weiterführende Infos zum Thema Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs): I. Gesetz |
§ Stand: 21.03.2005
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§ Stand: 2011
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Text 1 |
Text 2
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II. Erste Anfrage- Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Rechtswidrigkeit von Arbeitsgelegenheiten Zusammenfassung der Anfrage: Nach den Vorgaben des SGB II müssen für die Bewilligung von Arbeitsgelegenheiten die Kriterien der Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität sichergestellt sein. Seit Jahren rügt der Bundesrechnungshof den massiven Missbrauch der AGHs durch die Träger. Einer dieser erhobenen Vorwürfe rügt den Missbrauch für die Erledigung allgemeiner Pflichtaufgaben der Träger. Darüber hinaus werden regelmäßig Erwerbslose für Verpflichtungen aus Versicherungsauflagen eingesetzt. 1. Ich beantrage die Übersendung oder Veröffentlichung aller Geschäftsanweisungen der BA an die Geschäftsführer der Jobcenter und Optionskommunen zum rechtskonformen Einsatz von Arbeitsgelegenheiten. 2. Ich beantrage die Übersendung oder Veröffentlichung aller Prüfberichte des Bundesrechnungshofes zu AGHs, einschließlich aller Schriftwechsel zwischen der BA und dem Bundesrechnungshof. 3. Ich bitte um die Information, wie im Falle des Verstosses gegen nur eine einzige der Auflagen zu verfahren ist, d.h. ob die ganze AGH grundsätzlich als rechtswidrig einzustufen ist? 4. Welche sozialrechtlichen Auswirkungen haben Verstöße der Träger auf die Rechtskraft von Sanktionen im Zusammenhang mit AGHs? Wie ist die Weisungslage der BA? Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit zwei wichtigen Grundsatzentscheidungen kürzlich die Informationsfreiheit gestärkt. Die Richter stellten klar, dass auch der Bundesrechnungshof unter das IFG fällt und dass Regierungsstellen gleichfalls vom Auskunfts- und Einsichtsrecht erfasst sind. In einer Teil-Antwort |
III. Zweite AnfrageText 2Link zur Sanktionsstatistik der BA |
III. Dritte Anfrage |
Text 3 |
Urteile zum Thema:
Infos zum Thema: 2006 Arbeitskreis Recherche des Erlanger Sozialforums 2006 Geheimsache 1 Euro Jobs in der Bundesstadt Bonn |