Klage: Beispiel 046gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: 100%-Sanktion
SGB II § 31 Überprüfungsantrag, 22.09.2011
Widerspruch W 2485/12, 11.10.2011
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 58 AS 67/12, 21.06.2013
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Kurze Einleitung
Am 23.09.2011 wurde der Kläger in der Rechtsberatung beim Verein aufRECHT e.V. in Hemer vorstellig. Der junge Mann war mit seinen rund 20 Jahren bürokratisch und rechtlich unerfahren. So hatte er gutgläubig und vorschnell eine Unterschrift unter eine Ihm vorgelegte Eingliederungsvereinbarung geleistet. Die Folge war, dass er mehrfach sanktioniert wurde, zuletzt sogar für drei Monate mit vollen 100%. Keine Leistungen, keine Miete, keine Heizung, keine Krankenversicherung. Die Widerspruchsfrist war bereits abgelaufen und der (rechtswidrige) Sanktionsbescheid bestandskräftig geworden. Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker wurde mit dem Mandat betraut und stellte zunächst einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X. Dieser wurde erwartungsgemäß formal abgelehnt und auch der Widerspruch dagegen wurde Jobcenterintern zurückgewiesen. Damit war der Weg zum Sozialgericht und zu einer etwas unabhängigeren Prüfungsinstanz frei. Das Sozialgericht bewertete die Vorgeschichte neu und stellte die Rechtswidrigkeit des Jobcenter-Bescheides fest. In der Urteilsbegründung rügt das Gericht die Unbestimmtheit der Jobcenterbescheide und erteilt Nachhilfe im Umgang mit Eingliederungsvereinbarungen. Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass die Hartz IV-Behörde selbst, erschreckend fehlerhaft arbeitet und dabei eine Vielzahl von Rechtsvorschriften missachtet. Maßen sich hier unzureichend qualifizierte Sachbearbeiter an, Regelgeber, Überwacher, Richter und Vollstrecker in einer Person zu sein . . . ? Und warum hilft die Widerspruchstelle, als Qualitätssicherungsinstanz solchen rechtsverletzenden Bescheiden nicht zeitnah ab? |
Chronologie
18.01.2011 Eingliederungsvereinbarung 06.05.2011 erste behauptete Pflichtverletzung 18.07.2011 der Sanktionsbescheid begründet den vollständigen Wegfall von ALG II auf eine EGV vom 18.01.2011 29.07.2011 Kündigung . 22.09.2011 Überprüfungsantrag . 12.09.2011 Eingliederungsvereinbarung 11.10.2011 Überprüfungsantrag & Ablehnung . 06.12.2011 Widerspruchsbescheid 05.01.2012 Klage 10.07.2012 PKH Beschluss 28.05.2013 Terminsmitteilung zum 21.06.2013 10.06.2013 Das persönliche Erscheinen des Klägers wird aufgehoben. 21.06.2013 Erörterungstermin und Sitzungsprotokoll . 21.06.2013 Urteil Az.: S 58 AS 67/12 (14 S.) 25.07.2013 Die Entscheidung wird zugestellt. 13.08.2013 Das Jobcenter bestätigt eine Nachzahlung von 1364,00 € und die Löschung der Sanktion aus der Akte. 02.09.2013 Dazu sind die Kosten für den Rechtsanwalt zu tragen. . |
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