Besuchern zurechtkommen und sie ihr Anliegen ungehindert vortragen zu lassen.
Sie kann nicht sogleich auf ein Hausverbot zurückgreifen. Diese Möglichkeit ist dann eröffnet, wenn der Dienstablauf nachhaltig gestört wird, z. B. weil Bedienstete beleidigt oder bedroht worden sind oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weise aggressiv reagiert und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen ist.
"


2011-02-01 SG Berlin, Beschluss    Sozialgericht Berlin kippt im Eilverfahren ein durch das JobCenter für 1 Jahr erteiltes Hausverbot    .

2010-11-12 Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss    L 7 AS 593/10 B ER    .
                       SG Chemnitz, 13.09.2010 - S 37 AS 5052/10 (Vorinstanz)
"Dem ist die Antragsgegnerin entgegen getreten und hat vorgetragen, der Antragsteller habe von Dezember 2009 bis August 2010 öfter ohne Termin vorgesprochen bzw. wiederholt angerufen und durch seine aggressive Art den Dienstbetrieb gestört sowie die Mitarbeiter der Antragsgegnerin bedroht und beschimpft. Am 18.08.2010 habe er gegenüber seiner Fallmanagerin wörtlich erklärt, "Überlegen Sie, was Sie tun, sonst wird Ihnen was passieren" und damit gedroht, dass sein Sohn bald Halbwaise und die Fallmanagerin dafür verantwortlich sei.
[...]
Daher musste im eilbedürftigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht weiter aufgeklärt werden, ob es tatsächlich zu den von der Antragsgegnerin vorgetragenen Beschimpfungen und Bedrohungen, die vom Antragsteller nicht in Abrede gestellt werden, gekommen ist. Denn schon die Forderung des Antragstellers, die Dienststelle täglich aufsuchen und telefonische Erstkontakte über die Telefonanlage der Antragsgegnerin ausführen zu können, steht außer Verhältnis zu dem Beratungs- und Betreuungsbedarf, den er im Rahmen des § 14 Satz 1 SGB II vernünftigerweise beanspruchen kann. Es liegt auf der Hand, dass durch eine derart häufige Vorsprache bei der Fallmanagerin ein geordneter Ablauf der übrigen dienstlichen Geschäfte in der Dienststelle nicht mehr gewährleistet werden kann.
[...]
Denn die Antragsgegnerin ist im Interesse ihrer Mitarbeiter sowie der anderen Leistungsempfänger gehalten, Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen, bevor es zu Beschimpfungen, Bedrohungen oder gar Tätlichkeiten kommt.
"


2010-03-15 VG Berlin, Urteil    Az. 34 K 78.09    .

Klage auf Aufhebung des Hausverbotes abgewiesen:
"Seitens des Klägers sei es in mehreren Fällen zu verbalen Entgleisungen und Beleidigungen, teilweise auch zu körperlichen Übergriffen gekommen. Der Kläger habe in einem dieser Fälle damit gedroht, bestimmte Bedienstete durch Einsatz von Schusswaffen „alle“ oder in sonstiger Weise „kalt“ zu machen. Diese habe er teilweise als „Lügnerin und Diebin“, teils als „Du Schlampe“ abqualifiziert. Bei anderer Gelegenheit darum gebeten, auf dem Flur bestimmte Musik etwas leiser abzuspielen, habe er entgegnet: „Was is’? Willst Du was auf die Schnauze, Du Opfer!“. Nach späterer Wiederholung der Bitte habe er gedroht: „Ich hau Dir gleich auf die Fresse!“ Bezogen auf eine andere Bedienstete habe er geäußert: „Wenn ich sehe, wie die aus dem Regio steigt, reiße ich ihr alle Haare aus und mach’ sie kaputt. Ich schwöre es"."


2010-02-23 VG Neustadt/Wstr., Beschluss    4 L 103/10.NW    .
" Der Antrag wird abgelehnt.
Der Ausspruch eines Hausverbots hat präventiven Charakter, indem er darauf abzielt, zukünftige Störungen des Betriebsablaufs in der Behörde zu vermeiden. Das ausgesprochene Hausverbot hat daher grundsätzlich zunächst die Tatsachen zu benennen, die in vorangegangener Zeit den Hausfrieden gestört haben, weiter ist anzuführen, dass in Zukunft wieder mit Störungen zu rechnen und das Hausverbot daher erforderlich ist, um erneute Vorfälle zu verhindern. Allerdings muss eine Behörde auch mit aus ihrer Sicht schwierigen Besuchern zurechtkommen. Sie kann daher nicht sogleich auf ein Hausverbot zurückgreifen. Diese Möglichkeit ist ihr vielmehr erst dann eröffnet, wenn es durch das Verhalten des Adressaten zu einer beachtlichen, d.h. mehr als nur leichten und/oder vorübergehenden Beeinträchtigung der öffentlichen Tätigkeit innerhalb der Behörde gekommen ist (Mißling, NdsVBl 2008, 267, 270). Dies ist anzunehmen, wenn der Dienstablauf nachhaltig gestört wird, zum Beispiel weil Bedienstete beleidigt werden oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weise aggressiv reagiert und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 7 B 10104/05.OVG -).
"


2011-02-22 BVerfG, Urteil    1 BvR 699/06    .
" Der Antrag wird abgelehnt.
"










         Infos zum Thema: Hausverbote und Strafanzeigen

2018-06-25 Jobcenter Osnabrück, Stadt    Geschäftsanweisung 04/2018 - Durchsetzung des Hausrechts     .

2014-03-26 Viele Facetten zum Thema Hausverbot - Aktuelles zum Thema Hausverbot    .

