IFG Anfrage 047
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Einführung in das Thema: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Seit Jahren geistert das Gespenst der Schwarzarbeit durch die deutsche Medienlandschaft. Ohne wissenschaftliches Fundament und nur aus einer einzigen Quelle wird eine Schadenssumme von jährlich sage und schreibe 360 Millionen Euro beziffert. Für das Jahr 2013 wird ein Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland in Höhe von rund 340,3 Milliarden Euro prognostiziert. Prof. Dr. Friedrich Schneider Johannes Kepler Universität Linz Institut für Volkswirtschaftslehre Altenbergerstraße 69 A-4040 Linz-Auhof 360 Milliarden Präsentation von April 2011 Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland von 1995 bis 2012 und Prognose für 2013 (in Milliarden Euro) Die Finanzströme der Transnationalen Organisierten Kriminalität (TOK): . 2004- (53 S., kb) Ein-Euro-Jobs
I. Gesetz
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II. Erste AnfrageDie Bekämpfung der Schwarzarbeit gehört zu den vorrangigen Aufgaben der Zollbehörden. "Das Zollkriminalamt mit Sitz in Köln ist die Zentrale des deutschen Zollfahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität ist. Es koordiniert und lenkt die Ermittlungen der angeschlossenen acht Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. In besonders bedeutenden Fällen können Ermittlungen auch vom Zollkriminalamt selbst durchgeführt werden. Die Zollfahndungsämter sind - wie die Hauptzollämter - örtliche Behörden der Zollverwaltung. Sie sind für die Ermittlung von den der Zollverwaltung zur Verfolgung zugewiesenen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbeständen zuständig." Dabei zählen die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung nach eigener Darstellung zu den Schwerpunkten der Zollbehörde. So heißt es: "Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Über 6.500 Zöllnerinnen und Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor." Wenn also Arbeitsgelegenheiten nicht legal sind, . . . müssen sie wohl illegal sein. Und da es um das Erschleichen von Steuergeldern geht, ist hier wohl der Zoll zuständig. In einer ersten IFG-Anfrage vom 2012-12-24 an das Zollkriminalamt wurde nachgefragt. "Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen. In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet. Ich beantrage 1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist. 2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und 3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klage gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden." In der Antwort vom 02.01.2013 heißt es knapp: "das Zollkriminalamt ist nicht für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) zuständig. Die sog. "Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)" wird von den Hauptzollämtern der Bundesfinanzdirektionen durchgeführt. " Der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Stellen wurde nicht entsprochen. Stattdessen hieß es auf Nachfrage: "Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage hatte ich verstanden. Eine zentrale, allein zuständige Dienststelle für die Bekämpfung der Schwarzarbeitgibt es in der Zollverwaltung jedoch nicht. Die Zuständigkeit ist je nach Örtlichkeit gegeben. Daher kann ich Ihrem Wunsch leider nicht entsprechen. Im Zweifelsfall können Sie sich an die Pressestelle des Bundesministeriums der Finanzen wenden. Von weiteren Anfragen beim ZKA bitte ich abzusehen" |
III. Zweite AnfrageObwohl in dem Geschäft mit illegalen bzw. rechtswidrigen Arbeitsgelegenheiten Millionen von Steuergeldern erschwindelt wurden, sieht sich das Zollkriminalamt nicht zuständig und verweist auf die Anfrage beim Bundesministerium der Finanzen und den untergeordneten Dienststellen, den Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.Im weiteren Versuch an die gewünschten Informationen zu kommen wurden also die benannten Behörden direkt angeschrieben. Am 28.12.2012 wurde zunächst dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Frage nach der Strafverfolgung illegaler Arbeitsgelegenheiten gem. § 16 SGB II vorgelegt. Die Antwort vom 05.01.2013 überrascht: das Bundesministerium für Arbeit und Soziales . vertritt die Auffassung, dass, weil Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht Arbeitsgelegenheiten nicht als "faktisches Arbeitsverhältnis" bewerten, würden auch illegale Ein-Euro-Jobs nicht als "Schwarzarbeit" anzusehen sein. Darum, so folgert der Sachbearbeiter, läge auch kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Nun, nach dieser Definition ist wohl kaum eine illegale Beschäftigung mehr rechtlich als "Schwarzarbeit" zu verfolgen, weil nahezu allen gemeinsam ist, kein faktisches Arbeitsverhältnis zu begründen. Am 05.01.2013 wurde das Bundesministerium der Finanzen BMF angeschrieben. Mit Antwort vom 21.01.2013 wurde die IFG-Anfrage abgelehnt. Zur Begründung wurde vorgetragen, dass keine Zuständigkeit und somit keine Informationen vorliegen. "Sehr geehrte Frau Strecker, ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 21.01.2013. Da das BFM jedoch nicht eigenständig in der Sache ermittelt und auf Informationen der einzelnen Zollfahndungsämter angewiesen ist und nicht umgekehrt, ist der Hinweis wenig geeignet, das Nicht-Vorhandensein von Informationen zu begründen. Glaubt man den Hinweisen einiger Internetforen, so wurden sehr wohl mehrfach Anzeigen gegen Träger illegaler Arbeitsgelegenheiten gestellt, die durchaus geeignet sind, ja geradezu dazu verpflichten, weiterführende Ermittlungen auszulösen. Für welche Verantwortungsbereiche dies zutrifft, wird zu prüfen sein. Wenn nach Aussage des Bundesrechnungshofes weit mehr als 50 % aller geprüften Arbeitsgelegenheiten von der Rechtslage nicht gedeckt sind und von Mitnahmeeffekten der Träger in Millionenhöhe geschrieben wird, dann ist das illegale Beschäftigung mit Gewinnerzielungsabsicht, Steuerhinterziehung und Wettbewerbsverzerrung. Von Behörden, die bereits Anzeigen gegen Leistungsberechtigte weit unter Hundert Euro Schaden verfolgen, muss erwartet werden können, dass auch gegen illegale Beschäftigung in der Tarnung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ermittelt und strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird. Vielleicht liegen Ihnen Zahlen vor, wie viele Verfahren durch Jobcenter gegen Leistungsberechtigte in dem jeweiligen Einzugsbereich dokumentiert sind. " Die Antwort ist ausweichend: "Ihre Fragen berühren ausschließlich den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums fürArbeit und Soziales bzw. der Bundesagentur für Arbeit. Dem Bundesministerium der Finanzen liegen daher keine Informationen zu den von Ihnen angesprochenen Punkten vor." 2013-01-05 Zollfahndungsamt Essen 2013-01-05 Zollfahndungsamt Frankfurt am Main (Bund) 2013-01-06 Zollfahndungsamt Dresden 2013-01-11 Eingangsbestätigung Zollfahndungsamt Dresden 2013-01-06 Zollfahndungsamt München 2013-01-06 Zollfahndungsamt Berlin - Brandenburg 2013-01-06 Zollfahndungsamt Hamburg 2013-01-10 Eingangsbestätigung Zollfahndungsamt Hamburg 2013-01-06 Zollfahndungsamt Hannover 2013-01-06 Zollfahndungsamt Stuttgart |
III. Dritte Anfrage |
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