Seit Jahren untersucht der Bundesrechnungshof stichprobenartig die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwands |
FragdenStaat.de
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesrechnungshof hat bereits mehrfach Berichte zu Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II verfasst und die Bundesagentur aufgefordert den häufig rechtsmissbräuchlichen Einsatz zu verbieten. Ich beantrage die Übersendung (oder alternativ: Veröffentlichung) aller Berichte des BRH, sowie aller Ihrer Stellungnahmen zu den Berichten. Nach aktuellen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster gilt das IFG ausdrücklich auch für den Bundesrechnungshof und es gibt keine Sonderklauseln mehr für Regierungshandeln. Einer Veröffentlichung steht somit nichts im Wege. |
III. Zweite AnfrageText 2Link zur Sanktionsstatistik der BA |
Text 3 |