Klage: 091

gegen das Jobcenter Märkischer Kreis


Thema: endgültige Festsetzung

SGB II § 41a



       

Kurze Inhaltsübersicht:


1.    Kurze Einleitung
2.    Gesetzliche Grundlage
3.    Chronologie
4.    Urteile zum Thema
5.    Infos zum Thema
6.    Presseberichte zum Thema
7.    Foreneinträge zum Thema




        Kurze Einleitung

Am 31.07.2017 wurde der Erstattungsbetrag in Höhe von 1033,94 € endlich auf dem Konto gut geschrieben.




         Chronologie



19.10.2015     Antrag auf Leistungen

26.07.2017     Der Bewilligungsbescheid ersetzt den fehlerhaften Bescheid für die Zeit vom 01.11.2015 bis 30.04.2016
26.07.2017
"auf Ihren Antrag vom 19.10.2015 bewillige ich Ihnen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen für die Zeit vom 01.11.2015 bis 30.04.2016 folgende Leistungen:
Die Leistungen werden monatlich im Voraus gezahlt.
Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.
Begründung:
Ihr Leistungsanspruch für den oben genannten Zeitraum konnte anhand Ihrer Lohnabrechnungen neu berechnet und endgültig festgesetzt werden. Die Neuberechnung hat eine Nachzahlung in Höhe von 1347,22 Euro und eine Überzahlung in Höhe von 173,28 Euro ergeben. Die Überzahlung wird mit der Nachzahlung verrechnet. Dies erscheint im Bescheid aus systemtechnischen Gründen als Gutschein. Demnach verbleibt eine Nachzahlung in Höhe wn 1173,94 Euro.
Der Restbetrag in Höhe wn 1173,94 Euro wird Ihnen in den nächsten Tagen überwiesen. "


31.07.2017     Am 31.07.2017 wurde der Erstattungsbetrag in Höhe von 1033,94 € endlich auf dem Konto gut geschrieben. .





         Urteile zum Thema: x









         Infos zum Thema: x









         Presseberichte zum Thema: x









         Forenbeiträge zum Thema: x










                       
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