Klage: 144

gegen das Jobcenter Märkischer Kreis


Thema: Umzug "ohne Genehmigung"

SGB II § x




Widerspruch W ????/10
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 56 AS 1042/22, 2022
Richterin Dörnert



       

Kurze Inhaltsübersicht:


1.    Kurze Einleitung
2.    Gesetzliche Grundlage
3.    Chronologie
4.    Urteile zum Thema
5.    Infos zum Thema
6.    Presseberichte zum Thema
7.    Foreneinträge zum Thema




        Kurze Einleitung

Ob unüberlegt, blauäugig oder unwissend, Leistungsberechtigte müssen sich vor der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrags die Genehmigung beim Jobcenter einholen wenn Sie Folgeschäden vermeiden wollen.

Aber wie verhält sich das, wenn der zuständige Sachbearbeiter immer falsch berät?

Wenn angefragte Jobcenter Mietobergrenzen vorgeben, die auf einem Konzeptentwurf beruhen, der nicht einmal als Schlüssig geprüft zertifiziert ist?

Die Wohnung ist zu teuer, weil das Jobcenter eigene nicht rechtskräftige Vorgaben anwendet unter Verachtung der aktuellen Rechtsprechung.







         Chronologie



24.01.2022     Widerspruch vom 24.01.2022 (W 121/22)
" Text "


05.04.2022     Widerspruchsbescheid W 121/22
" Text "


06.04.2022     Widerspruch gegen Änderungsbescheid über vorläufige Leistungen zur Sicherung vom 11.03.2022
" Text "


06.04.2022     Widerspruch gegen Änderungsbescheid über vorläufige Leistungen zur Sicherung vom 31.03.2022
" Text "


07.04.2022     Widerspruch W 645/22 & W 646/22
" Text "


19.04.2022     Klage - Feststellungsklage
" Text "


18.07.2022     Klage - Widerspruch gegen den vorläufigen Änderungsbescheid vom 11.03.2022
" Text "


05.09.2022     Antrag auf Kostenübernahme der Betriebskostenabrechnung vom 31.08.2022 abgelehnt
"Ihf Antrag vom 31.08.2022 auf Kostenübernahme Ihrer Betriebskostenabrechnung. für den Abrechnungszeitraum vom 01.04.2021 bis 31.12.2021 wird abgelehnt (§ 22 Absatz 1 Satz 1 SGB 11 in Verbindung mit § 22 Absatz 3 SGB II).

Begründung:

Mit Schreiben vom 31.08.2022 reichten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung des Jahres 2021 ein und beantragten die Übernahme der noch ausstehenden Kosten. Für das Jahr 2021 haben Sie demnach noch eine Nachzahlung in Höhe von 133,20 Euro zu entrichten."

Sie sind zum 01.04.2021 ohne Genehmigung in die Wohnung Astr. x gezogen.
Die Kosten der Unterkunft werden in maximaler Gesamthöhe (incl. Heizkosten) von 297,48 übernommen.


20.12.2022     SG Dortmund fordert Fotos
"Es wird erneut um die Übersendung von Nachweisen (z.B. Fotos) für die Notwendigkeit des Umzuges an das Gericht gebeten (vgl. Verfügung vom 07.09.2022).

Hierzu nimmt der Beklagte wie folgt Stellung.

Eine erneute Rücksprache mit der zuständigen Leistungssachbearbeiterin ergab, dass dort weder Fotos eingereicht noch über eine Unbewohnbarkeit der.Wohnung gesprochen wurde. Das zitierte und in Kopie beigefügte Urteil bezieht sich auf das Schlüssige Konzept. Hier liegt jedoch ein ungenehmigter Umzug vor, wonach dann nach § 22 SGB Abs. 1 Satz 2 II nur die bisherigen Kosten der Unterkunft und Heizung zu übernehmen sind.

Bereits im Rahmen der Prüfung des Widerspruchs waren Unterlagen angefordert worden, die die Notwendigkeit des Umzuges belegen sollten, da erstmalig im Widerspruchsverfahren vorgetragen wurde, dass in der vorherigen Wohnung Schimmelbefall vorgelegen haben sollte. Darauf erfolgte keine weitere Äußerung. Weder wurde vorgetragen, dass man die Schimmelbildung dem Vermieter gemeldet hat (Mangel), noch ob und was dieser deshalb unternommen hat. Bereits da hätte die Klägerin darauf hinweisen können, dass ihrer Meinung nach schon entsprechende Dokumente vorgelegt worden waren."






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