Thema: Selbstjustiz Mit der Einführung des SGB II wurde ein Regelwerk vorgelegt von kaum zu überbietender Schlechtleistung. Eine Flut von Widersprüchen und Klagen wogt seitdem über das Land. Die ARGE MK versucht bisweilen eigene Rechtsbegriffe selbst zu definieren und "lokales Recht" zu installieren. Im Folgenden soll versucht werden einzelne juristische "Sonderregeln" aufzuzeigen, die die ARGE Märkischer Kreis gegenüber Rechtsunkundigen durchzusetzen versucht.""
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