Widerspruch: Beispiel 049gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: rechtswidrige 30%-Sanktion
SGB II § 31 Widerspruch W-35502-01843/13
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Sanktion und Zeitarbeit
Ein neues Beispiel rechtswidriger Sanktionierung zeigt eine weitere Facette des Hartz-Systems. Die Jobcentermitarbeiter betätigen sich regelmäßig als Handlanger der Zeitarbeitsfirmen. Auf Zuruf werden potenzielle Erwerbslose in Scharen den Zeitarbeitsfirmen zugetrieben. Kaum ist ein Jobangebot eingegangen, werden - ob passend oder nicht - mehrere Erwerbslose mit dem gleichen Angebot "beglückt". Und egal, ob die Post ankommt oder nicht, wenn die Zeitarbeitsfirma zurückmeldet, dass sich die Personen nicht gemeldet haben, so greift die Sanktionsroutine und die Leistungseinstellungen werden vollstreckt. Dabei entsprechen die Rückmeldungen der Zeitarbeitsfirmen nicht immer der Wahrheit. So auch im Fall eines angeblich zugestellten Angebotes eines Beschäftigungsverhältnis als Montierer bei der Firma Firma ASF Personalservice in Iserlohn. Allerdings erhielt der Erwerbslose tatsächlich keinen Stellenvorschlag. Und obwohl er unverzüglich seine Sachbearbeiterin darauf hinwies und die Angelegenheit klarstellte, wurde die Sanktion zunächst vollstreckt. Die Leistungen wurden um 103,50 € gekürzt. Das Geld fehlte der kleinen Familie so sehr, weil nicht einmal mehr Geld vorhanden war für die Fahrt zur notwendigen Operation im naheliegenden Krankenhaus! Erst als ein Rechtsanwalt hinzugezogen wurde, entschied die neuue Leiterin der Widerspruchstelle des Jobcenters Märkischer Kreis zugunsten des Betroffenen und das Geld wurde nachgeleistet. Dies belegt ein weiteres Mal die Missachtung des Rechtsgrundsatzes: "in dubio pro reo" - "im Zweifel für den Angeklagten". Es darf nicht sein und muss nicht sein, dass Menschen, die am soziokulturellen Existenzminimum leben, bestraft werden, ehe denn die Sachaufklärung abschließend erfolgt ist. |
Chronologie
18.04.2013 Jobangebot 04.07.2013 Anhörung 05.07.2013 Einladung 08.07.2013 Bitte um Neuzustellung 19.07.2013 Faxmitteilung 22.07.2013 Sanktionsbescheid 26.07.2013 Faxbestätigung 12.08.2013 Widerspruch 26.08.2013 Rücknahmebescheid |
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