Persönliche Erfahrungen
mit der ARGE Märkischer Kreis

Thema: Dienstanweisungen der ARGE MK



  • Übersicht der Gesetze und Verordnungen zum Thema Informationsfreiheit auf dem Internetauftritt  www.ldi.nrw.de des Landesdatenschutzbeauftragten für Nordrhein Westfalen


"Unter Informationsfreiheit wird der allgemeine Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen verstanden."
Informationsfreiheit trägt dem Gedanken Rechnung, dass Grundlage eines demokratischen Gemeinwesens die Mitwirkung und Kontrolle der staatlichen Stellen durch mündige Bürgerinnen und Bürger ist. Eine solche Mitwirkung setzt voraus, dass umfassende Möglichkeiten zur Information über die Tätigkeit des Staates bestehen. Informationsfreiheit prägt die öffentliche Meinung und fördert nachvollziehbares Handeln der öffentlichen Stellen. Sie ist das Grundprinzip einer transparenten und offenen Gesellschaft, die sich in immer stärkerem Maße zur Informationsgesellschaft entwickelt.
aus der Einleitung der Anwendungshinweise zum IFG


Nach dem seit 2006 gültigen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Bundesbehörden auf Antrag interne Informationen innerhalb einer Frist von einem Monat herauszugeben. Jede Bürgerin, jeder Bürger aber auch Organisationen und andere "juristische Personen" erhalten durch das IFG einen Anspruch auf Einsicht oder Herausgabe, behördeninterner Unterlagen (Durchführungs-, Dienst- und Verwaltungsanweisungen, Gutachten, Stellungnahmen etc.), wenn dadurch schutzwürdige behördliche oder private Interesse nicht berührt werden. Bahnbrechend war der Vorstoß

Tacheles e.V.  Wie systematischer Rechtsbruch durch Weisungen der BA organisiert wird

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