Klage: Beispiel 014
gegen die ARGE Märkischer Kreis
Thema: Zur Angemessenheit von Heizkosten
SGB II § 22
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 22 (27) AS 12/07, 13.03.2008
Kurze Einleitung
Die Kläger streiten um die Übernahme der kompletten Heizkosten nach dem Auszug eines Familienmitgliedes aus dem angemieteten 8-Zimmer-Haus.
"Der Bescheid der Beklagten vom 28.06.2006 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 05.12.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.12.2006
wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, den Klägern Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu gewähren.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.
Die Berufung wird zugelassen.
"
Urteil: Az.: S 22 (27) AS 12/07
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Fazit:
Die ARGE MK verursachte durch das hartnäckig uneinsichtige Verhalten der Widerspruchstelle
Folgekosten in Höhe von mehreren Einhundert € für die Steuerzahler.
- Verfahrenskosten
- Arbeitszeit des Richters
- Arbeitszeit der Widerspruchstelle
- Fahrtkostenerstattung, Lohnausfall, 10,25 €
- Portokosten der ARGE MK , an den Kunden, das Gericht
Hier wird deutlich, warum die Kosten für Hartz IV tatsächlich explodieren.
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