Klage: 068gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: 30%-Sanktion wegen Bewerbung im "falschen" Monat
SGB II § 31 Widerspruch W 191/12
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 27 AS 1608/12, 04.12.2015
|
Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einleitung |
2. Gesetzliche Grundlage |
3. Chronologie |
4. Urteile zum Thema |
5. Infos zum Thema |
6. Presseberichte zum Thema |
7. Foreneinträge zum Thema |
Kurze Einleitung
Die vorliegende Beispielklage zeigt anschaulich, dass Eingliederungsvereinbarungen beim Jobcenter Märkischer Kreis zur Irreführung und Disziplinierung durch Sanktionen zweckentfremdet und missbraucht werden. Ausgang der Leistungskürzung war eine leichtfertig unterzeichnete Eingliederungsvereinbarung vom 21.06.2011 in der die Jobcentermitarbeiterin vier Bewerbungsbemühungen pro Monat eingefordert hatte und im Gegenzug die Kostenünbernahme für die Bewerbungen an die Bedingung einer vorherigen Antragstellung band. Vier Bewerbungen im Monat. Das sind 48 Bewerbungen im Jahr. Der Leistungsberechtigte legte für das Jahr 2011 sogar 82 Bewerbungen vor - und wurde dafür sanktioniert. "Am 04.12.2015 wurde vor dem Sozialgericht Dortmund Az.: S 27 AS 1608/12, eine 30%ige Sanktion aus dem Jahr 2012 verhandelt. Ausgang der Leistungskürzung war eine leichtfertig unterzeichnete Eingliederungsvereinbarung vom 21.06.2011 in der die Jobcentermitarbeiterin vier Bewerbungsbemühungen pro Monat samt einigen missverständlichen Verklausulierungen und Sonderwünschen eingefordert hatte. Mit der Begründung, der Kläger habe im Monat Juni 2011 keine vier Bewerbungen nachgewiesen, sanktionierte die übereifrige Jobcentermitarbeiterin den Mann um 30%. Von Januar 2012 bis März 2012 kürzte das Jobcenter Märkischer Kreis seine Existenzsichernden Leistungen um jeweils 109,20 €. Rechtswidrig, wie sich zeigen sollte. Nicht nur die Jobcenter, sondern offensichtlich auch die Vorsitzende Richterin Moos legte die Gesetze hier zum Nachteil der Betroffenen aus. Vier Bewerbungen im Monat. Das sind 48 Bewerbungen im Jahr. Der Leistungsberechtigte legte für das Jahr 2011 sogar 82 Bewerbungen vor - und wurde sanktioniert, weil er anstelle der geforderten vier Bewerbungen im Monat Juni, mehrere Bewerbungen in anderen Monaten verschickt hatte." weiter |
Chronologie
21.06.2011 Eingliederungsvereinbarung 07.12.2011 Anhörung 3 x 110,10 € 21.12.2011 Sanktionsbescheid 28.11.2012 20.01.2012 Widerspruch 21.03.2012 Widerspruchsbescheid 20.04.2012 Klage ??? Erörterungstermin 04.12.2015 Hauptsacheverhandlung |
Urteile zum Thema: Sanktion ![]() |
Infos zum Thema: Sanktion ![]() |
Presseberichte zum Thema: Sanktion ![]() 2015-12-26 Lokalkompass Konstruierte 30%-Sanktion zur Disziplinierung und Vermögensschädigung . |
Forenbeiträge zum Thema: Sanktion ![]() 2015-12-26 hartz.info Konstruierte 30%-Sanktion zur Disziplinierung und Vermögensschädigung . |