Klage: Beispiel 053gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: Leistungsanspruch nach EU-Recht (hier: Österreich)
SGB II § 7 Widerspruch W 35518-00070/13
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 5 AS 4143/13 ER, 26.09.2013
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 19 AS 5546/13
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Kurze Einleitung
Die Antragstellerin ist österreichische Staatsangehörige. Sie reiste am 07.08.2013 mit Ihrem minderjährigen Sohn in die Bundesrepublik Deutschland ein, um Ihren künftigen Lebensmittelpunkt nach hier zu verlagern. Am 13.08.2013 stellte sie einen Antrag auf Sozialleistungen zur Überbrückung bis zur Arbeitsaufnahme beim Jobcenter Märkischer Kreis. Aber anstelle eines regelkonformen, widerspruchsfähigen Bescheides, wurden ihre Leistungsansprüche geleugnet und sie wurde aufgefordert eine Verzichtserklärung auf die beantragten Sozialleistungen zu unterzeichnen. Eine Widerrufsmöglichkeit wurde nur für die Zukunft und in Verbindung mit einem neuen Antrag auf Leistugen in Aussicht gestellt. Auch das ist Falschberatung durch eine Sozialbehörde mit der Zielsetzung der Vermögensschädigung: keine Leistungen für die Zeit vom 13.08.2013 - 05.09.2013! Durch die leichtfertige Unterzeichnung der Verzichtserklärung wurden der Frau erst per Richterspruch Leistungen ab dem 06.09.2013, dem Widerspruchsdatum, zugebilligt. |
Chronologie
13.08.2013 Antrag auf ALG II-Leistungen 20.08.2013 Der Jobcentermitarbeiter forderte die Antragstellerin auf eine . Verzichtserklärung auf die beantragten Sozialleistungen zu unterzeichnen. 03.09.2013 Der Ablehnungsbescheid behauptet eine Sperrzeit von drei Monaten ab der Antragstellung und begründet dies mit einem veralteten Rechtsstand. 06.09.2013 Widerspruch "Die vom Antragsgegner vertretene Rechtsauffassung ist überholt. " 06.09.2013 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: "Die vom Antragsgegner vertretene Rechtsauffassung ist überholt." 09.09.2013 Das Sozialgericht bestätigt des Eingang der Klage und weist diese unter dem Aktenzeichen S 5 AS 4143/13 ER der 5. Kammer zu. 11.09.2013 Die Klageerwiderung 20.09.2013 Mit einer eidesstattlichen Versicherung bekräftigt die Klägerin ihre Lebenssituation . 23.09.2013 Bereits drei Tage später kann sie einen Arbeitsvertrag über einen Minijob vorweisen . 26.09.2013 Beschluss S 5 AS 4143/13 ER B . 05.11.2013 Der Widersspruchsbescheid wird erst nach (teilweise) erfolgreicher Klage im ER-Verfahren erstellt und zielt darauf, die Anwaltskosten zu verweigern. 26.11.2013 Klage 12.12.2013 Klageeingang bestätigt: S 19 AS 5546/13 03.09.2014 Ablehnungsbescheid |
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Presseberichte zum Thema: EU-Recht
Europäisches Fürsorgeabkommen gibt Anspruch auf SGB II – Leistungen . 2012-03-28 taz Hartz-IV-Sperre für EU-Zuwanderer - Alle Klarheiten beseitigt . |
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