Die Einführung eines verpflichtenden Arbeitsdienstes in Deutschland ist nicht neu.
"Der Reichsarbeitsdienst (abgekürzt RAD) war eine Organisation des nationalsozialistischen Machtapparates im Deutschen Reich der Jahre 1933–1945. Ab Juni 1935 musste dort jeder junge Mann eine sechsmonatige, dem Wehrdienst vorgelagerte Arbeitspflicht im Rahmen eines Arbeitsdienstes ableisten. Ab dem Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt. Der Reichsarbeitsdienst war ein Bestandteil der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland und ein Teil der Erziehung im Nationalsozialismus." Auch das Wiedererwachen des RAD mit der Einführung der Hartz-Gesetze erfüllt durch das Instrument der Existenzbedrohenden Sanktionen überwiegend den Umerziehungsgedanken und weist damit Parallelen zum damals aufkommenden Nazireich auf. Inzwischen gilt als glaubhaft nachgewiesen, dass das Mittel der Arbeitsgelegenheiten (1-€-Jobs) nur einer ganz kleinen Minderheit von Erwerbslosen niederschwellig hilfreich war. Für die Integration in den ersten Arbeitmarkt erwies sich die Maßnahme als völlig ungeeignet, ja, sogar schädlich und darüber hinaus durch die schamlosen Mitnahmeeffekte der Träger als "ein Steuer-Grab". In der Kosten-Nutzen-Relation müssen Arbeitsgelegenheiten als arbeitsmarktpolitischer Unsinn bewertet werden. Grund genug einmal nach den Kosten zu Fragen. Um es gleich vorwegzunehmen: In den Jahren 2005-2012 wurden im Märkischen Kreis etwa 49.467.612,61 €, also fast 50 Millionen € für nutzlose Ein-Euro-Jobs verbrannt. Nur 22% der Leistungen kam den Bedürftigen zu Nutze. Mit 38,5 Millionen Euro wurden die Träger für die "Verwaltung der Arbeitslosen" gesponsert. Reichsarbeitsdienstgesetz . |
I. Erste AnfrageEine erste IFG-Anfrage vom 29.12.2010 wurde mit den nachfolgend genannten Zahlen beantwortet.
Quelle: Jobcenter Märkischer Kreis
Die Profiteure der Arbeitslosenverwaltung sind schnell ausgemacht. Im Märkischen Kreis teilten sich die nachfolgend benannten 22 Träger im Schnitt 77,31 % die Bundesmittel zur Sanierung ihrer Kassen, während etliche Erwerbslose durch Leistungs-Verweigerung der Zwangsarbeit sanktioniert wurden. Ähnlich wie bei Zivildienstleistenden wurden auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze abgebaut und durch 1-€-Jobber ersetzt. ![]() |
II. Zweite AnfrageIn einer weiteren Anfrage werden die Daten zu den Abrechnungszeiträumen 2011 und 2012 angefragt.2013-01-14 IFG-Anfrage 2013-01-22 Eingangsbestätigung 2013-02-04 Die aktualisierte Antwort bezieht die Anzahl der Teilnehmer (TN Eintritte) mit ein und wurde um die Jahreszahlen aus 2011 und 2012 ergänzt.
