Thema: Auskunftspflicht Antragsteller sind gegenüber der ARGE auskunftspflichtig. Der zulässige Fragenkatalog ist jedoch äußerst halbherzig definiert. So werden bislang noch etliche Fragen gestellt gegen die erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorliegen und darum auch bei einigen Gerichten zur Klärung anhängig sind. Das gilt z.Bsp. für die Telefonabfrage von 'Kundendaten' mit der die Verfügbarkeit der Arbeitslosen überprüft werden soll. Ex-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hatte sich in seinem Hetz-Pamphlet Vorrang für die Anständigen erdreistet 20% aller Hartz IV-Empfänger unter kriminellen Generalverdacht zu stellen. Als eines seiner wichtigsten 'Argumente' führte er an, dass die Kunden telefonisch nicht erreichbar gewesen seien. Vorsorglich unterschlug dabei zu erwähnen wie häufig und wie lange versucht wurde Kunden zu erreichen ... Weniger bekannt ist jedoch die Tatsache, dass auch die ARGEn gegenüber ihren Kunden in vielen Bereichen detailliert auskunftspflichtig sind; Rechte von denen viele ihrer Kunden jedoch nie erfahren würden. Solche Rechte und internen Dienstanweisungen zu veröffentlichen hat sich z.Bsp. Tacheles e.V. zur Aufgabe gemacht. Im Rahmen meiner privaten Recherchen und meiner unentgeldlichen und ehrenamtlichen Mitarbeit in der Arbeitslosenarbeit in Iserlohn habe ich hin und wieder Kenntnis von begründetem Verdacht auf Gesetzesverstöße ²) erhalten, die mich veranlassten, den Geschäftsführer der ARGE MK anzufragen, sämtliche Träger der Ein-Euro-Maßnahmen im Bereich der ARGE MK bekannt geben, um die angebotenen Tätigkeiten selbst im Rahmen angemessener Möglichkeiten zu beobachten und in ihrer juristischen Legitimation zu hinterfragen. Eine Auskunft verweigerte er bisher mit dem Hinweis auf meine Kritik an den Hartz-Gesetzen auf meiner Homepage. In einer Antwortmail versuchte er lediglich durch Androhung von Rechtsmitteln einen Einschüchterungsversuch. Der Verein Tacheles e.V. in Wuppertal macht darauf aufmerksam, dass seit Januar 2006 das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft ist und testete die Umsetzung sogleich mit Schriftsatz an die Arbeitsagentur. Der bfdi (Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)informiert: Am 1. Januar 2006 ist das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) in Kraft getreten. Damit erhält jeder ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes. Dazu gehören neben den Ministerien unter anderem auch die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und die bundesunmittelbaren Krankenkassen und Unfallversicherungsträger. Durch den Anspruch auf Informationszugang werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und staatliches Handeln transparenter gemacht. Das Informationszugangsrecht bietet zugleich der Verwaltung zusätzliche Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Bürgernähe und zur weiteren Modernisierung ihrer Arbeitsabläufe. Tacheles fragt nach: Informationsfreiheitsgesetz – gibt die BA interne Dienstanweisungen freiwillig raus? Ich habe davon gelernt und selbst Anträge auf Handlungsanweisungen gestellt. ²)
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