Klage: Beispiel 050gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: Leistungsanspruch nach EU-Recht (hier: Slowakei)
SGB II § 7 Widerspruch W 00013/13
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS xxx/13, 06.05.2013
LSG NRW, Az.: L 6 AS 1080/13 B, 02.09.2013
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Kurze Einleitung
Im vorliegenden Fall geht es um die Prüfung der Rechtsansprüche auf Leistungen für eine Frau, die aus familiären Gründen aus der Slowakei eingereist ist. Dabei ist nach wie vor ungeklärt, ob der Leistungsausschluss gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II mit dem Europarecht vereinbar ist. Die Bewertung der Definitionen und Anwendbarkeit von "Sozialhilfe" oder "Grundsicherung für Arbeitssuchende" wurden mittlerweile dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt. |
Chronologie
11.12.2012 Noch bevor Leistungen erbracht werden, ja selbst vor einer Leistungsentscheidung wurde der Antragstellerin eine bereits vorbereitete Eingliederungsvereinbarung vorgelegt mit der Verpflichtung zur Teilnahme an einer Maßnahme. Ein Profiling, wie es der Gesetzgeber vorgegeben hat, wurde nicht erstellt. 15.03.2013 Antragstellung 02.04.2013 SG Dortmund, S 27 AS 1656/13 ER 02.04.2013 ER-Klage 10.04.2013 Widerspruchsbescheid 15.05.2013 Beschluss 05.06.2013 Beschwerde 02.09.2013 LSG NRW LSG-Beschluss |
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