Während nach den Berichten des Bundesrechnungshofes deutschlandweit die Faustformel "2/3 - 1/3" galt, das heißt: 2/3 der Steuermittel für die Träger und nur 1/3 für die Ein-Euro-Jobber, so verschwendete das Jobcenter Märkischer Kreis mehr als dreiviertel der Leistungen an die Träger. Eine angemessene Gegenleistung wird nie erbracht. Der Nutzen für die Erwerbslosen ist minimal und die Eingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt wurden nachweislich deutlich verschlechtert. Vor dem Hintergrund dieser Fakten bekommt der Begriff "Sozialschmarotzer" eine neue Dimension: Geld ohne Gegenleistung. So wurden im Märkischen Kreis vom jeweiligen Gesamtbudget in den Jahren 2007 bis 2012, 78% - 76 % - 77 % - 78 % - 80% - 78% der Leistungen allein den Trägern zugeschustert, für die Verwaltung der Arbeitslosen und der Ausbeutung der Arbeitskraft, immerhin 21.512.000,00 € in nur sechs Jahren. Hätte man - ausgehend von den knapp 11 Millionen € Zuwendungen an die Arbeitslosen tatsächlich nur den zweifachen Teil an die Träger ausgezahlt, also knapp 22 Millionen, anstelle der überteuerten Zuschüsse, so hätte bereits dies zu einer Einsparung von fast fünfzehn Millionen € geführt. Dieses zweckentfremdete Verprassen von Steuergeldern hat die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis in Verbindung mit dem Beirat zu verantworten. Der Bundesrechnungshof hatte mehrfach nachdrücklich darauf gedrängt, solche Mitnahmeeffekte der Träger ganz zu vereiteln und nur noch die tatsächlichen und nachgewiesenen Aufwandspauschalen zu erstatten. Außerdem waren (und sind) viele Arbeitsgelegenheiten rechtswidrig, weil häufig die Kriterien der Gemeinnützigkeit und der Wettbewerbsneutralität nicht sichergestellt werden. Die Reduzierung der Verwaltungspauschalen trennt die Spreu vom Weizen. Arbeitsgelegenheiten ohne die lukrativen Mitnahmeeffekte sind für die Träger uninteressant. So wurden die zu Beginn genehmigten 2157 Plätze von Jahr zu Jahr zusammengestrichen. Nach Aussage des Jobcenters wurden 2012 nur noch 502 Plätze vorgehalten. Aber selbst darunter sind etliche rechtswidrig. Uneigennütziges Interesse an der Integration und Förderung Erwerbsloser sieht anders aus. |
III. Dritte AnfrageIn einer dritten Anfrage am werden die Daten zu den Abrechnungszeiträumen 2011 und 2012 angefragt.2013-01-14 IFG-Anfrage 2013-01-22 Eingangsbestätigung 2019-01-04 Die aktualisierte Teil-Antwort bezieht die Anzahl der Teilnehmer (TN Eintritte) mit ein und wurde um die Jahreszahlen ergänzt. 2019-01-25 11.01.2017 Bundesagentur für Arbeit (IF 32) Fachliche Weisungen zu Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II (15 S.) . |
IV. Vierte AnfrageArbeitsgelegenheiten (AGHs, 1-€-Jobs) gehörten zu dern lukrativsten Möglichkeiten der "Armutsindustrie" und wurden hunderttausenfach genutzt um Steuermittel zu erschleichen. Der Nutzen für die Vermittlung in Vollzeitjobs war gleich null. Der Missbrauch wurde etlich Male angeprangert. Nicht zuletzt dur den Bundesrechnungshof. Der Bundesrechnungshof hatte schon früh in mehreren Untersuchungen die Praxis der Arbeitsgelegenheiten auf den Prüfstand gestellt. Die Prüfberichte kritisierten im Wesentlichen die Nutzlosigkeit der Maßnahmen für die Betroffenen und die Mitnahmeeffekte der Träger. Aber "wenn das Kriterium der Zusätzlichkeit bei fast 25 % der 1-Euro-Jobs nicht vorgelegen hat, waren diese 1-Euro-Jobber doch logischerweise regulär bei den Maßnahmeträgern beschäftigt (ansonsten Schwarzarbeit) und dann stellt sich doch die Frage nach den evtl. Straftaten der Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 AO) und des Sozialversicherungsbetruges (§ 266a StGB), neben den Subventionsbetrug durch die unrechtmäßig angenommen Maßnahmepauschalen, oder sehe ich das falsch?" (Quelle) Alle Prüfungsberichte des BRH kritisierten massive Rechtsverstöße vieler Träger. Zu den dokumentierten Vorwürfen zählten regelmäßig die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze, Mitnahmeeffekte bei Steuermitteln, Verstöße gegen die "Zusätzlichkeit" und "Wettbewerbsneutralität", sowie mangelndes öffentliches Interesse. Viele Träger legten keinen Wert auf die individuelle Förderung der Erwerbslosen, und missbrauchten diese für die Erledigung ihrer regulären Pflichtaufgaben, ja, sogar zur Gewinnmaximierung im Akkord. Meine Recherchen und Nachfragen können als Hinweise auf Veruntreuung von Steuermitteln beim Jobcenter Märkischer Kreis geledsen werden. 19.12.2018 Kosten für Ein-Euro-Jobs im Märkischen Kreis 2013-2018 2013-2018 21.08.2020 Entwicklung der Ein-Euro-Jobs im Märkischen Kreis (2013-2020) 2018-2020
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