Klage: 119

gegen das Jobcenter Märkischer Kreis


Thema: fehlerhafte Kindergeldanrechnung, 30%-Sanktion

SGB II § 31




Widerspruch W 299/17
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 38 AS 1268/17, 06.12.2017
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 38 AS 5283/17, 06.12.2017
Richterin Pflückebaum



       

Kurze Inhaltsübersicht:


1.    Kurze Einleitung
2.    Gesetzliche Grundlage
3.    Chronologie
4.    Urteile zum Thema
5.    Infos zum Thema
6.    Presseberichte zum Thema
7.    Foreneinträge zum Thema




        Kurze Einleitung

Aufgrund fehlerhafter Kindergeldanrechnung war die Klage erfolgreich und brachte dem Kläger weitere 372,00 € Nachzahlung ein.
Außerdem wurde ein 30%-Sanktion auf 6 Wochen verkürzt,




         Chronologie



30.07.2021     Erinnerung an Zinsen
Sitzungsprotokoll vom 06.12.2017, S 38 AS 1268/17
& Kurzmitteilung vom 08.04.2019:
"Herr ... hat eine Nachzahlung in Höhe von 372,00 Euro von SGB II Leistungen erhalten. Vom 01.11.2017 bis 31.10.2018 sind dies monatlich 31,00 Euro."


11.11.2016     Bewilligungsbescheid .

06.01.2017     Aufhebungsbescheid
" Text2017-11 "


08.01.2017     Bescheid

03.02.2017     Sanktionsbescheid (122,70 € x 3 = 368,10 €)
"für die Zeit vom 1. April 2017 bis 30. Juni 2017 (Minderungszeitraum) wird eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds II monatlich um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Gesamtbetrags, festgestellt.
Ihr Arbeitslosengeld II mindert sich um 122,70 Euro monatlich."


14.02.2017     Widerspruchsbescheid

09.10.2020     Widerspruchsbescheid

02.11.2017     Was

02.03.2017     Sanktionsbescheid
"Minderung Ihres Arbeitslosengelds II (Sanktion)
Sehr geehrter Herr x
für die Zeit vom 1. April 2017 bis 30. Juni 2017 (Minderungszeitraum) wird eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds II monatlich um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Gesamtbetrags, festgestellt.
Ihr Arbeitslosengeld II mindert sich um 122,70 Euro monatlich."


02.04.2017     Klage S 38 AS 5283/17 - EGV/Sanktion

06.12.2017     Sitzungsprotokoll
"Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Beteiligten in dem Verfahren S 38 AS 1268/17 folgenden Vergleich:
1. Der Beklagte erstattet unter Abänderung des Widerspruchsbescheides vom 14.02.2017 dem Kläger die im Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid vom 08.11.2016 in der Fassung des Aufhebungsbescheides vom 06.01.2017 entstanden Aufwendungen zu 50%

[...]
Der Bescheid vom 02.03.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.10.2017 wird insofern abgeändert, als die Sanktion auf 6 Wochen gegrenzt wird."


28.03.2019     Änderungsbescheid über Leistungen (für die Zeit vom 01.11.2017 bis 31.10.2018)
"Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Im Klageverfahren wurden Kontoauszüge mit den entsprechenden Zahlungseingängen der Familienkasse vorgelegt. Aus diesen ergibt sich der tatsächliche Kindergeldbetrag."


08.04.2019     Kurzmitteilung
Freigabe der Leistungen
"Herr x hat eine Nachzahlung in Höhe von 372,00 Euro von SGB II Leistungen erhalten. Vom 01.11.2017 bis 31.10.2018 sind dies monatlich 31,00 Euro. "






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         Infos zum Thema: x









         Presseberichte zum Thema: x









         Forenbeiträge zum Thema: x










                       
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