Klage: 076gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: Waschmaschine
SGB II § 24 Widerspruch W 168/14
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 27 AS 420/14, 19.07.2016
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 27 AS 421/14, 19.07.2016 (174,83 €)
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Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einleitung |
2. Gesetzliche Grundlage |
3. Chronologie |
4. Urteile zum Thema |
5. Infos zum Thema |
6. Presseberichte zum Thema |
7. Foreneinträge zum Thema |
![]() Kurze Einleitung Überlassung einer Waschmaschine - oder . . . ein Alltagsbeispiel politisch gewollter Verelendung Langlebige Gebrauchsgüter sind in der Regelsatzermittlung nicht hinreichend berücksichtigt. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23.Juli 2014 - 1 BvL 10/12 ausdrücklich hingewiesen. Rn 120 "Nach der vorliegenden Berechnungsweise des Regelbedarfs ergibt sich beispielsweise die Gefahr einer Unterdeckung hinsichtlich der akut existenznotwendigen, aber langlebigen Konsumgüter, die in zeitlichen Abständen von mehreren Jahren angeschafft werden, eine sehr hohe Differenz zwischen statistischem Durchschnittswert und Anschaffungspreis. So wurde für die Anschaffung von Kühlschrank, Gefrierschrank und -truhe, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspül- und Bügelmaschine (Abteilung 05; BTDrucks 17/3404, S. 56, 140) lediglich ein Wert von unter 3 € berücksichtigt. Desgleichen kann eine Unterdeckung entstehen, wenn Gesundheitsleistungen wie Sehhilfen weder im Rahmen des Regelbedarfs gedeckt werden können noch anderweitig gesichert sind (vgl. BVerfGE 125, 175 <252 ff.>)." Als das Jobcenter Märkischer Kreis bei der Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrages (WBA) am xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx |
![]() Chronologie 16.10.2013 Die Rechnung über einen SIEMENS Waschtrockenvollautomat IQ300 beziffert den Preis mit 1049,00 € 24.10.2013 Kontoauszug 23 . belegt eine Einzahlung für Freitag, den 18.10.2013 in Höhe von 1049,00 €. Drei Tage später wurde das Geld weitergeleitet, um die Rechnung zu begleichen. 30.10.2013 Aufforderung zur Mitwirkung Folgende Unterlagen/Angaben werden noch benötigt: - Kontoauszüge Nr. 24 - bitte nehmen Sie Stellung zu der Bareinzahlung in Höhe von 1049,OO Euro - wofür wurde diese weiter geleitet? - wurde die Bareinzahlung aus eigenem Vermögen getätigt oder stammt dieser Betrag wn wem Dritten? - aktueller Sparbuchauszug 12.11.2013 Anhörung und Antwort 23.11.2013 Änderungsbescheid (W 421/12) 02.12.2013 Änderungsbescheid (W 420/12) 06.01.2014 Widerspruchsbescheid (W 420/12) 27.05.2016 Anruf der ängstlichen Klägerin beim Sozialgericht. 19.07.2016 Erörterungstermin und Sitzungsprotokoll |
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