Strafantrag KDUgegen GF des Jobcenter Märkischer KreisThema: Strafantrag KDU wegen Betrug durch Unterlassen
StGB § 263 Strafantrag
Staatsanwalt Hagen, Az.: ..., 2023
20.12.2023-
16.000.000 €
Staatsanwalt
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Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einleitung |
2. Gesetzliche Grundlage |
3. Chronologie |
Kurze Einleitung
Am 20.12.2023 stellte ich Antrag auf Strafverfolgung gegen Geschäftsführer/in des Jobcenter Märkischer Kreis und den Fachressortleiter Soziales des Märkischen Kreises. "Dieser Strafantrag verfolgt die Absicht der Wiederherstellung rechtstaatlicher Ordnung bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII wegen gesetzwidriger Vorenthaltung Kosten der Unterkunft. ➜ Betrug durch Unterlassen und vorsätzliche Täuschung (§ 263 StGB) ➜ Amtsanmasung (§ 132 StGB) ➜ Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB) ➜ ggfs sind weitere Straftaten zu prüfen Sozialrechtlich hat das LSG NRW am 23.06.2022 in dem Verfahren L 6 AS 120/17 abschließend für Klarheit gesorgt und festgestellt, dass die vom Märkischen Kreis als rechtskonform ausgewiesenen Mietobergrenzen den gesetzlichen Vorgaben zu keiner Zeit entsprachen und somit rechtsfehlerhaft angewendet wurden. Dadurch wurden Leistungsberechtigte um etliche Millionen Euro betrogen. Politisch blieb eine Fachaufsichtsbeschwerde beim MAGS NRW wirkungslos. Die Untätigkeit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lässt erahnen, dass hier eine „stillschweigende Mittäterschaft“ hinterfragt werden sollte. Strafrechtlich ist der Skandal nunmehr aufzuarbeiten, die Vermögensschädigungen bestmöglich zu erstatten und die Verantwortlichen für Ihre Taten zu verurteilen. Dabei kann die „Fahrlässigkeit“ der Handlungen nahezu ausgeschlossen werden, weil über Jahre eine Vielzahl von Sozialklagen, Rückmeldungen und Pressemitteilungen die Verantwortlichen auf die Missstände hingewiesen hatten. Ausgangsthema ist die gesetzwidrige und systematische Kürzung von Sozialleistungen bei den Kosten der Unterkunft unter Vortäuschung falscher Rechtsgrundlagen seit vielen Jahren. Diese Wohnkostenlücke wurde zuletzt von der Linkspartei im Rahmen einer kleinen Anfrage abgefragt, die Antwort der Bundesregierung umfasst 113 Seiten, es können da alle Werte pro Jobcenter nachgeschaut werden. Die Antwort der Bundesregierung gibt es hier zum Download: Antwort der Bundesregierung Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit erfassen seit 2015 eine Lücke zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Wohnkosten für etwa 300 Jobcenter deutschlandweit. Eine eigene Auswertung des aufRECHT e.V. für den Märkischen Kreis verdeutlicht die massiven Vermögensschäden für betroffene Leistungsberechtigte. 2016 - 2.507.216,33 € 2017 - 2.331.027,86 € 2018 - 2.497.033,25 € 2019 - 2.662.892,89 € 2020 - 1.361.434.97 € 2021 - 1.994.875,76 € 2022 - 1.777.678,84 € 2023 - 1.219.602,32 € (Jan-Juli) tatsächliche und anerkannte KdU im Märkischen Kreis 2015-2023
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Links Die angezeigten Links dienen nur der Erarbeitung der Klage. Auf eine aufwendige Anonymisierung der Original-Dokumente wurde hier verzichtet. Die Kernaussagen sind im Text eingebunden. |
Chronologie
20.12.2023 2023-12-20 Strafantrag gegen Geschäftsführerin Anna Markmann u.a. (37 S.)
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