Klage: 004gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: drei Sanktionen wegen nicht zugestellter Einladungen
SGB II § 31 Widerspruch W 0927/13
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 60 AS 5091/13, 27.10.2015
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Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einführung |
2. Chronologie |
3. Urteile zum Thema |
4. Infos zum Thema |
![]() Kurze Einleitung "Stroh im Kopf?: Vom Gehirn-Besitzer zum Gehirn-Benutzer" lautet der provozierende Titel eines Buches von Vera F. Birkenbihl. Am 17.03.2013 verschickte eine Mitarbeiterin des Jobcenter Märkischer Kreis einen Bescheid "Minderung lhres Arbeitslosengelds II (Sanktion)". Mit dem "Bussgeldbescheid" wurde eine Leistungskürzung von dreimal 30,60 € festgestellt und zugleich vollstreckt. "Sie sind trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen zu dem Meldetermin am 5. März 2013 ohne wichtigen Grund nicht erschienen. Zur Begründung lhres Verhaltens haben Sie dargelegt, dass der Brief durch die Post bei der Nachbarin eingeworfen wurde und erst am 11.03.2013 übergeben wurde. Diese Gründe konnten jedoch bei der Abwägung Ihrer persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig anerkannt werden (§ 32 Absatz 1 Satz 2 SGB 11). Aufgrund der Pflichtverletzung wird für die Zeit vom 1. Mai 2013 bis 31. Juli 2013 eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds II monatlich um 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, höchstens jedoch in Höhe des lhnen zustehenden Gesamtbetrages, festgestellt (§ 32 in Verbindung mit § 31 b SGB 11)." Gehirn-Besitzer: "Termin versäumt = Sanktion. Keine Kenntnis von einer Einladung zu haben, ist kein Grund nicht zu kommen. Solches Fehlverhalten zu rügen, ist der Wille des Volkes." Gehirn-Benutzer: Es ist unmöglich einer Einladung zu folgen von der ich keinerlei Kenntnis habe. So doof kann kein zivilisierter Mensch sein, hierin ein strafbewährtes Vergehen zu erkennen. |
![]() Chronologie 15.02.2013
26.02.2013 Die erste Einladung zum 05.03.2013 erreicht die Leistungsberechtigte nicht. Die Post landet im Briefkasten einer Nachbarin. . 11.03.2013 Gleich nach dem Erhalt der Einladung durch eine Nachbarin meldete sich die Mutter der Angeschriebenen mit der Bitte um einer neuer Terminvergabe. . 26.03.2013 Anstelle eines neuen Terminvorschlags wurde eine Anhörung zur Sanktion verschickt. 02.04.2013
17.04.2013 Sanktionsbescheide
29.04.2013 Bei der Vorsprache bei aufRECHT e.V. teilte die Frau mit, dass das Jobcenter die Sanktionen vollstreckt habe. . 24.07.2013 Der Änderungsbescheid berücksichtigt die Aufhebung der Sanktionen für die Zeit vom 01.05.2013 bis zum 31.07.2013. . 07.08.2013 Bescheid . . 08.10.2013 Widerspruchsbescheid 27.10.2015
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![]() Urteile zum Thema: Sanktionen ![]() Infos zum Thema: Nachweispflicht bei Übermittlung von Meldeaufforderungen 2013-04-23 Anfrage zur Nachweispflicht der Jobcenter bezüglich der Übermittlung von Meldeaufforderungen und die Antwort der Bundesregierung |