Persönliche Erfahrungen
mit der ARGE Märkischer Kreis

Thema: Bedarfsgemeinschaft

Der neu eingeführte Begriff 'Bedarfsgemeinschaft' führt zurück zur alten 'Familiennotgemeinschaft' der Weimarer Republik
und vor allem der Nazizeit.
Die 'Gemeinschaft' wird sogar auf Haushalte ausgedehnt,die gar keine Familie sind.
siehe dazu: R.Roth & H.Thome - Leitfaden Alg II/Sozialhilfe, S.51


Eheähnliche Gemeinschaft - Auszug aus dem aktuellen Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z von Rainer Roth & Harald Thomé (Okt 2006).

Die Beweislast kann also letztlich nicht umgekehrt werden.
Wenn keine ausreichenden Indizien vorliegen, bleibt die Behörde beweispflichtig.
Eine Beweislastumkehr ist nach Meinung des Richters am BSG, Ulrich Wenner, auch gar nicht möglich.
''Weil zwei Personen im Rechtssinn nicht beweisen können,
dass sie einander nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft verbunden sind,
kann ihnen auch keine entsprechende Beweislast auferlegt werden.''

(Ulrich Wenner, Soziale Sicherheit 5/2006), zit. bei R.Roth & H.Thomé, Leitfaden ALG II, S. 77






  • 2005-11-30 Der Bericht der ARGE MK 2005 an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Märkischen Kreises weist u.a. die Statistik über die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die Personenzahl, die Höhe der Geldleistungen, sowie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aus.
  • Die Anzahl der ausgesprochenen Sanktionen wird mit 1800 für das Jahr 2005 ausgewiesen. Wieviele dieser Sanktionen auf dem Rechtweg von Widerspruch und Klage zurückgenommen werden mussten bleibt ungenannt.
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