Strafantrag KDU

gegen GF des Jobcenter Märkischer Kreis


Thema: Strafantrag KDU wegen Betrug durch Unterlassen

StGB § 263




Strafantrag
Staatsanwalt Hagen, Az.: ..., 2023
20.12.2023-
16.000.000 €
Staatsanwalt



       

Kurze Inhaltsübersicht:


1.    Kurze Einleitung
2.    Gesetzliche Grundlage
3.    Chronologie




        Kurze Einleitung

Am 20.12.2023 stellte ich Antrag auf Strafverfolgung gegen Geschäftsführer/in des Jobcenter Märkischer Kreis und den Fachressortleiter Soziales des Märkischen Kreises.

"Dieser Strafantrag verfolgt die Absicht der Wiederherstellung rechtstaatlicher Ordnung bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII wegen gesetzwidriger Vorenthaltung Kosten der Unterkunft.

➜ Betrug durch Unterlassen und vorsätzliche Täuschung (§ 263 StGB)

➜ Amtsanmasung (§ 132 StGB)

➜ Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB)

➜ ggfs sind weitere Straftaten zu prüfen



Sozialrechtlich hat das LSG NRW am 23.06.2022 in dem Verfahren L 6 AS 120/17 abschließend für Klarheit gesorgt und festgestellt, dass die vom Märkischen Kreis als rechtskonform ausgewiesenen Mietobergrenzen den gesetzlichen Vorgaben zu keiner Zeit entsprachen und somit rechtsfehlerhaft angewendet wurden. Dadurch wurden Leistungsberechtigte um etliche Millionen Euro betrogen.

Politisch blieb eine Fachaufsichtsbeschwerde beim MAGS NRW wirkungslos. Die Untätigkeit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lässt erahnen, dass hier eine „stillschweigende Mittäterschaft“ hinterfragt werden sollte.

Strafrechtlich ist der Skandal nunmehr aufzuarbeiten, die Vermögensschädigungen bestmöglich zu erstatten und die Verantwortlichen für Ihre Taten zu verurteilen. Dabei kann die „Fahrlässigkeit“ der Handlungen nahezu ausgeschlossen werden, weil über Jahre eine Vielzahl von Sozialklagen, Rückmeldungen und Pressemitteilungen die Verantwortlichen auf die Missstände hingewiesen hatten.

Ausgangsthema ist die gesetzwidrige und systematische Kürzung von Sozialleistungen bei den Kosten der Unterkunft unter Vortäuschung falscher Rechtsgrundlagen seit vielen Jahren.

Diese Wohnkostenlücke wurde zuletzt von der Linkspartei im Rahmen einer kleinen Anfrage abgefragt, die Antwort der Bundesregierung umfasst 113 Seiten, es können da alle Werte pro Jobcenter nachgeschaut werden. Die Antwort der Bundesregierung gibt es hier zum Download:
Antwort der Bundesregierung

Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit erfassen seit 2015 eine Lücke zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Wohnkosten für etwa 300 Jobcenter deutschlandweit.

Eine eigene Auswertung des aufRECHT e.V. für den Märkischen Kreis verdeutlicht die massiven Vermögensschäden für betroffene Leistungsberechtigte.

2016 - 2.507.216,33 €
2017 - 2.331.027,86 €
2018 - 2.497.033,25 €
2019 - 2.662.892,89 €
2020 - 1.361.434.97 €
2021 - 1.994.875,76 €
2022 - 1.777.678,84 €
2023 - 1.219.602,32 € (Jan-Juli)

tatsächliche und anerkannte KdU im Märkischen Kreis 2015-2023



        Gesetzliche Grundlage

§ 263 StGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) (weggefallen)

(2) Für die Hemmung, die Unterbrechung und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß.

(3) Die Verjährung wird auch durch schriftlichen Antrag auf die Sozialleistung und durch Erhebung eines Widerspruchs unterbrochen. Diese Unterbrechungen enden jeweils mit der Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag und den Widerspruch.









Links

Die angezeigten Links dienen nur der Erarbeitung der Klage.

Auf eine aufwendige Anonymisierung der Original-Dokumente wurde hier verzichtet.

Die Kernaussagen sind im Text eingebunden.






         Chronologie



20.12.2023     2023-12-20 Strafantrag gegen Geschäftsführerin Anna Markmann u.a. (37 S.)    
  1. Antrag auf Strafverfolgung (4 S.)
  2. Kreisreport Grundsicherung SGB II - Kreise (Monatszahlen)
  3. Wohnkostenübernahme im Märkischer Kreis (3 S.)
  4. Information zum Umgang mit den Mietobergrenzen im Märkischen Kreis
  5. So funktioniert Falschberatung bei Wohnkosten im Jobcenter Märkischer
  6. Fachressortleiter Schmidt: KDU-Konzepte "für uns schlüssig"
  7. Muster: Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hagen. wegen Betrug durch Unterlassen
  8. 2023-03-25 Zur Fachaufsichtsbeschwerde zum Umgang mit Unterkunftskosten im SGB II & XII im Märkischen Kreis vom 25.03.2023 (3 S.)
  9. Bild: Roh-Entwurf Konzept
  10. Kosten der Unterkunft nach dem Urteil des LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022 (2 S.)
  11. Bürgereingabe gem. § 21 KrO NRW zum TOP 2 – Sachstand SGB II (6 S.)
  12. Kein schlüssiges Konzept für Unterkunftskosten für den Märkischen Kreis-Urteil des LSG NRW vom 23.06.2022-L 6 AS 120/17
  13. Umgang mit Desinformation
  14. Jobcenter-Chef Riecke feiert 40-jähriges Dienstjubiläum (2 S.)
  15. Wohnkostenübernahme im Märkischer Kreis (4 S.)