2012-08 Dirk Feiertag./.Jobcenter Leipzig    Datenskandal – Klage gegen Jobcenter .
                      "OBM-Kandidat Dirk Feiertag reichte heute gegen ein ihm erteiltes Hausverbot im Jobcenter Leipzig Klage ein.
                      Das Jobcenter hatte am 01.08.2012 ein Hausverbot gegen ihn verhängt, nachdem er einen Datenskandal im Dienstgebäude in der Georg-Schumann-Str. 150 aufgedeckt hatte."


2012-07-09 Dr. Manfred Hammel    Das Hausverbot im JobCenter .

2012-01-08 soziales-netzwerk-bgs.de    Zu Hausverbot im Jobcenter (vormals ARGE)    .

2013-10-03 anwalt-kiel.com    Hartz 4-Empfänger darf einen Beistand mit zum Termin bringen – Jobcenter darf nicht tricksen .

2008-08-29 Jens Ferner    Das Hausverbot im öffentlichen Recht .

2004-10-08 Frankfurter Rundschau    Strafantrag gegen Beamte stellen, die sich rechtswidrig verhalten .









         Presseberichte zum Thema: Hausverbote und Strafanzeigen

2017-07-07 ruhrnachrichten    Wann das Jobcenter im Kreis Unna Hausverbot erteilt    .
"Wann bekommt ein Kunde beim Jobcenter Hausverbot?
Für ein zeitlich begrenztes Hausverbot, das auch in Zusammenhang mit einer Strafanzeige einhergehen kann, gibt es verschiedene Gründe. „Schwere Beleidigung, Sachbeschädigung oder das Bedrohen von Mitarbeitern des Jobcenters führen zum Hausverbot“, sagt Uwe Ringelsiep.
Wie definiert das Jobcenter im Kreis Unna eine schwere Beleidigung?
Das kommt auf den konkreten Fall an. Eine Mitarbeiterin zum Beispiel als „dumme Kuh“ zu beschimpfen, erfüllt den Tatbestand noch nicht. Ringelsiep: „Die Kolleginnen und Kollegen wissen sich bei solchen verbalen Anfeindungen auch anders zu wehren.“
"


2017-07-05 Radio Duisburg    111 Menschen haben Hausverbot im Jobcenter    .
"Immer wieder werden Hartz-4 Empfänger im Duisburger Jobcenter gewalttätig oder bedrohen die Mitarbeiter. 111 Menschen haben wegen solcher Vorfälle aktuell Hausverbot. Gegen 47 von ihnen laufen sogar Strafanzeigen."


2017-01-24 waz    Weniger als eine Hand voll Strafanzeigen    .
"Wir haben insgesamt 52 000 Kunden in den Jobcentern. Im vergangenen Jahr haben wir 27 Hausverbote verhängt, im Jahr 2015 waren es zwanzig. Dazu kommen noch für beide Zeiträume weniger als eine Hand voll Strafanzeigen. Die Zahl der Übergriffe ist also verhältnismäßig klein. Sie kommen vor, sind aber eher selten."


2016-12-09 wp    Jobcenter wehrt sich gegen Beleidigungen    .
"„Wir haben uns aus Gründen des Mitarbeiterschutzes dafür entschieden, konsequent gegen Beleidigungen und Beschimpfungen vorzugehen – mit Strafanzeigen und Hausverboten.“
Keine Kinkerlitzchen
Denn natürlich gebe es in seiner Behörde mitunter unerfreuliche Nachrichten für Kunden, etwa Leistungskürzungen. Doch lasse man es sich nicht gefallen, wenn darauf mit Beschimpfungen wie „Schlampe“ oder Schlimmerem reagiert werde, sagte Quenkert.
"


2015-05-10 jungewelt.de    Niemand muss allein zum Amt    .    wa

2017-05-22 WP    17 Männer haben Hausverbot im Jobcenter    .
"17 Männer haben im Jobcenter Hagen derzeit Hausverbot, vier davon unbefristet. Sie alle haben Mitarbeitende im Jobcenter entweder körperlich oder verbal attackiert. 17, so heißt es aus dem Hagener Jobcenter sei - gemessen an der Zahl der Personen, die vom Jobcenter betreut werden - eigentlich sehr wenig. "


2013-11-29 ali-gegenwind.de    Hausverbot im ER-Verfahren gekippt    .   

2013-09-09 ali-gegenwind.de    Hausverbot der letzte Weg    .   

2014-10-07 gegen-hartz.de    Jobcenter verliert gegen Hartz IV-Kritiker - Hausverbot gegenüber Rechtsanwalt Dirk Feiertag rechtswidrig.    .

2012-10-07 die-keas.org    Jobcenter Köln wendet KEA-Klage ab    .

2012-09-23 jasminrevolution.wordpress.com    Sieg für Arbeitslose gegen Jobcenter .

2012-09-21 gegen-hartz.de    Hausverbot im Jobcenter Köln-Kalk rechtswidrig    .

2012-09-20 die-keas.org    Prozessbericht: "Jobcenter kann sich sein Hausverbot sonstwohin schieben"    .

2012-09-20 die-keas.org    KEA vor dem Verwaltungsgericht    .









         Forenbeiträge zum Thema: Hausverbote und Strafanzeigen

2015-05-15 hartz.info Hausverbot beim Jobcenter – Anzeige bekommen – Strafantrag bekommen – soll 1250 zahlen    

2012-07-01 Dr. Manfred Hammel Das Hausverbot im JobCenter     Aufsatz aus ZfF-10/2011: .








                       
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